Hallo,
folgende fiktive Annahme um die Rechtsprechung besser zu verstehen.
UVP (52 Jahre) : voraussichtliche Rente 2.280 €/Monat (laut Renteninformation)
SV-Brutto 68 T€
daher Sparrate Altersvorsorge max. 5% vom sv-Brutto = 283€/Monat
Berufstätig seit 27 Jahre
bisher angespartes Altersvorsorgevermögen ~100 T€
Ehepartner (Schwiegerkind, 52 Jahre) : voraussichtliche Rente 350 €/Monat (laut Renteninformation)
SV-Brutto Jahresgehalt 11,5 T€
Berufstätig seit dem 18 ten Lebensjahr (mit Unterbrechungen, Kindererziehung, Hausfrautätigkeit usw.)
bisher angespartes Altersvorsorgevermögen ~25 T€
15 Jahre bis zum Renteneintritt mit 67
Die frage wäre hier,
Wie hoch dürfte die max. Altersvorsorge-Sparrate des Schwiegerkindes ausfallen, wenn das Nettogehalt bei ca. 680 €/Monat liegt.
Ebenfalls nur 5 %, also ~ 48 € /Monat ? oder höher ? z.B. 400 €
Mit dem eigenen Rentenanspruch von 350€ wäre doch eine große Lücke vorhanden ...
Schöne Grüße,
alf007