Ich wollte nur der Argumenteation deines fiktiven Sachbearbeiters entgegnen.
Der Sachbearbeiter wäre mir egal. Ich habe im Hinterkopf, wie ein Gericht die Sache beurteilen würde. Ich möchte ja nicht gerne einen Prozess verlieren.
Ich wollte nur der Argumenteation deines fiktiven Sachbearbeiters entgegnen.
Der Sachbearbeiter wäre mir egal. Ich habe im Hinterkopf, wie ein Gericht die Sache beurteilen würde. Ich möchte ja nicht gerne einen Prozess verlieren.
Hauß rechnet mit dem Brutto (Rn. 372).
Ich habe leider nur eine etwas ältere Ausgabe von Hauß.
Logisch wäre m.E. allerdings nur das bereinigte Nettoeinkommen, denn das steht tatsächlich zur Verfügung. Auch die 3240 EUR beziehen sich auf das bereinigte Nettoeinkommen und nicht auf das Bruttoeinkommen.
Hauß argumentiert aber auch im Bezug auf den Lebnesentwurf mit dem GG
Der Duisburger Anwalt ist zwar ein anerkannter RA, aber er ist nicht der liebe Gott. Ich erinnere mich gut an den Beitrag eines UHP in einem anderen Forum, der lange Zeit sehr überzeugt war, vor Gericht Recht zu bekommen und der dann völlig desillusioniert schrieb: "Trotz Duisburger Staranwalt mit Pauken und Trompeten verloren. Nicht einmal die Revision wurde zugelassen."
Logisch wäre m.E. allerdings nur das bereinigte Nettoeinkommen, denn das steht tatsächlich zur Verfügung.
Und wie möchtest du von " 75% vom bereinigten Netto " auf das erforderliche Renten-Brutto hochrechnen? Und dabei Steuern, Miete, Krankenversicherung usw. 20 Jahre in die Zukunft prognostizieren?
Auch die 3240 EUR beziehen sich auf das
bereinigte Nettoeinkommen und nicht auf das Bruttoeinkommen.
Die von dir errechnete Rente kommt auf brutto 4.130 €. Jetzt kommt es drauf an, ob dann bereinigt 3.240 € übrig bleiben, wobei in 20 Jahren wohl von einem höheren Bedarf auszugehen sein wird.
RA Hauß ist nicht mein Gott. Aber gehört zum Schutz des Lebensstands nicht auch, diesen Lebensstand für die Rente zu sichern? Die 5% reichen dafür vielleicht bei Leuten, die keine Lücke in der Erwerbsbiografie haben.
Hallo ligu,
ich möchte diese Diskussion nicht weiter führen.
Sie bringt einfach nichts.
Ich bin grundsätzlich auf deiner Wellenlänge und bin der Meinung, dass der EU abgeschafft gehört, nur bringt es auch nichts, die aktuelle Rechtsprechung zu ignorieren.
Schau dir mal das jüngste Urteil des BGH XII ZB 236/14 an:
http://juris.bundesgerichtshof…fde5&nr=71200&pos=0&anz=1
Zitata) Für den zur Zahlung von Elternunterhalt Verpflichteten, der verheiratet ist und kein eigenes Erwerbseinkommen erzielt, besteht grundsätzlich kein Bedürfnis für die Bildung eines eigenen Altersvorsorgevermögens (Abgren-zung zu Senatsurteil BGHZ 169, 59 = FamRZ 2006, 1511 und Senatsbe-schluss vom 7. August 2013 XII ZB 269/12 - FamRZ 2013, 1554).
b) Dies gilt allerdings nicht, soweit der Unterhaltspflichtige über seinen Ehe-gatten nicht hinreichend für das Alter abgesichert ist, was er darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen hat.
c) Eine unzureichende Altersversorgung ist gegeben, wenn der Ehegatte selbst nicht über eine den Maßstäben zum Elternunterhalt entsprechen-de Altersversorgung verfügt.
Gruß
awi
Sorry, awi!
Ich schätze deine Meinung und dein Wissen in diesem Forum sehr! Daher wollte ich dich nicht angreifen oder in unnütze Diskussionen ziehen. Sorry, wenn du diesen Eindruck hast!
Schau dir mal das jüngste Urteil des BGH XII ZB 236/14 an:
Nur darum geht es mir sachlich in dieser Diskussion: Wie sieht dieser Maßstab aus? Aber ich kann mich irren und will hier wirklich nicht nerven.
Gruß
ligu
Hallo ligu,
ich fühle mich weder angegriffen noch genervt, aber die Argumente sind ausgetauscht. Es bringt einfach nichts, alles immer wieder durchzukauen.
Der BGH hat den Maßstab nur unzureichend definiert. Wie so oft Wischi-Waschi. So wie ich es lese ist wahrscheinlich der Mindestselbstbehalt gemeint. Ich habe oben versucht, eine mögliche Berechnungsvariante vorzustellen.
Was neu ist: Jetzt wird verlangt, dass auch der Schwiegersohn sein Vermögen verrenten soll um den Unterhalt der Ehefrau zu gewährleisten. Das Vermögen des Schwiegersohns war bisher immer tabu.
Das hat mich fassungslos gemacht und nicht nur mich.
Aber das ist die Realität. Elternunterhalt beruht nun mal auf dem Recht, das durch Gerichte gesetzt wird.
Eines ist geblieben: Der UHP muss beweisen, dass er nicht leistungsfähig ist und sein Vermögen für seine eigene Altersvorsorge benötigt.
Ob der UHP das nun gelungen ist oder noch gelingen wird? Keine Ahnung.
Das Ping-Pong Spiel könnte jetzt so weiter gehen, denn das OLG ist in seiner Entscheidung nach wie vor frei.
Gruß
awi