Hallo,
mit folgender Begründung wurde der Autokredit nicht anerkannt.
" Für Fahrtkosten gilt, dass die Unzumutbarkeit der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel notwendige Kosten der berufsbedingten Nutzung eines Kraftfahrzeuges nach den Sätzen des $ 5 Abs. 2 Nr. 2
JEVG angesetzt werden können. Damit sind i.d.R. Anschaffungskosten erfasst. Die in der Kilometerpauschale enthaltenen Anschaffungskosten für PKW können nicht zusätzlich als Kreditkosten zur
Finanzierung vom eiinzusetzenden Einkommen abgesetz werden. In dieserm Kilometergeld sind sämtliche Kosten (Betrieb, Steuer, Versicherung, künftige Anschaffungskosten) enthalten
( vgl. BGH NJW-RR 1998,72)."
Wie kann dem SHT hier geantwortet werden?
LG frase