Hallo,
wir hatten schon darüber gesprochen, aber ich brauche nochmal Hilfe zur Berechnung.
Beispiel:
Mieteinnahmen p.a. 2700€, Verlusste aus Vermierung und Verpachtung im Steuerbescheid -3100€
Wie muss man da rechnen?
LG frase
Hallo,
wir hatten schon darüber gesprochen, aber ich brauche nochmal Hilfe zur Berechnung.
Beispiel:
Mieteinnahmen p.a. 2700€, Verlusste aus Vermierung und Verpachtung im Steuerbescheid -3100€
Wie muss man da rechnen?
LG frase
Hallo frase,
das kann niemand pauschal beantworten.
Wie hat denn der SHT diese Verluste berücksichtigt?
Gruß
awi
Wie hat denn der SHT diese Verluste berücksichtigt?
Überhaupt nicht, nur die Miete haben sie mir als Einkünfte angerechnet. Hatte den Mietvertrag vorgelegt.
Da es eine zähes Ringen gibt, will ich jetzt jede Möglichkeit zur Einkommenssenkung versuchen!
LG frase
Ich verstehe es trotzdem nicht.
Die können dir keine Miete anrechnen und alle Kosten ignorieren, die anfallen.
Hast du dem SHT deine Steuererklärung und den Steuerbescheid vorgelegt?
Wird im Steuerbescheid ein Verlust von 3100 EUR ausgewiesen?
Dann könnte der SHT allenfalls mit 0 rechnen.
In der Steuererklärung gibst du an:
Auf der Einnahmenseite
Mieteinnahmen
vereinnahmte Umlagen
Auf der Ausgabenseite
Abschreibungen:
Zinsen
Erhaltungsaufwendungen
Ausgaben für Hausmeister, Heizung, Wasser, Straßenreinigung, usw.
Grundsteuer
Verwaltungskosten
usw.
Einnahmen abzgl. Ausgaben ergibt den Gewinn aus Vermietung und Verpachtung.
Ergibt das bei dir laut Steuerbescheid einen Verlust?
Wichtig wäre, was im Steuerbescheid bei Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung steht.
Hallo frase,
lege dem SHT die von awi beschriebene Einnahmen- und Ausgabenrechnung vor. Die Abschreibung wird der SHT nicht anerkennen im Unterschied zum Steuerrecht. Bestehe darauf, dass der Restbetrag (bei Verlusten)einkommesbereinigend anerkannt wird. Überschüsse werden doch auch einkommeserhöhend berücksichtigt.
Ggfs im weiteren Schriftverkehr hinweisen, dass man es auf eine Klage ankommen lässt.
Bei uns wurde auch die von der Eigentümerversammlung beschlossene Zuführung zur Hausrücklage anerkannt. Habe das Protokoll beigefügt.
Mein Tipp: Höflich und bestimmt schreiben, standhaft bleiben und sich nicht einschüchtern lassen.
Wir gehören zur Zuständigkeit des OLG Hamm.
Dort ging es im Urteil vom OLG Hamm vom 09.07.2015 um die Anerkennung von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung.
Ich musste den SHT erst an das Urteil erinnern.
Ergibt das bei dir laut Steuerbescheid einen Verlust?
Wichtig wäre, was im Steuerbescheid bei Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung steht.
Bei mir stehen die Verlusste aus Vermietung und Verpachtung im Steuerbescheid (ca.- 3100€)
Die Mieteinnahmen habe ich aus dem Mietvertrag entnommen, 2700€ p.a.
Ich ärgere mich schon, dass ich die Einnahmen überhaupt deklariert habe.
Das die AfA nicht zählt ist mir bekannt, daher war ja meine Frage zur Berechnung gestellt.
Im nächsten Bescheid wird der Verlusst noch viel höher sein, bei gleichen Mieteinnahmen.
Ich finde nur keinen Weg die daraus resultierende Steuererstattung zu ermitteln.
Hier der Auszug aus den Richtlinien des OLG Brandenburg:
1.6 Einkommen aus Vermietung und Verpachtung sowie Kapitalvermögen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sowie Kapitalvermögen sind nach Abzug
der zur Erzielung dieser Einnahmen notwendigen Ausgaben als Einkommen zu berücksichtigen. Bei schwankenden Einnahmen ist auf den Durchschnitt mehrerer Jahre abzustellen.
Für zurückliegende Zeiträume können die in dem jeweiligen Kalenderjahr erzielten Einkünfte maßgebend sein (vgl. BGH, FamRZ 2007, 1532 ff. Rn 23).
Ich lebe in Brandenburg und meine Mutter ist in Berlin im Heim. Die Auseinandersetzung läuft daher mit dem Amt in Berlin.
Ist dann wirklich das OLG Brandenburg für mich zuständig?
LG frase
Bei mir stehen die Verlusste aus Vermietung und Verpachtung im Steuerbescheid (ca.- 3100€)
Die Mieteinnahmen habe ich aus dem Mietvertrag entnommen, 2700€ p.a.
Diese Zahlen kann ich nicht nachvollziehen.
Wenn du Mieteinnahmen von 2700 hast müssen diesen ja Ausgaben in Höhe von 5800 EUR gegenüber stehen, damit ein Verlust von 3100 EUR entsteht.
Kannst du mal auf die Ausgaben näher ein gehen?
Befindet sich die vermietete Wohnung im selbst bewohnten Haus?
Hallo awi,
es handelt sich um ein Einfamilienhaus auf einem seperaten Grundstück, welches wir an unser Kind vermieten.
Monatliche Kreditrate 405€, dann noch Erhaltungsaufwendungen, Grundsteuer, Versicherung etc. (hab die genaue Zahlen jetzt nicht).
Ist eine Vermietung zu 66% der ortsüblichen Miete, um noch die volle Abschreibung zu bekommen.
Da die Vermietung im Mai 2017 begann, ist natürlich der Betrag von 1800€ in der Steuererklätung angegeben worden.
Die Dame vom Amt hat einfach die 225 für das gesamte Jahr gerechnet. Zum Zeitpunkt der Bedürftigkeit 1/18 waren dann ja auch die 225€ Miete vorhanden.
Hab gerade mit meiner Anwältin telefoniert, die hatte das noch nicht bemerkt und geht davon aus, dass auch das Amt diesen Umstand mal gerne übersehen hat.
LG frase
Grundsätzlich würde ich fordern, dass die Daten aus der Steuererklärung und dem Steuerbescheid der Berechnung zu Grunde zu legen sind.
Einen so großen Verlust, wie er im Steuerbescheid ausgewiesen ist, kann ich allerdings noch nicht nachvollziehen.
Wenn er sich aus der Abschreibung ergeben sollte, dann wäre als Miete allenfalls 0 anzusetzen aber nicht die Miete aus dem Mietvertrag.
Steuererstattungen, die dann auf Grund der nicht anerkannten Abschreibung erfolgen, sind dann auch nicht als Einkommen zu bewerten.
Einen so großen Verlust, wie er im Steuerbescheid ausgewiesen ist, kann ich allerdings noch nicht nachvollziehen.
Es ist ganz bewusst ein großer Verlusst generiert worden um die entstehende Steurerstattung zu bekommen.
Das ist ein übliches Steuersparmodell . Man darf den Bogen beim Finanzamt nur nicht überspannen und es klappt auch nur innerhalb der Familie (Vermietung zu 66%).
Es ist auch ein Baustein meiner familiären Finanzplanung. Bis zum Ruhestand werden Verlusste gemacht danch dann ein kleiner Gewinn. Nach der Spekulationsfrist von 10 Jahren wird das Haus an das Kinder übertragen.
So hat Vater Staat etwas beigetragen zur Vermögensbildung.
LG frase