Das sehe ich zwar nicht so, aber da auch Juristen unterschiedliche Meinungen haben, nehme ich das für mich auch in Anspruch.
In dem Urteil ging es zwar um Kindesunterhalt, aber weder aus dem Leitsatz noch aus der Urteilsbegründung kann ich ablesen, dass das Urteil nur bei Kindesunterhalt gelten soll.