Hallo,
angenommen, das Schwiegerkind will ein Darlehn aufnehmen, bekommt jedoch keines bei den Banken.
Es vereinbart nun einen Kredit mit einer privaten Person z.B. im Freundeskreis oder aus der Familie.
Wären hier die Raten vom Nettoeinkommen des Schwiegerkindes abzugsfähig, wenn das Darlehn vor oder nach
dem Eintritt der Unterhaltspflicht des Ehegatten (UVP) abgeschlossen wurde ?
Vielen Dank und schöne Grüße,
alf007