Moin!
Ich habe aus erster Ehe zwei Kinder und werde bald erneut Vater. Ich habe vor, zwei Monate in Elternzeit zu gehen und entsprechend Elterngeld zu beziehen.
Kann ich für diese beiden Monate dann den Kinderunterhalt entsprechend der Düsseldorfer Tabelle reduzieren? Oder richtet sich die Tabelle auf einen auf den Monat heruntergerechnetes Jahresnettoeinkommen?
Viele Grüße