Reduziert sich der Kinderunterhalt während der Elternzeit?

  • Moin!


    Ich habe aus erster Ehe zwei Kinder und werde bald erneut Vater. Ich habe vor, zwei Monate in Elternzeit zu gehen und entsprechend Elterngeld zu beziehen.
    Kann ich für diese beiden Monate dann den Kinderunterhalt entsprechend der Düsseldorfer Tabelle reduzieren? Oder richtet sich die Tabelle auf einen auf den Monat heruntergerechnetes Jahresnettoeinkommen? ?(


    Viele Grüße

  • Wenn für die ersten Kinder Unterhaltstitel bestehen, mußt du die Titelbeträge weiter bezahlen. Egal, ob du in Elternzeit gehst oder arbeitslos bist.
    Wenn du keine Titel hast, kannst du versuchen, dich mit dem anderen Elternteil zu einigen. Es gibt aber keinen grundsätzlichen Rechtsanspruch auf Minderung des
    Unterhalts in Elternzeit. Wie man gerade in der Politik gut verfolgen kann, hat man als Eltern eben Geld für seine Kinder zu haben. Sonst ist man gleich ein
    Unterhaltspreller.