Schüler wird 18 - Änderung beim Unterhalt?

  • Hallo zusammen,


    ich bin seit vorletztem Sommer in der glücklichen Situation, dass unser Sohn bei mir wohnt :thumbsup: . Bis dahin habe ich der Mutter Kindesunterhalt gemäß Düsseldorfer Tabelle überwiesen, seitdem macht sie es umgekehrt. Es gibt keinen Titel, das funktioniert "außergerichtlich".


    Bald wird unser Sohn volljährig, dann steht ein höheres Taschengeld an, er darf dann alleine Auto fahren, was hier auf dem Land sehr wichtig ist, aber auch deutlich höhere Kosten erzeugen wird. Also habe ich mal in die Tabelle geschaut, wie sich denn der Kindesunterhalt mit dem 18.Geburtstag ändert. Was dann zu einer ausführlichen Internetrecherche geführt hat, weil die Informationen verwirrend sind ?(


    Zunächst einmal habe ich festgestellt, dass unser Sohn unterhaltsrechtlich "privilegiert" ist. Dazu habe ich mehrfach die Info gefunden, dass sich an der Ermittlung des Unterhalts deswegen nichts ändert, außer dass ab 18 ein eben höherer Betrag in der Düsseldorfer Tabelle steht, der in unserem Fall gerade mal die angemessene Taschengelderhöhung ausgleichen würde. Beim Blick in die Tabelle zum Zahlbetrag, also unter Berücksichtigung des Kindergelds, wird dann aber das volle Kindergeld abgezogen =O , das würde bedeuten, dass ich trotz steigender Kosten unterm Strich sogar weniger Unterhalt überwiesen bekomme, während das Kindergeld voll der Mutter zugute käme.


    Ich kann mir das nur so erklären, dass in der Tabelle mit den Zahlbeträgen ein anderer Fall zugrunde liegt: Grundsätzlich sind ja ab der Volljährigkeit des Kindes beide Elternteile dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig, und zwar nach dem Gesamteinkommen beider Elternteile ermittelt, und dass da dann natürlich das Kindergeld vom Gesamtunterhalt auch voll abgezogen wird, weil es gleichzeitig dem Kind voll "gutgeschrieben" wird. Dass also in der Tabelle mit den Zahlbeträgen nur dieser Fall berücksichtigt ist, nicht der Fall des "privilegierten Kinds". Dass also der Betrag, den die Mutter bis zum Schulabschluss schuldet, beim "privilegierten Kind" weiterhin nur um das halbe Kindergeld gekürzt wird.


    Sehe ich das so richtig? Andernfalls wäre ja das Modell: Unser Sohn bekommt Barunterhalt von uns beiden Elternteilen und das volle Kindergeld, mein Barunterhalt müsste dann aber mit Kost ud Logis verrechnet werden, den Rest verwaltet er von einem Tag auf den anderen selber ... dann müsste er sich theoretisch auch noch an den Kosten unserer gemeinsamen Urlaubsfahrten beteiligen <X


    ... oder ist es alles ganz anders? Es wäre schön, wenn sich da jemand auskennt und mich schlauer macht ;)


    Grüße vom verwirrten Fater

  • Hallo,


    Der Betrag in der DT gibt den Bedarf des volljährigen an.


    davon wird das volle KG angerechnet.


    Der Restbetrag wird zwischen den Eltern gequotelt, d.h. je nach Leistungsfähigkeit aufgeteilt.


    Natürlich kannst du einen angemessenen Betrag vom Sohn für Kost +Logis fordern.




    edy

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    z.B. "Hallo"
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  • Hi,


    noch in ERgänzung zwei Anmerkungen: Durch die Neuberechnung, die geänderten Umstände mit der Volljährigkeit, kann ein rechnerisch ein höherer Anspruch herauskommen. Da sagt die Düsseldorfer Tabelle in ihren Anmerkungen ganz klar, dass die Verpflichtung des Zahlenternteils nicht ansteigen darf, finanziell. Da ist also ein Deckel drauf. Ihr könnt das natürlich anders handhaben.


    Zur Berechnung deines Teils des Unterhalts. Dir seht es frei, wie du das handhabst (nachdem dein Anteil finanziell feststeht). Du bietest dem Kind Naturalien an, oder du gibst ihm "gebündeltes Bares" oder wählst eine Mixform. Das ist natürlich eine Frage der individuellen Ausgestaltung.


    Herzlichst


    TK

  • OK, so weit schon mal danke an euch beide! Das heißt also, dass die hier und da zu findende Aussage, dass privilegierte Kinder minderjährigen Kindern gleichgestellt sind, nicht stimmt? (Z.B. hier, 2. Absatz:

    Wenn ich es also richtig verstehe: Erst einmal wird das Nettoeinkommen beider Eltern zusammengerechnet (Beispiel 4.000 €), die Summe ist maßgeblich für die Zeile in der Düsseldorfer Tabelle. Vom entsprechenden Tabellenwert in der Spalte ab 18 (dann 717 €) wird das volle Kindergeld abgezogen, der verbleibende Betrag unter den Eltern aufgeteilt. Die Mutter muss dann ihren Anteil dem Kind überweisen, nicht mehr mir? Und mein Anteil wird mit Kost und Logis und evtl. weiteren Leistungen verrechnet, je nachdem müsste er mir sogar ggf. noch einen Teil des Unterhalts von der Mutter auszahlen?


    Bleibt noch die Frage: Ich nehme an, dass das Kindergeld weiter mir ausbezahlt wird, wenn unser Sohn bei mir wohnt? Steht das (oben vom Unterhalt abgezogene) Kindergeld jetzt dem "Kind" zu, ich müsste es also auf seinen Unterhalt wieder drauflegen?


    Liebe Grüße, Fater

  • Unser Sohn bekommt Barunterhalt von uns beiden Elternteilen und das volle Kindergeld, mein Barunterhalt müsste dann aber mit Kost ud Logis verrechnet werden, den Rest verwaltet er von einem Tag auf den anderen selber ... dann müsste er sich theoretisch auch noch an den Kosten unserer gemeinsamen Urlaubsfahrten beteiligen

    Hallo Fater,


    genau so würde ich es machen und mit meinem Sohn darüber sprechen. Zeige ihm auf, welche Kosten er in deinem Haushalt verursacht.

    Mietanteil (kalt/warm) , Stromanteil, Internetanteil, Lebensmittelanteil, Bekleidung, Auto, Versicherung usw. Lass ihn dass selber mal berechnen, er ist ja anscheinend auf dem Weg zu einem höheren Schulabschluss. Nur so wird er lernen, mit seinem Geld zu haushalten.

    Natürlich kannst du ihn dann auch mal auf eine gemeinsame Reise einladen, wenn sein Geld dafür dann nicht reicht.


    LG frase

  • Hallo frase,


    neulich hat er mir schon mal bei der Buchhaltung geholfen (bin Freiberufler), er hat mir alle Zahlen aus den Kontoauszügen und Rechnungen eines Jahres in die Excel-Tabelle diktiert, wegen meines Büros im Haus gehören da auch alle Nebenkosten etc. dazu. Insofern hat er da schon viel mitbekommen.

    Ich habe halt in jeder Hinsicht ganz harte Jahre hinter mir, nachdem seine Mutter ihn mit elf Monaten entführt hatte (seelisch, finanziell und kräftemäßig), durch seinen Umzug hierher hat sich das alles sehr entspannt, auch wenn manche Wunden nicht heilen wollen. Jetzt mache ich mir etwas Sorgen wie sich das entwickelt, wenn eventuell die finanzielle Beteiligung durch seine Mutter sinkt und meine im Hinblick auf seine Ausbildung sogar steigt, während mein Einkommen in den nächsten Jahren aus verschiedenen Gründen eher sinken wird.

    Gleichzeitig will ich ihn aber auch nach Möglichkeit „großzügig“ behandeln und nicht alles in Euros umrechnen, er hat selber genug mitgemacht in all den Jahren und wir genießen beide gründlich die neue Situation. Aber natürlich muss er auch seinen Teil beitragen, vielleicht muss ich da auch härter sein als ich eigentlich möchte.

    Ich kläre bei sowas gerne die rechtliche Seite ab, bevor ich (hoffentlich) die private Lösung finde, und seiner Mutter gegenüber müssen wir halt im Zweifelsfall auch argumentieren können …


    Von daher bin ich auch über weitere „sachdienliche Hinweise“ dankbar!


    Liebe Grüße, Fater

  • Hi,


    nein, das Kindergeld wird nicht wieder "draufgelegt," wäre ja unlogisch, es dann zuvor in die Berechnung einzubeziehen. Es ist auch völlig richtig, dass das Elternteil, bei welchem das Kind wohnt, weiterhin das Kindergeld überwiesen bekommt. Das ergibt sich aus den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen, die die Bezugsberechtigungen regeln. Das ist das Außenverhältnis. ES wird häufig vergessen, was das Kindergeld eigentlich ist, nämlich eine Steuerersparnis für diejenigen, die das Kind betreuen/finanzieren.


    Und im Innenverhältnis haben wir dann die familienrechtlichen Bestimmungen, Wie du die jetzt mit dem Sohn regelst, das ist eure Angelegenheit.


    Herzlichst


    TK

  • GuMu Fater,


    ich verstehe deine Verunsicherung, daher ist ein offener Umgang mit diesem Problem sehr hilfreich.

    Du hast ja oben von einem Taschengeld geschrieben, das dein Sohn von dir erhalten hat.


    Wie timekeeper hier bemerkt, ist das eine innerfamiliäre Angelegenheit. Man kann es ja weiter so handhaben, wenn dein Sohn damit einverstanden ist.


    Du schreibst ja auch, dass deine Einkünfte eher sinken werden. Das könnte zwei Sachverhalte beeinflussen.

    1. Man rutscht in eine andere Tabellenstufe und/oder

    2. Das Verhältnis der anteiligen Unterhaltsleistung verändert sich,

    vorausgesetzt die Mutter hat ein gleichbleibendes Einkommen.


    Da ihr ja bisher alles ohne Titel geregelt habt, solltet ihr weiter in diesem Dialog bleiben. Dazu gehört dann aber auch, das dein Sohn dir und seiner Mutter Auskunft über seine Ausbildungsplanung gibt. Hier kann man schon die Weichen für die zukünftige Unterhaltssituaion stellen.

    Will er bis zum Master studieren, kann es viele Jahre so weitergehen (selbst ein Nebenjob wird in dieser Zeit nicht auf den Unterhalt angerechnet) .

    Beginnt er eine Berufsausbildung, wird die Ausbildungsvergütung abzüglich 100€ voll auf den Unterhalt angerechnet.

    Schlägt er "Haken" oder lässt es schleifen, kann der Unterhaltsanspruch schnell verwirkt sein.


    LG frase

  • @ timekeeper: Danke, aber nochmal zum Kindergeld - im Netz finde ich dazu auch gegenteilige Aussagen zu deiner, aber anscheinend darf man hier keine Links setzen, weiter oben wurde zumindest ein Link, den ich gesetzt hatte, von edy gelöscht ...

    Aber ich versuche es mal mit Logik: Beim Minderjährigen Kind wird das halbe Kindergeld vom Unterhalt des unterhaltspflichtigen Elternteils abgezogen, damit beide Elternteile vom Kindergeld entlastet werden, nicht nur der, bei dem das Kind wohnt. Gerecht.

    Wenn jetzt ab der Volljährigkeit das Kindergeld voll vom Unterhalt abgezogen wird und bei dem Elternteil verbleibt, bei dem das Kind wohnt, dann würde ja nur noch ein Elternteil vom Kindergeld profitieren? Dadurch könnte zwar ein plötzlich deutlich geringerer Unterhalt durch den anderen Elternteil relativiert werden, es kann aber auch genau umgekehrt ausgehen, dass der andere Elternteil bei deutlich höherem Unterhalt zusätzlich nicht mehr wie bisher entlastet wird.


    Und weiter gedacht: Beim Kind, das ausgezogen ist, erhält ja der Elternteil, der den höheren Unterhaltsanteil zahlt, das Kindergeld. Wenn dieser Elternteil z.B. nur 20 Euro mehr zahlen würde, bekäme er dafür im Gegenzug 194 euro "geschenkt". Das wäre ja nicht fair. Dazu kommt, dass dann erst ab der 7. bis 8. Einommensstufe der Dü-Tabelle ein Gesamtunterhalt zustande käme, von dem das Kind überhaupt ein eigenständiges Leben bestreiten könnte. Inklusive Kindergeld geht das schon einigermaßen ab der niedrigsten Einommensstufe.


    Ich weiß, dass gesetzliche Regelungen nicht gerecht sein müssen, aber vielleicht habe ich auch einen Denkfehler gemacht?


    Liebe Grüße vom Fater

  • Da ihr ja bisher alles ohne Titel geregelt habt, solltet ihr weiter in diesem Dialog bleiben.

    So einfach ist das nicht: Es gibt keinen Dialog, seine Mutter verweigert mir seit etwa 16 Jahren Gespräche über unseren Sohn. Alles andere musste in mehreren Verfahren gerichtlich geregelt werden bzw. später unanständigerweise durch unseren Sohn selber. Dass ich freiwillig Kindesunterhalt bezahlt habe, hat sie immerhin akzeptiert und sie zahlt jetzt umgekehrt freiwillig den untersten Betrag der Dü-Tabelle von 2017. Ich bin da also künftig auf ihr stillschweigendes Wohlwollen bzw. das Verhandlungsgeschick/Durchsetzungsvermögen unseres Sohnes angewiesen.


    Was die Ausbildungspläne betrifft: Da möchte ich ihm im Zweifelsfall schon einen gewissen Spielraum ermöglichen, fände nach dem Abi auch erst mal ein freiwilliges soziales Jahr sinnvoll (in meinem Fall war das damals mein Zivildienst), ich habe bei meiner Ausbildung selber nicht unerhebliche Umwege gemacht, die aber für meinen jetzigen Beruf und auch sonst Gold wert sind! Allerdings habe ich mich dabei in gewissen Phasen auch selber finanziert und mich immer auch ehrenamtlich engagiert, aber meine Mutter hat mich dabei eben auch deutlich mehr unterstützt als sie gemusst hätte.


    Aber ohne dass seine Mutter, die meines Wissens nach wie vor nicht voll arbeitet, einen gewissen Anteil leistet, wird halt für mich auch schon das "Pflichtprogramm" finanziell anstrengend, vor allem, wenn er zum Studium wegzieht. Zumal ich ihm und mir dann natürlich trotzdem hier unsere Heimat erhalten will. Unsere Geschichte ist halt etwas speziell, das würde jetzt hier zu weit führen ...


    Liebe Grüße, Fater

  • Hi,


    nochmals, da beim Minderjährigen jedes Elternteil seinen Anteil an der "Aufzucht der Brut" leistet, wird das Kindergeld geteilt, nach Volljährigkeit fällt die Erziehungsaufgabe weg, deshalb fließt das Kindergeld voll in den Unterhalt ein. Wenn nur ein Elternteil zahlt, der andere keinen BEitrag leistet, dann kommt das Kindergeld diesem Elternteil zugute, wenn gequotelt wird, dann anteilig. Was ist da so kompliziert dran?


    Und ja, wir mögen keine Links, insbesondere solche nicht, durch die auch noch fachlich Blödsinn verbreitet wird.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Fater,


    dein Sohn ist mit der Volljährigkeit für sein Leben auch selber verantwortlich. Im Ernstfall muss er gegen seine Mutter mit allen Konsequenzen den Unterhalt einklagen. Daher auch mein Hinweis zur Berufsplanung.

    Ich hatte meinen zwei Töchtern auch den gewünschten Spielraum eingeräumt und bis zum 27. Lebensjahr eine finanzielle Unterstützung geleistet.

    Wenn dein Sohn nicht mehr bei dir wohnt (Studium), gibt es auch andere Unterhaltssätze.

    Wenn es dann nicht reicht, muss er halt zusätzlich jobben (hast du ja auch so gemacht).

    Das machen viele Studenten, deren Eltern nicht so pralle Börsen haben.

    Ist auch eine gute Lehre und ein gutes Gefühl sein eigenes Geld zu erarbeiten.


    LG frase

  • Hallo Frase,


    ich glaube wir liegen in unserer Grundhaltung in etwa "auf einer Linie" und du hilfst mir, das im Hinblick auf die anstehende Problematik klarer zu bekommen, danke ;)

    Zwei Töchter finanziert, Respekt!

    Das Jobben neben dem Studium ist halt heute nicht mehr so einach wie früher, in Anbetracht von Regelstudienzeiten und "Strafzahlungen", wenn man sich nicht dran hält ... ich fände es schön, wenn das noch so möglich wäre wie damals, denn auch das Jobben hat mir interessante Einblicke in Lebenswelten geboten, die mir sonst verborgen geblieben wären


    Liebe Grüße, Fater

  • Hi,


    nochmals, da beim Minderjährigen jedes Elternteil seinen Anteil an der "Aufzucht der Brut" leistet, wird das Kindergeld geteilt, nach Volljährigkeit fällt die Erziehungsaufgabe weg, deshalb fließt das Kindergeld voll in den Unterhalt ein

    Also doch. Das hatte ich ja gemeint.


    Zitat

    wäre ja unlogisch, es dann zuvor in die Berechnung einzubeziehen.

    Es wurde ja zuvor auch nicht einbezogen, sondern abgezogen.

    Zitat

    Und ja, wir mögen keine Links, insbesondere solche nicht, durch die auch noch fachlich Blödsinn verbreitet wird.

    Ich hatte den Link gesetzt um eine Quelle zu belegen, nicht um Werbung dafür zu machen. So eine Quellenangabe nennt man in anderem Zusammenhang "wissenschaftliches Arbeiten". Nach der Löschung des Links könnte man meinen, ich hätte das selber erfunden. Und möglicherweise ist ja die Information im Link doch richtig. Da sollte sich jede(r) selber mit auseinander setzen dürfen, und natürlich könnt auch ihr dazu Stellung nehmen. Das einfach zu löschen hat schon was von Zensur ...

  • Hallo Fater,


    was du Zensur nennst ist einfach eine Werbung für einen evtl. konkurrierenden Anwalt zu unterbinden.


    Du findest "Informationen" evtl. im BGB oder in den Leitlinien der OLG's


    Foren-Richtlinien gelesen?




    edy

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    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Jetzt bin ich noch mehr verwirrt, auch wenn das inhaltlich keine große Rolle spielt: Ich hatte in meinem ersten Posting ein paar Smilies verwendet, die sind jetzt zumindest teilweise durch andere ersetzt. Bei einem bin ich mir absolut sicher. Kann mir das jemand erklären?

  • Hallo Fater,


    das Foren-Design/ Foren Software wurde die letzten 2 Tage auf einen neuen Stand gebracht.


    Dabei kann es zu "Problemen" gekommen sein?


    bei mir war z.B. der Avatar "verschwunden".


    edy

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    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo Fater,


    ich sehe bei uns auch einige gemeinsame "Schnittmengen", habe ja Ähnliches vor über 10 Jahren erlebt.

    Daher gebe ich auch nur meine persönliche Meinung zu dem Thema ab.

    Was die empfundene "Zensur" hier im Forum angeht, hat es hier weniger mit "wissenschaftlichem Arbeiten" zu tun.

    Du musst auch verstehen, dass es eine riesige Aufgabe ist ein solches Forum zu betreiben.

    Daher bin ich froh, das hier Moderatoren und IT-Fachleute sitzen, die das in ihrer Freizeit ohne finanziellen Hintergrund machen.

    Man kann hier kostenlos Informationen sammeln und seine Fragen stellen.

    Auch wenn die Antworten hier nicht rechtsverbindlich sind, würde dafür jeder Anwalt in deine Börse greifen.


    LG frase

  • Hi,


    um noch mal auf die Links zu kommen. Ganz klar: nur ganz wenige Links werden akzeptiert. Es gibt einmal die Gruppe, durch die der Bereitsteller bei jedem Anklick Geld verdient oder eben für die eigene Firma Reklame macht, und dann die, die eigene Rechtsansichten vertreten. Letzteres hat mit Wissenschaft so viel zu tun, wie eine Bimmelbahn aus dem 19. Jahrhundert mit Weltraumtechnik. Und es ist durchaus zu beobachten, dass gerade Werbeseiten für Anwälte mit Rechtsansichten ins www gehen, die äußerst umstritten sind, oder gar nicht haltbar, offensichtlich, um Mandanten zu fischen. Das machen wir hier nicht mit. Wir bemühen uns hier, unter Berücksichtigung der laufenden REchtsprechung fachlich korrekte und belastbare Auskünfte zu erteilen, um die Betroffenen beim Entscheidungsfindungsprozess zu unterstützen.


    Ich hoffe, unsere Haltung ist jetzt verständlich geworden.


    Herzlichst


    TK

  • OK, ich kann das nachvollziehen, auch wenn ich es wahrscheinlich etwas liberaler handhaben würde. Aber das ist eure Entscheidung, ihr macht euch hier die Arbeit und müsst auch letztlich dafür gerade stehen, bei der Gelegenheit auch mal ausdrücklich Danke dafür!