Hallo zusammen,
ich bin seit vorletztem Sommer in der glücklichen Situation, dass unser Sohn bei mir wohnt . Bis dahin habe ich der Mutter Kindesunterhalt gemäß Düsseldorfer Tabelle überwiesen, seitdem macht sie es umgekehrt. Es gibt keinen Titel, das funktioniert "außergerichtlich".
Bald wird unser Sohn volljährig, dann steht ein höheres Taschengeld an, er darf dann alleine Auto fahren, was hier auf dem Land sehr wichtig ist, aber auch deutlich höhere Kosten erzeugen wird. Also habe ich mal in die Tabelle geschaut, wie sich denn der Kindesunterhalt mit dem 18.Geburtstag ändert. Was dann zu einer ausführlichen Internetrecherche geführt hat, weil die Informationen verwirrend sind
Zunächst einmal habe ich festgestellt, dass unser Sohn unterhaltsrechtlich "privilegiert" ist. Dazu habe ich mehrfach die Info gefunden, dass sich an der Ermittlung des Unterhalts deswegen nichts ändert, außer dass ab 18 ein eben höherer Betrag in der Düsseldorfer Tabelle steht, der in unserem Fall gerade mal die angemessene Taschengelderhöhung ausgleichen würde. Beim Blick in die Tabelle zum Zahlbetrag, also unter Berücksichtigung des Kindergelds, wird dann aber das volle Kindergeld abgezogen , das würde bedeuten, dass ich trotz steigender Kosten unterm Strich sogar weniger Unterhalt überwiesen bekomme, während das Kindergeld voll der Mutter zugute käme.
Ich kann mir das nur so erklären, dass in der Tabelle mit den Zahlbeträgen ein anderer Fall zugrunde liegt: Grundsätzlich sind ja ab der Volljährigkeit des Kindes beide Elternteile dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig, und zwar nach dem Gesamteinkommen beider Elternteile ermittelt, und dass da dann natürlich das Kindergeld vom Gesamtunterhalt auch voll abgezogen wird, weil es gleichzeitig dem Kind voll "gutgeschrieben" wird. Dass also in der Tabelle mit den Zahlbeträgen nur dieser Fall berücksichtigt ist, nicht der Fall des "privilegierten Kinds". Dass also der Betrag, den die Mutter bis zum Schulabschluss schuldet, beim "privilegierten Kind" weiterhin nur um das halbe Kindergeld gekürzt wird.
Sehe ich das so richtig? Andernfalls wäre ja das Modell: Unser Sohn bekommt Barunterhalt von uns beiden Elternteilen und das volle Kindergeld, mein Barunterhalt müsste dann aber mit Kost ud Logis verrechnet werden, den Rest verwaltet er von einem Tag auf den anderen selber ... dann müsste er sich theoretisch auch noch an den Kosten unserer gemeinsamen Urlaubsfahrten beteiligen
... oder ist es alles ganz anders? Es wäre schön, wenn sich da jemand auskennt und mich schlauer macht
Grüße vom verwirrten Fater