Unterhalt von Rentner zu Rentner

  • Hallo zusammen,

    ich bin neu hier und hoffe, dass ich es richtig mache.

    Meine Frage: ich bin 67 Jahre alt und bereits in Rente, meine Mutter ist 90 und es ist mit einem baldigen Heimaufenthalt zu rechnen. Meine monatliche Rente beträgt 1.200,- Euro, es ist eine Eigentumswohnung vorhanden. Nun bekomme ich meine Betriebsrente als Einmalzahlung (ging nicht anders aufgrund Firmenpleite) und so wird sich mein "Vermögen" auf ca. 65.000,- belaufen. Meine Mutter hat keinerlei Ersparnisse. Nun habe ich gelesen, dass alles was ich habe zusammengezählt wird und sich hieraus der von mir zu zahlende Unterhalt errechnet wird. Wie bitte wird das errechnet? Und was kommt da auf mich zu? Vielen Dank!!!

  • Hallo Cindy89,


    willkommen im Forum.

    Meine Frage: ich bin 67 Jahre alt und bereits in Rente, meine Mutter ist 90 und es ist mit einem baldigen Heimaufenthalt zu rechnen. Meine monatliche Rente beträgt 1.200,- Euro, es ist eine Eigentumswohnung vorhanden. Nun bekomme ich meine Betriebsrente als Einmalzahlung (ging nicht anders aufgrund Firmenpleite) und so wird sich mein "Vermögen" auf ca. 65.000,- belaufen. Meine Mutter hat keinerlei Ersparnisse. Nun habe ich gelesen, dass alles was ich habe zusammengezählt wird und sich hieraus der von mir zu zahlende Unterhalt errechnet wird. Wie bitte wird das errechnet? Und was kommt da auf mich zu?


    Zunächst einige Fragen:


    Ist das die Nettorente oder geht davon noch was ab, Krankenkasse usw.?

    Wie groß ist die ETW?

    Lebst du allein in dieser ETW?

    Wurde von der Eigentümergemeinschaft eine monatliche Umlage für Instandhaltungen beschlossen? Wenn ja, in welcher Höhe?

    Welche Miete müsste man pro qm für eine vergleichbare Wohnung in gleicher Wohnlage zahlen?



    Gruß
    awi

  • Hallo awi,

    der genannte Betrag ist die Nettorente. DIe EW hat 57 qm und ich lebe allein, keine Geschwister, bin single. Für die Hausverwaltung bezahle ich 290,-. Rücklagenanteil ist 171,62. Miete für diese Wohnung hier wäre der qm 8,50. Ich habe GdB 50, bin seit 30 Jahren chronisch krank und habe dadurch auch entsprechende Ausgaben, da die KK nicht alles bezahlt.

    Vielen Dank!!

  • Hallo Cindy,


    was auf dich zukommen könnte:


    Nettorente: 1200 EUR

    + Wohnvorteil: 57 qm *8,50 = 484 EUR

    ./. Instandhaltungsrücklage 172 EUR 1)

    ./. Hausverwaltung 290 EUR 1)



    Wenn der Sachbearbeiter auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung ist, wird er dein Vermögen verrenten. Ein Notgroschen von 10.000 EUR sollte aber außen vor bleiben.

    Weiterhin dürfen Vermögenswerte nicht verrentet werden, die man für ganz bestimmte Dinge angespart hat, z.B. den Ersatz des in die Jahre gekommenen Pkws, den Ersatz der Waschmaschine usw. Siehe auch Auskunftserteilung


    55.000 EUR nach der gültigen Rentenformel verrentet ergäbe eine monatliche fiktive Rente von 55.000 / 11,930/12 = 384 EUR 2)


    Es könnten maximal ca. 100 EUR gefordert werden.


    1) Ist das jährlich oder monatlich? Ich habe angenommen, dass das jährlich ist. Sollte das monatlich sein, dann bist du nicht leistungsfähig. Es könnte kein EU gefordert werden.


    2) Die der Verrentung zu Grunde liegende Rentenformel könnte angegriffen werden, da sie von einer Verzinsung des Kapitals von 5,5% aus geht. Dieser Zinssatz ist seit langem nicht mehr zu erzielen. Außerdem geht sie von einer statistischen Lebenserwartung von 19 Jahren aus. Dann würdest du also 86 Jahre alt werden. Da die Mutter bereits 90 Jahre ist, könnte man verlangen, dass mindestens 90 Jahre angesetzt werden.


    Es gibt keine Pauschalen für chronisch kranke. Allerdings müssen notwendige Krankheitskosten, die von der gesetzlichen KK nicht übernommen werden, anerkannt werden. Ein Nachweis ist erforderlich.


    Wenn die RWA kommt und du Auskunft geben musst empfehle ich dir diesen Thread:


    https://hilferundumsfamilienre…ilt-man-auskunft-t82.html



    Gruß

    awi

  • Hallo Awi, ja,1) ist jährlich. Die Infos im genannten link hab ich gelesen, sehr hilfreich, vielen Dank für deine Unterstützung.

    Zu dem Punkt:

    Wichtiges zur Altersvorsorge


    Mit der Altersvorsorge kann jederzeit begonnen werden.

    Altersvorsorge wird nur anerkannt, wenn sie nachweisbar statt findet.

    Altersvorsorge am besten auf separaten Konten (UHP,Ehepartner) einzahlen und von diesen Konten nichts abheben, so lange der EU aktuell ist.


    Bedeutet das, dass ich jetzt z.B. ein Sparbuch unter dem Begriff "Altersvorsorge" anlegen kann? Ehepartner oder ähnliches ist ja nicht vorhanden.

    Danke und Grüße


  • Mit der Altersvorsorge kann jederzeit begonnen werden.

    Altersvorsorge wird nur anerkannt, wenn sie nachweisbar statt findet.

    Altersvorsorge am besten auf separaten Konten (UHP,Ehepartner) einzahlen und von diesen Konten nichts abheben, so lange der EU aktuell ist.


    Bedeutet das, dass ich jetzt z.B. ein Sparbuch unter dem Begriff "Altersvorsorge" anlegen kann?


    M.E. ist es nicht notwendig, jetzt extra ein neues Sparbuch mit dem Stichwort Altersvorsorge anzulegen.

    Die o. zitierte Aussage über eine mögliche Altersvorsorge gilt für noch Berufstätige, die mit der laufenden Altersvorsorge ihr Einkommen bereinigen wollen.


    Eine Altersvorsorge, die das Einkommen bereinigt, wird aber ab dem gesetzlichen Rentenalter sowieso nicht mehr anerkannt.


    Was ich bei Auskunftserteilung empfehlen würde wäre:


    Beispiel:


    Mein Bankguthaben bei der XYZ Bank beträgt insgesamt 65.000 EUR.


    Dieses Geld wurde angespart als


    - Altersvorsorge 30.000 EUR

    - Notgroschen für Unvorhersehbares: 10.000 EUR

    - Rücklagen für die notwendig werdende Renovierung meiner Wohnung: 5000 EUR

    - Rücklagen für den Ersatz meines Pkw: 15.000 EUR

    - Rücklagen für eine neue Waschmaschine ...

    - usw.


    Selbst entsprechend anpassen.


    Je höher die Rücklagen für notwendige Ersatzbeschaffung oder Instandhaltungen ausfallen, um so geringer ist die Altersvorsorge, d.h. desto weniger könnte verrentet werden.


    Eine weitere Maßnahme, um EU zu vermeiden ist es, rechtzeitig Schulden (natürlich nur sinnvolle Schulden) zu machen. Schulden, die vor der RWA gemacht werden, sind vorrangig zu bedienen und vermindern das zur Verfügung stehende Einkommen.