Hallo zusammen,
mich würde mal interessieren wie zustande kommt dass das Sozialamt Leistungen an einen Bedürftigen/Pflegeheim zahlt. Muss der UHB seine Ausgaben der letzten 10 Jahre überhaupt nachweisen? Muss der UHB seine Vermögen offen legen? Wenn ja, reicht da ein ausgefüllter Fragebogen oder muss das durch Bankauskunft bewiesen werden. Es könnten ja theoretisch jeden Monat 500 Euro verschenkt werden (ergibt in 10 jahren auch 60.000 euro) um sich bedürftig zu machen.
Oder, was hat ein UHP für Rechte? In wie weit hat er das Recht auf Einblick in das Vermögen des UHB der letzten 10 Jahre?
Ich habe den Eindruck dass bei EU viel härter gekämpft wird als beim Kindesunterhalt.
Und für diese Frage entschuldige ich mich schon im voraus
kann ein Kind verlangen dass es seinen bedürftigen Elternteil zuhause aufnimmt und pflegt. Theoretisch?
Danke für eure Einschätzung