Die Eheleute XY bekommen jeweils für eines ihrer Elternteile eine RWA, da das Amt die Unterdeckung der Heimkosten trägt.
Wie wird hier der EU berechnet?
Wirkt sich der EU einkommensmindernd auf das anrechnbare Einkommen aus?
Gilt hier dann auch, das der Ehepartner eine höhere Altersvorsorge betreiben darf (für beide also jeweils unterschiedliche Ansätze)?
Haben dann beide Eheleute 1800€ Selbstbehalt ohne den Familienabzug von 10%?
Das ist nicht soweit hergeholt, kann noch schlimmer kommen, wenn beide Eltern von Sozialhilfe leben!
LG frase