Guten Tag,
in naher Zukunft wird wohl auch uns das Thema Elternunterhalt betreffen. Mein Vater wird bald ins Pflegeheim kommen. Seine Rente reicht fast aus, die Pflegeheimkosten zu decken. Für den Rest und das Taschengeld wollte ich aufkommen, da klar ist, dass ich aufgrund des Einkommens meines Mannes UP waere.
Meine (Stief-) Mutter wird mit der Rente nicht hinkommen. Bislang ging ich davon aus, dass sie Grundsicherung erhalten kann. Mein Einkommen ist weit unter 100000 €, so dass ich hier für nicht herangezogen werden dürfte.
Mein heutiges Telefonat mit dem Sozialamt lässt mich daran nun zweifeln. Danach müsste mein Vater Unterhalt an meine Mutter zahlen, die dadurch wahrscheinlich keine Grundsicherung erhält. Dadurch aber reicht seine Rente bei weitem nicht mehr für das Pflegeheim. Er würde dann Hilfe zur Pflege beim Sozialamt beantragen müssen.
Das irritiert mich. Ich bin davon ausgegangen, dass mein Vater vor einer Unterhaltspflicht gegenüber der Ehefrau erst einmal für sich selbst sorgen muss, „Eigenbedarfssicherung“.
So aber befürchte ich, dass das Sozialamt nun an mich herantritt und ich nicht nur wie geplant die Differenz zwischen Rente meines Vaters und Pflegeheim zahle, sondern indirekt auch den Ehegattenunterhalt, da mein Vater dadurch ja wesentlich weniger zum Pflegeplatz zuzahlen kann. Letzendlich zahle ich dadurch auch für meine Stiefmutter, für die ich eigentlich doch gar nicht UP bin.
Ist das tatsächlich so?
Macht es Sinn dann doch gleich Antrag auf Hilfe zur Pflege beim Sozialamt zu stellen statt zu versuchen, das Pflegeheim aus Rente und meinem Zuschuss zu finanzieren?
Wie passt die Aussage des Sozialamtes zum BGH Urteil aus 2004?
https://lexetius.com/2004,1618
Ist das inzwischen überholt?
Kann jemand helfen und kennt sich damit aus?
Danke