folgende Frage:
Wenn eine Unterhaltspflichtige Person (Unterhalt für Vater) eine Abfindung erhält, da das Unternehmen schließt oä....wie verhält es sich dann mit dem Unterhalt? Gibt es da auch eine Selbstbehaltsgrenze?
folgende Frage:
Wenn eine Unterhaltspflichtige Person (Unterhalt für Vater) eine Abfindung erhält, da das Unternehmen schließt oä....wie verhält es sich dann mit dem Unterhalt? Gibt es da auch eine Selbstbehaltsgrenze?
Hallo Amy-15,
willkommen im Forum.
Normalerweise wird die Abfindung dann auf mehrere Jahre verteilt.
Dabei muss die Situation des UHP berücksichtigt werden, z.B. Alter, Familie, Wahrscheinlichkeit in absehbarer Zeit einen neuen Job zu finden, usw.
Wird bereits Unterhalt gezahlt?
Gruß
awi
Ja, es wird bereits Unterhalt gezahlt...auch das ist sehr spannend gerade: die UHP orientiert sich gerade um und ist bereits nebenberuflich selbstständig; dafür aber mit dem eigentlichen Beruf auf 30 Stunden/Woche runtergegangen, was zur Folge hat, dass sie da bei 1800,- Netto liegt (und aus der Selbstständigkeit bis dato noch kein nennenswerter Gewinn erfolgt). Eine Neuberechnung läuft gerade.
Bei Ausscheiden aus dem aktuellen Hauptberuf mit einer Abfindung, würde sie also komplett in die Selbstständigkeit gehen und damit vermutlich unter der Grenze bleiben.
Oder auch die Abfindung zur Tilgung des Hauskredits nutzen.
Ja, es wird bereits Unterhalt gezahlt
Liegt ein Titel vor oder hat man sich außergerichtlich geeinigt?
außergerichtlich
Eine Neuberechnung läuft gerade.
Hast du die Neuberechnung auf Grund des geänderten Einkommens beantragt?
Nein, das habe ich nicht - Das SA hat von sich aus geschrieben