Hallo,
Situation:
UHP schließt für seine Kind (nicht volljährig) eine Rentenversicherung als Vorsorge ab.
Da das Kind noch nicht volljährig ist läuft die Rentenversicherung auf UHP, begünstigter ist aber das Kind welche es mit eigenem Einkommen übernehmen wird.
Frage:
1. Ist es EU relevant anzurechnen?
2. Wenn Ja, ist es dem UHP unter Altersvorsorge anzurechnen?
3. Oder, ist es als Vorsorge für Kind als Vorsorge ??? anzurechnen?
Danke und Gruß...