Arbeitsloser Kindsvater zahlt nicht! Nun soll ich Zahlen.

  • Guten Tag,


    ich benötige mal eure Hilfe.

    Meine jetzige Frau hat ein Kind mit in unsere Beziehung gebracht.

    Seit einem halben Jahr sind wir verheiratet und das Kind lebt bei uns.

    Adoptiert habe ich es aber nicht da der leibliche Vater das nicht möchte.

    Nun ist der Vater des Kindes arbeitslos, da er sein Geschäft in den Ruin getrieben hat.

    Er zahlt seit dem kein Unterhalt mehr an meine Frau und hat auch vorher nicht den vollen Unterhalt gezahlt.

    Das Jugendamt schreibt ihm schon seit 2 Jahren regelmäßig das er den vollen Unterhalt zahlen soll.

    Diese Briefe hat er immer ignoriert wodurch er meiner Frau nun um die 2000€ schuldet.

    Einen Titel hat meine Frau durch das Jugendamt und das Gericht bekommen.


    Nun kommt das beste!

    Der Vater des Kindes hat sich in Psychiatrische Behandlung begeben und ist mindestens ein halbes Jahr Arbeitsunfähig laut Psychiater. Seine Medikamente die er bekommen hat nimmt er aber nicht.

    Meine Frau hat nun beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragt da sie vom Vater des Kindes kein Geld mehr bekommt.

    Das Jugendamt hat nun gesagt das sie kein Unterhaltsvorschuss bekommt, da sie mit mir Verheiratet ist.

    Somit soll nun ich die Unterhaltskosten zahlen und der Vater des Kindes liegt daheim auf der Couch und ruht sich aus.


    Ist das wirklich so das ich dafür aufkommen muss oder kann man da gegen den Vater vorgehen?

  • Hi,


    die Unterhaltsvorschußkasse darf nicht zahlen, weil diese "Subvention" nurvon Alleinerziehenden in Anspruch genommen werden kann. Im Fall einer Wiederverheiratung fällt das aus. Natürlich musst du nicht für das Kind finanziell sorgen, wohl aber die Mutter. Die ist nämlich sozusagen Zweitschuldnerin. Wenn euer gemeinsames Einkommen nicht ausreicht, dann kommt auch ALG II in Betracht.


    Herzlichst


    TK

  • Lieber Markus,

    ich stecke prinzipiell in ähnlicher Situation, wenn auch bei Weitem nicht so dramatisch.


    Tatsache ist, dass Du eine Frau für Dich gewählt hast, die ein Kind mitbringt, das hast Du von Anfang an gewusst. Nun fällt der leibliche Vater als Ernährer aus, also bleiben die Kosten allein an der Mutter hängen. Ob der Ausfall gerechtfertigt ist, wird an anderer Stelle entschieden, dafür sind wir als Laien halt nicht kompetent, da können wir uns allenfalls eine Meinung bilden, die aber juristisch nicht relevant ist.


    Sieh es doch einfach so: Du liebst diese Frau, und auch dieses Kind, jedenfalls hoffe ich das, um Eurer Familie Willen. Also stehe zu den beiden und trage oder teile Dir mit der Mutter die Kosten (soweit das finanziell möglich ist), und tu es aus Liebe zu den beiden und Deiner neuen Familie einfach gern. Und vergiss den Alten. Du schenkst es nicht ihm, sondern Deinen beiden Liebsten.


    Mit der Einstellung kann man dann damit leben.

  • Hallo Thorsten,


    schön, dich mal wieder zu lesen. Vielleicht noch einen Gedanken in Ergänzung: Wir haben inzwischen ein unvergleichlich vielseitiges System aus verschiedenen Subventionsmöglichkeiten, oder auch direkten Geldtöpfen. Kindergeld, Unterhaltsvorschußkasse, ALG II, die Töpfe des Jugendamtes, um mal die größten zu nennen. Was dabei leider ein wenig verloren geht, dass ist das Bewußtsein, dass man selbst primär für das verantwortlich ist, was man zu vertreten hat. In diesen Fällen eben auch das Einstehen der Mutter für das Kind, welches sie auf die Welt gebracht hat. Durch die vielen Geldtöpfe kommt dann so ein Automatismus in die Denkstruktur dahingehend, dass irgendjemand anderes finanziell einspringen muss. Bei der Konstellation hier ist aber nunmal primär die Mutter gefragt. Wenn die und ihr 2. Ehemann sich für ein Modell entschieden haben, dass die Frau nicht arbeitet, dann ist indirekt natürlich der Ehemann gefragt. Aber, man kann das gewählte Modell ja auch abändern.


    Herzlichst


    TK

  • Naja,

    ich sehe das nicht so.

    UHV wird ja unabhängig vom Einkommen der KM gezahlt, der einzige Faktor ist die neue Eheschließung.

    Somit hat dann der Wegfall nichts mehr mit der Verantwortung der KM zu tun, sondern der UH-Anspruch geht von der UHV-Kasse auf den neuen Ehepartner über.


    Da gibt es in meinen Augen auch nichts schön zu reden.

  • Hi,


    das ist juristisch völlig anders, eine recht abenteuerliche Bewertung., vorsichtig formuliert. Und ich rede doch gar nichts schön. Unterhaltsvorschuß wird einkommensunabhängig an das Elternteil gezahlt, bei dem das Kind lebt. Da wird gar nichts überprüft, etwa, was das Betreuunselternteil verdient. Da springt der Steuerzahler für den Nichtzahler ein. Es ist keine Befreiung von Unterhaltsverpflichtungen beider Elternteile da. Wenn jetzt die Voraussetzungen für den Vorschuß nicht mehr existieren, dann bleibt eben die alte immer existente Unterhaltsverpflichtung der Eltern bestehen, und zwar beider Elternteile. Da ist doch nicht mal im Ansatz ein Übergang von Verpflichtungen auf eine fremde Person da.


    Was hindert die zweite zum Unterhalt Verpflichtete, ihr Kind finanziell zu versorgen?


    Herzlichst


    TK

  • Nunja,

    die Begründung "Das ist so weil es eben so ist" halte ich halt für sehr dünn.

    Nehmen wir einmal an, der UHV wird bezahlt weil der UH-Pflichtige Elternteil tatsächlich nicht leistungsfähig ist.

    Was ändert sich denn daran, nur weil der Betreuungselternteil wieder heiratet? Gar nichts.

    Jetzt sind wir bei simpler Mathematik: Wenn ich in einer Gleichung eine Variable durch eine andere Ersetze, das Ergebniss aber gleich bleibt, muss also der Wert der neuen Variable der der ersetzten entsprechen.

    Hier wird "UHV-Zahlung" durch "Eheschließung" ersetzt, bei gleichbleibendem UH-Bedarf des Kindes.

    Ergo muss also der neue Partner den Teil "UHV-Zahlung" erbringen.

    Oder in mathematischer Notation haben wir folgendes Gleichungssystem (NP = neuer Partner, BUV = Unterhalt des Betreuungselternteiles):

    UHV + BUV + KG = KU

    NP + BUV + KG = KU


    damit gilt zwingend NP = UHV


    So einfach ist das.

    Auch ein Gesetzgeber kann die Mathematik nicht ändern - auch wenn er das häufig gerne würde.


    An der Logik ändert sich nicht deshalb etwas, weil ein Gesetzgeber das definiert hat.


    "Was hindert die zweite zum Unterhalt Verpflichtete, ihr Kind finanziell zu versorgen?"

    Auch an dieser Frage ändert sich durch die Eheschließung rein gar nichts.

  • Hallo,


    der Unterhalt für das Kind aus erster Ehe ist einfach ein Kostenfaktor in der neuen Familie, der, wie alles übrige auch, aus dem Familieneinkommen zu bestreiten ist. Zu dem Familieneinkommen gehört der Unterhalt des ersten Ehepartners (so wie die übrigen Einkommen der Eltern in der neuen Familie, Kindergeld, sonstige Einnahmen). Wenn die Einnahmequelle wegfällt, warum auch immer, ist sie eben nicht da.


    UHV gibt es nur für Alleinerziehende. Der Grund liegt darin, dass viele Alleinerziehende keiner oder nur geringfügig einer Arbeit nachgehen können, weil sie das Kind betüdeln müssen. Wenn es einen Partner gibt, kann man sich Geldverdienen und Kind betüdeln wieder teilen und der UHV ist nicht mehr nötig.


    So sehe ich das.

  • Nö, Gobberblast, du liegst einfach falsch. Nicht nur juristisch, sondern auch so gedanklich. Unterhaltsvorschuß ist eine Zusatzleistung, die erbracht wird. Und ist nicht schuldbefreiend für irgend jemanden. Primär sind immer die Eltern dran, für das Kind in jeder Beziehung aufzukommen. Wenn es da hakst, springt unter bestimmten Voraussetzungen eben der Staat in engem Rahmen ein. Ohne die Eltern von ihrer Verpflichtung freizusprechen. Dass, wenn man Frau mit Kind heiratet, andere Voraussetzungen für die finanzielle Planung im gemeinsamen Haushalt da sind, das ist klar. Und wenn man diese Verantwortung nicht gemeinsam tragen will oder finanziell kann, dann ist ganz ohne wenn und aber die Mutti gefragt.


    Mal so von dem Mindestsatz ausgehend, was Kinder kosten incl. Miete, Warmwasser, was weiß ich, so ab 400 € im Monat. Ca 200 € gibts an Kindergeld, dann noch ein Mini-Job, und schon kann die Mutti ihr Kind allein finanzieren. Ich hatte es seinerzeit so gemacht, dass ich eben für meine Kids mehr Geld in die Hauhaltskasse gegeben und das wars. Wo ist das Problem?


    Es ist nun mal so, dass niemand jemand ungeprägtes heiratet. Man bekommt immer ein Paket Mensch, geprägt von Erziehung, Bildung, Religion und was noch alles. Und je später man heiratet, desto mehr kommt dazu, aus dem Leben, was man/der Partner bisher geführt hat. Das können Schulden sein, prägende Hobbies, ein besonderer Beruf und eben auch Kinder. All das fließt in das gemeinsame Leben ein, kann man auch nicht weg diskutieren oder ignorieren. Und auch nicht erwarten, dass irgendjemand anderes dafür aufkommt. Kommt ja auch niemand auf die Idee, den Konsumkredit, den man noch abzahlen muss, jemand anderem (dem Staat?) aufs Auge zu drücken und zu erwarten, dass der das reguliert, weil es ja der Kredit des Ehepartners ist.


    Herzlichst


    TK