Hallo Forumsmitglieder,
ich habe nach langjährigem innerlichem Abschiednehmen aus dem gemeinsamen Familienhaus (gehört uns hälftig/Grundbuch) aus dem der Nochmann nicht ausziehen wollte und ich klassisch mit 2 Kindern, Hund und kaum was an Inventar mitnehmend, die Mietwohnung nahm, entschlossen mich auszahlen zu lassen.
Der von mir anvisierte Komplettverkauf wurde immer wieder mit "den Kindern was hinterlassen", von ihm gestoppt.
Es sind etwas unter 50.000 Kredit noch zu zahlen. Das Haus hat quasi 3 Mietwohnungen. Wir leben in einer Kleinstadt mit sehr hohen Immobilienpreisen, kaum Wohnraum, fast vergleichbar mit Köln.
Als Angebot für Meistbieter hätte man wohl etwas über 430.000 Euro bekommen können.
Mit nur 130.000.- lasse ich mich jetzt auszahlen. Jedoch sehe ich, dass er mit der Vermietung der Objekte deutlich mehr Kindesunterhalt wird zahlen müssen, das erlaubt mir hoffentlich ebenfalls eine neue Immobilie zu erwerben.Er hat weder Unterhalt an mich, noch sonst was gezahlt. Bestimmt hat er in 5 Jahren 40.000 gespart. Ich wollte nie diesen Riesenkrach. Männer meinen dann aber, sie wären voll im Recht leider...
Damit nicht genau nach Scheidung verkauft wird haben wir in dem notariellen Scheidungsvereinbarungsentwurf eine Klausel reingepackt die mich beim Verkauf vor 7 Jahren noch zur Gewinnabschöpfung minus seiner Investitionen berechtigt.
Was haltet ihr von diesem Vorgehen. Was gibt es zu beachten. Die Vereinbarung sieht vor Scheidungstermin Gütertrennung statt bisheriger Zugewinngemeinschaft vor. Also für ca 4 Wochen bis zur Scheidung.
Ich danke Euch sehr für Antworten.