Eine Frage. Angenommen der Ehemann besitzt ein Aktiendepot im Wert von 350000 Euro.
Muss bei einer Unterhaltspflicht der Ehefrau gegenüber ihrer Eltern der Ehemann mit seinem Vermögen für die Schwiegereltern aufkommen?
Eine Frage. Angenommen der Ehemann besitzt ein Aktiendepot im Wert von 350000 Euro.
Muss bei einer Unterhaltspflicht der Ehefrau gegenüber ihrer Eltern der Ehemann mit seinem Vermögen für die Schwiegereltern aufkommen?
Hallo Olegpolek,
willkommen im Forum.
Muss bei einer Unterhaltspflicht der Ehefrau gegenüber ihrer Eltern der Ehemann mit seinem Vermögen für die Schwiegereltern aufkommen?
Nein!
Gruß
awi
Etwas sollte man aber möglicherweise noch beachten, wenn ihr in einer Zugewinngemeinschaft lebt.
Dann sind die Kapitalerträge aus diesem Aktiendepot Einkünfte, die indirekt das Familieneinkommen erhöhen.
LG frase
Dann sind die Kapitalerträge aus diesem Aktiendepot Einkünfte, die indirekt das Familieneinkommen erhöhen.
Nicht nur indirekt, sondern direkt. Das ist aber nur richtig, wenn die Kapitalerträge nicht auf dem Vermögenskonto verbleiben, sondern dem Familieneinkommen zugeführt werden. Verbleiben sie thesaurierend auf dem Vermögeskonto, dann sind sie kein Einkommen sondern Vermögen. Man sollte das bei Auskunftserteilung entsprechend so deklarieren.
würde es helfen frühzeitig notariell eine Gütertrennung zu vereinbaren?
Die Zugewinngemeinschaft ist doch eine modifizierte Form der Gütertrennung. Sie greift erst, wenn einer der Ehepartner stirbt oder es zur Scheidung kommt. Etwas anderes könnte sich sehr theoretisch nur ergeben, wenn der Ehefrau regelmäßig aus diesem Fond ein eigenes Einkommen gezahlt wird oder aber erhebliche Beträge in die Familienkasse fließen, so dass sich daraus ein eigenes Einkommen herleiten ließe.
Herzlichst
TK
wenn der Ehefrau regelmäßig aus diesem Fond ein eigenes Einkommen gezahlt wird oder aber erhebliche Beträge in die Familienkasse fließen, so dass sich daraus ein eigenes Einkommen herleiten ließe.
Das Vermögen des nicht pflichtigen Schwiegersohns ist immer sicher, deshalb bringt eine Gütertrennung gar nichts.
Vermögenserträge, die dem Girokonto gutgeschrieben und zu Konsumzwecken abgehoben werden, werden in der Regel als Einkommen gewertet. Sie erhöhen das Einkommen des Schwiegersohns. Das könnte sich (geringfügig) auf den EU auswirken.
Verbleiben die Dividenden, Zinsen, usw. auf dem Vermögenskonto z.B. durch Neukauf von Aktien oder durch den Transfer auf ein Sparkonto, dann sind sie nicht als Einkommen des Schwiegersohns zu bewerten.
Ich würde bei Auskunftserteilung einfach einen Zusatz hinzufügen, ungefähr so:
Die Vermögenserträge werden nicht dem Familienunterhalt zugeführt sondern verbleiben thesaurierend auf dem Vermögenskonto.
Sie sind deshalb laut aktueller Rechtsprechung kein Einkommen.
Hi,
die leben doch in einer modifizierten Form der Gütertrennung. Hatte ich doch geschrieben. Wollte nur der Vollständigkeit auf eine denkbare (wenn auch unwahrscheinliche) Ausnahme hinweisen.
Herzlichst
TK
Vielen Dank für eure Beiträge.
Wenn die ausgeschütteten Erträge also auf ein extrakonto ausgeschüttet werden und sofort wieder in das Depot reinvestiert werden nicht als Einkommen zu zählen... das ist gut zu wissen.
Bei der Summe dürfte man davon ausgehen, das die Bank die Abgeltungssteuer abzüglich Freistellungsauftrag an das Finanzamt abführt.
Für das Finanzamt sind es Einkünfte, die auf der Steuererklärung (Anlage Kap) deklariert werden müssen, ähnlich wie Vermietung und Verpachtung.
Gewinne werden gegen Verlusste verrechnet und dannn mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.
Es kann also im Bescheid eine Erstattung entstehen, die als Einkünfte gewertet werden könnten.
Was aber, wenn durch eine zu geringe Abgeltungssteuer eine Steuernachzahlung fällig wird? Die belastet ja das Familieneinkommen negativ.
LG frase
Was aber, wenn durch eine zu geringe Abgeltungssteuer eine Steuernachzahlung fällig wird? Die belastet ja das Familieneinkommen negativ.
LG frase
Steuernachzahlungen verringern das Einkommen im Jahr der Nachzahlung. Es gilt wie immer das in-out-Prinzip
Hallo awi, das ist mir schon klar.
Meine Überlegung ging ja eher in die Richtung, das eventuell doch Einkünfte aus diesem Aktiendepot für den EU relevant werden könnten,
auch wenn diese aus dem "Vermögen" generiert werden.
Es wird wirklich Zeit, dass diese "Schwiegerkindmithaftung" abgeschafft wird.
Es gilt wie immer das in-out-Prinzip
Hier gibt es also, wenn ich eine höhe Steuernachzahlung habe (kann z.B. durch spätere Betriebsprüfung sein) die Möglichkeit, vom Amt eine Neuberechnung zu fordern. Ich habe ja keinen Einfluss auf den Zeitpunkt dieser Überprüfung. Da kann also Jahre später ein Bescheid geändert werden, in die eine oder andere Richtung und das hat dann Einfluss auf das aktuelle Einkommen.
Ich traue mich garnicht meine weiteren Gedanken zu schreiben, wenn ich über die legalen Strategieen der Steuerverschiebung nachdenke.
LG frase
Es wird wirklich Zeit, dass diese "Schwiegerkindmithaftung" abgeschafft wird
Es wird Zeit, dass der Elternunterhalt abgeschafft wird.
Wenn nur die derzeitige Berechnung auf der Grundlage des Familienunterhalts abgeschafft würde, dann gäbe es ja nur Vorteile für die UHP, deren Ehepartner höheres Einkommen als 1440 EUR hätten. Sollte der Ehepartner ein geringeres oder kein Einkommen haben, dann würde das zu einem höheren Unterhalt führen.
Ja, das stimmt natürlich.
Ob die den Koalitionsvertrag noch umsetzten wird man ja sehen.
Ich bin auch völlig deiner Meinung, auch wenn du dann hier weniger Anfragen beantworten müsstest.
Wäre eigentlich Schade, denn ich freue mich immer über deine treffenden Beiträge.
LG frase
Sollte der Ehepartner ein geringeres oder kein Einkommen haben, dann würde das zu einem höheren Unterhalt führen.
Da ist mir ein dummer Fehler passiert.
Heißen muss es:
Sollte der Ehepartner ein geringeres oder kein Einkommen haben, dann würde das zu einem geringeren Unterhalt führen.
Das ist mir garnicht aufgefallen. Ich hatte die 1440€ für den Ehepartner im Auge und den folgenden Satz schon abgehakt.
Danke für die Richtigstellung.
LG frase