Hallo liebe Familienrecht-Gemeinde.
Ich bin 29 Jahre alt und studiere im ersten Master-Semester.
Aufgrund meiner prekären Situtation und meinem Wunsch mein Studium so schnell wie möglich erfolgreich abzuschließen, stelle ich mir die Fage ob und in welcher Höhe ich unterhaltsberechtigt bin.
Zu meiner Situation:
Ich habe nach dem Abitur meinen Zivildienst geleistet und nach dessen Ende (ca. 14 Monate nach dem Abitur) begonnen zu studieren. Dieses Studium habe ich im 3. Semester abgebrochen und habe zur Orientierung für ein Jahr (Feb 2011 - Feb 2012) mittels Work&Travel Visum im Ausland gearbeitet.
Nach meiner Rückkehr habe ich mich in meinen jetzigen Studiengang immatrikuliert und habe im Wintersemester (12/13) angefangen zu studieren. Ich habe dafür von meinen Eltern Unterhalt bekommen.
Im 9. Semester (Bachelor) haben meine Eltern die Unterhaltszahlungen eingestellt. Sie sagten mir, dass die Unterhaltszahlungen für das "Zweitstudium" eh freiwilig waren und ich nun weit über der Regelstudienzeit wäre.
Zu diesem Zweitpunkt habe ich gerade meine Bachelor-Arbeit geschrieben und hatte noch 4 Prüfungen zu absolvieren.
Es muss gesagt werden, dass ich das erste Jahr meines Studiums zusätzlich mit Wohnungssuche verbracht habe, ich bin von einer Untermiete zur nächsten, bis ich nach 5x(!) umziehen endlich etwas für mich gefunden hatte.
Ich bin daraufhin 30 h pro Woche arbeiten gegangen, habe meine Abschlussarbeit fertiggestellt und die restlichen Prüfungen abgelegt. Das hat nun aber leider noch einmal etwas mehr als 2 Semester gedauert.
Ich habe für den Bachelor-Abschluss auf diese Weise 12 Semester benötigt.
Nun habe ich mich dazu entschlossen den Master auch noch abzulegen, vor allem weil ich jetzt (außer Wissen und Karriere) auch ein wichtiges persönliches Ziel verfolge. Ich bin also jetzt im 13. Semester und möchte den Master auch gerne in Regelstudienzeit ablegen. Im Zuge einer Finanzierungsstrategie bin ich auch wieder auf das Thema Unterhalt gestoßen (Bafög oder Wohngeld gibt es leider nicht). Meinen Job kann ich mit dem neuen Stundenplan nicht mehr ausführen, in Regelstudienzeit sowieso nicht.
Meine Fragen daher:
Ich habe herausgefunden: Eltern müssen wohl meist für ein Studium auch nach Abbruch eines vorherigen und Orientierungsphase Unterhalt zahlen. Gilt das auch in meinem Fall?
Eltern müssen bis zur vollständigen Qualifikation zahlen (hier: Master). Auch in meinem Fall?
Grundlage für die Dauer (Zügigkeit) soll die durchschnittliche Studiendauer sein. Die liegt bei uns bei 9,35 Semestern für den Bachelor und 6,24 für den Master. Stimmt das?
Hätte ich also noch Anspruch auf Unterhalt?
Viele liebe Grüße und vielen Dank für's Lesen.
DF
PS: Ich habe mich natürlich vorher auch schon durch's Forum gelesen. Habe leider nichts genaues gefunden, Entschuldigung falls ich etwas übersehen habe.