Unterhalt im Studium - etwas komplizierte Lage

  • Hallo liebe Familienrecht-Gemeinde.



    Ich bin 29 Jahre alt und studiere im ersten Master-Semester.

    Aufgrund meiner prekären Situtation und meinem Wunsch mein Studium so schnell wie möglich erfolgreich abzuschließen, stelle ich mir die Fage ob und in welcher Höhe ich unterhaltsberechtigt bin.


    Zu meiner Situation:


    Ich habe nach dem Abitur meinen Zivildienst geleistet und nach dessen Ende (ca. 14 Monate nach dem Abitur) begonnen zu studieren. Dieses Studium habe ich im 3. Semester abgebrochen und habe zur Orientierung für ein Jahr (Feb 2011 - Feb 2012) mittels Work&Travel Visum im Ausland gearbeitet.


    Nach meiner Rückkehr habe ich mich in meinen jetzigen Studiengang immatrikuliert und habe im Wintersemester (12/13) angefangen zu studieren. Ich habe dafür von meinen Eltern Unterhalt bekommen.

    Im 9. Semester (Bachelor) haben meine Eltern die Unterhaltszahlungen eingestellt. Sie sagten mir, dass die Unterhaltszahlungen für das "Zweitstudium" eh freiwilig waren und ich nun weit über der Regelstudienzeit wäre.

    Zu diesem Zweitpunkt habe ich gerade meine Bachelor-Arbeit geschrieben und hatte noch 4 Prüfungen zu absolvieren.

    Es muss gesagt werden, dass ich das erste Jahr meines Studiums zusätzlich mit Wohnungssuche verbracht habe, ich bin von einer Untermiete zur nächsten, bis ich nach 5x(!) umziehen endlich etwas für mich gefunden hatte.


    Ich bin daraufhin 30 h pro Woche arbeiten gegangen, habe meine Abschlussarbeit fertiggestellt und die restlichen Prüfungen abgelegt. Das hat nun aber leider noch einmal etwas mehr als 2 Semester gedauert.

    Ich habe für den Bachelor-Abschluss auf diese Weise 12 Semester benötigt.


    Nun habe ich mich dazu entschlossen den Master auch noch abzulegen, vor allem weil ich jetzt (außer Wissen und Karriere) auch ein wichtiges persönliches Ziel verfolge. Ich bin also jetzt im 13. Semester und möchte den Master auch gerne in Regelstudienzeit ablegen. Im Zuge einer Finanzierungsstrategie bin ich auch wieder auf das Thema Unterhalt gestoßen (Bafög oder Wohngeld gibt es leider nicht). Meinen Job kann ich mit dem neuen Stundenplan nicht mehr ausführen, in Regelstudienzeit sowieso nicht.


    Meine Fragen daher:

    Ich habe herausgefunden: Eltern müssen wohl meist für ein Studium auch nach Abbruch eines vorherigen und Orientierungsphase Unterhalt zahlen. Gilt das auch in meinem Fall?

    Eltern müssen bis zur vollständigen Qualifikation zahlen (hier: Master). Auch in meinem Fall?

    Grundlage für die Dauer (Zügigkeit) soll die durchschnittliche Studiendauer sein. Die liegt bei uns bei 9,35 Semestern für den Bachelor und 6,24 für den Master. Stimmt das?


    Hätte ich also noch Anspruch auf Unterhalt?


    Viele liebe Grüße und vielen Dank für's Lesen.

    DF



    PS: Ich habe mich natürlich vorher auch schon durch's Forum gelesen. Habe leider nichts genaues gefunden, Entschuldigung falls ich etwas übersehen habe.

  • Hallo timekeeper,

    vielen Dank für die Antwort!

    Ja, ich bin gerade dabei Studienkredite zu evaluieren.


    Hätte ich mich damals richtig informiert hätte ich meinen Eltern wohl nicht zugestimmt und hätte mit Unterhalt innerhalb der durchschnittlichen Studiendauer fertig werden können. Durch die Arbeit hat es dann etwas länger gedauert.

    Oder bezog sich deine Aussage bezüglich der Zügigkeit auf das Jahr Work&Travel?

    In dieser Zeit habe ich meinen Lebensunterhalt im Übrigen selbst verdient.


    Viele Grüße,

    DF

  • Hallo DF,


    ich sehe es ähnlich wie TI, ob ein Richter den Master als "vollständige Qualifikation" ansieht, kann ich nicht beurteilen.

    Deine Eltern haben dich ja schon recht lange unterstützt. Hast du ihnen denn erklärt, warum nun der Master für dich das erstrebenswerte Ziel ist?

    Wenn du über einen Kredit nachdenkst, dann würde ich auch über dieses Thema mit den Eltern sprechen.

    Ich hatte meiner Tochter auch über die Regelstudienzeit hinaus ein zinsloses "Familiendahrlehn" eingeräumt.

    Da sie mit dem höheren Abschluss auch ein besseres Einstiegsgehalt hatte, war die Rückzahlung kein Problem.

    Sie war bemüht, diese Rückzahlung schnell zu erledigen, daher habe ich auf einen Teil dann später ganz verzichtet.

    Alles eine Frage der Einstellung und alle Mal besser als eine Unterhaltsklage mit offenem Ausgang.


    LG frase

  • Ja, das wissen sie.

    Ich habe im Zuge meiner jetzigen Recherche auch ein wenig über Unterhalt gelesen und dabei gesehen. dass einem Studenten allgemein sowohl Umorientierung (Studienwechsel, auch mit Orientierungsphase) als auch eine Studiendauer die dem Durchschnitt entspricht zusteht (die entsprechenden Links mit den Urteilen kann ich gerne mal raussuchen wenn von Interesse).

    Ich wollte zuerst erstmal eine Meinung von jemanden hören, der mehr Ahnung / Erfahrung hat als ich. Also ihr :)

    Wie gesagt, sämtliche Zeit die ich nicht immatrikuliert war, war ich finanziell selbstständig.


    Viel weiter habe ich erstmal nicht "gedacht". Ich hoffe immer noch dass eine meiner Bewerbungen einen Job mit guten Konditionen bringt, oder ich ein anderes (zins-)günstiges Finanzierungsmodell aufbringen kann. Immerhin bin ich 29, ich verdiene mir mein Geld lieber selber. Es ist trotzdem gut zu wissen was Sache ist, was einem zusteht oder was realistisch ist.


    Daher meine Frage...

    Vielen Dank!

    Für weitere (auch dieselben) Meinungen bin ich nach wie vor weiter dankbar!


    LG

    DF

  • Hi,


    bei dir ist es das Paket der Verzögerungen, das hier zusammen kommt. 13 Semester ist für den Erstabschluss doch schon gewaltig, dazu dann 2,5 Jahre Orientierungsphase. Ich tu mich da sehr schwer mit dem Anspruch auf die Finanzierung einer weiterführenden Ausbildung. Denn abgesehen von einer Erstausbildung (hier Bachelor) müssen die Eltern nur in Ausnahmefällen eine Zweitausbildung finanzieren (hier Masterstudium). Wichtige persönliche Ziele interessieren da nicht. Ein Finanzierungsanspruch besteht in der Regel nur dann, wenn das angestrebte berufliche Ziel diese Aufstockung erfordert (etwa Psychologiestudium, um die Qualifikation zum klinischen Psychologen zu erhalten, welcher eben ohne Master so nicht arbeiten kann), UND dieses Ziel von Anfang an da war, dieses den Eltern auch bekannt war.


    Ansonsten ist nach dem ersten Abschluß an der Hochschule das Ende der Fahnenstange erreicht.


    Herzlichst


    TK

  • Ich verstehe, habe ich mir auch fast gedacht.


    Ich bestehe trotzdem darauf, dass es "nur" 12 Semester waren. :)

    Spaß beiseite, vielen Dank für eure Hilfe!


    Wie wäre es denn eurer Meinung nach im 9. Semester Semester gewesen? Wäre ich damals noch unterhaltsberechtigt gewesen? Oder war es rechtlich vertretbar zu diesem Zeitpunkt die Zahlungen zu beenden?


    Viele Grüße & einen schönen Feierabend

    DF

  • Hast du zu diesem Zeitpunkt einen Unterhaltstitel gehabt?

    Hast du gegen die Einstellung wiedersprochen und weiter Unterhalt gefordert?

    Dieses Studium habe ich im 3. Semester abgebrochen

    Nach meiner Meinung hätten deine Eltern schon hier die Zahlungen einstellen können oder hast du deren schriftliche Zustimmung, dass Sie mit dem Studienabbruch einverstanden waren? Das Sie dann noch einen zweiten Versuch unterstützten, nachdem du eine "Findungsphase" eingelegt hattest spricht eher für die Toleranz deiner Eltern.


    LG frase

  • Hi,


    nun eine Orientierungsphase von drei Semestern mag ja noch gehen, aber hier haben wir doch eine Kombi von vielem, das stimmt mich nachdenklich. Und im übrigen verstehe ich die letzte Frage nicht so ganz. Ich hatte doch klar geschrieben, unter welchen Voraussetzungen eine zweite Ausbildung, hier Masterstudium von den Eltern zu finanzieren ist.


    Herzlichst


    TK

  • Hast du gegen die Einstellung wiedersprochen und weiter Unterhalt gefordert?

    [...]

    Das Sie dann noch einen zweiten Versuch unterstützten, nachdem du eine "Findungsphase" eingelegt hattest spricht eher für die Toleranz deiner Eltern.

    Nein, ich fand es damals angemessen, da ich davon ausgegangen, dass die Finanzierung des "zweiten Versuchs" freiwillig war und ich auch gerne finanziell vollständig eigenständig sein wollte. Nun - nach mehr als 2 Jahren - muss ich allerdings feststellen, das mit der Kombination aus Lebenshaltungskosten und Verdienst in dieser Gegend nach Zeitplan studieren nahezu unmöglich ist.


    Und ja, dass dachte ich auch bisher, aber dann habe ich jetzt gelesen, dass dem Kind ein Studiengang-Wechsel inklusive Orientierungszeit (im dem Urteil ging es wohl um 10 Monate) durchaus zusteht. Daher meine Frage.



    Und im übrigen verstehe ich die letzte Frage nicht so ganz. Ich hatte doch klar geschrieben, unter welchen Voraussetzungen eine zweite Ausbildung, hier Masterstudium von den Eltern zu finanzieren ist.

    Die Frage bezog sich auf mein Bachelorstudium. Immerhin war das damals zeitlich noch im Limit (durchschnittliche Studiendauer: >9 Semester) und nahe vor dem Abschluss.


    Vielen Dank!

    DF

  • Da du keinen Titel hast und auch zu dem Zeitpunkt, wo der Unterhalt eingestellt wurde keine weitere Forderung an die Eltern gestellt wurde, ist es jetzt fast unmöglich für diesen Zeitraum Unterhalt einzuklagen. Dazu gibt es Verjährungsurteile.

    Wenn für dich elternunabhängiges BAföG (siehe BAföG-Rechner) nicht in Frage kommt (und da gibt es viele besondere Regelungen),

    dann denke mal über Wohngeld nach.


    LG frase

  • Hi,


    der Fragesteller nimmt sich offensichtlich die Freiheit heraus, aus Urteilen und allem anderen jeweils zusammenhanglos die Teile herauszupicken, die auf seine Situation passen. Ich habe doch weiter oben geschrieben, dass es hier das Paket der Verzögerungen ist, welches mich nachdenklich stimmt. Dazu kommt dann eben noch die Unterbrechung der Unterhaltszahlungen, die ja akzeptiert wurde, und jetzt das Aufstockungsstudium, das im Zweifel sowieso nicht zu finanzieren ist. Leben auf relativ hohem Niveau und Studium, das passt nur in den seltensten Fällen zusammen. Du scheinst nicht so furchtbar flexibel zu sein. Neben dem Studienkredit, man kann inzwischen viele Studiengänge auch teilzeitig absolvieren, es gibt Fernstudiengänge, viele Kombis werden auch von Firmen angeboten, gerade für den Masterstudiengang. Man sollte sich da mal umschauen.


    Herzlichst


    TK

  • Da du keinen Titel hast und auch zu dem Zeitpunkt, wo der Unterhalt eingestellt wurde keine weitere Forderung an die Eltern gestellt wurde, ist es jetzt fast unmöglich für diesen Zeitraum Unterhalt einzuklagen. Dazu gibt es Verjährungsurteile.

    Danke, das schafft Klarheit.

    Zitat

    Wenn für dich elternunabhängiges BAföG (siehe BAföG-Rechner) nicht in Frage kommt (und da gibt es viele besondere Regelungen),

    dann denke mal über Wohngeld nach.

    Dafür komme ich leider nicht in Frage, der Antrag ist wurde abgewiesen. Aber danke für den Hinweis! Mit dem BAFöG werde ich mich noch einmal auseinandersetzen, eine erste Prüfung hat leider nichts ergeben, werde wohl trotzdem noch einmal einen Antrag stellen.


    Hi,


    der Fragesteller nimmt sich offensichtlich die Freiheit heraus, aus Urteilen und allem anderen jeweils zusammenhanglos die Teile herauszupicken, die auf seine Situation passen.

    Ja, weil ich keine Ahnung habe. Deshalb frage ich ja nach.

    Neben dem Studienkredit, man kann inzwischen viele Studiengänge auch teilzeitig absolvieren [...]

    Wie bereits oben geschrieben (im zugegeben sehr ausführlichen Text), bin ich v.a. zeitlich limitiert. 850 € brutto zu verdienen (das sind ungefähr meine Lebenshaltungskosten, v.a. durch die Miete) und in Regelstudienzeit zu studieren setzt den richtigen Job voraus, den ich bisher nicht gefunden habe. Im Normalfall (Mindestlohn, Fahrtzeiten, etc...) geht das nicht.

    viele Kombis werden auch von Firmen angeboten, gerade für den Masterstudiengang.

    Das ist eine hervorragende Idee, dankeschön.


    Ich danke euch/Ihnen allen für die ausführlich Auskunft. Ich bin leider ein totaler juristischer Laie und habe generell mit der Thematik keine Erfahrung. Danke für die Hilfe bei der Klärung meiner Fragen!


    Mit freundlichem Gruß,

    DF