Liebe Forumsmitglieder,
ich habe vom zuständigen Sozialamt Sozialhilfe für meine Mutter im Altenheim beantragt.( gezahlt ab Mai 2017)
Die Überleitungsanzeige erhielt ich am 1.6.2017, die RWA im Juli 2018 mit einer Nachforderung von ca. 2000,- Euro ab Mai 2017.
Gezahlt habe ich noch nichts ans Sozialamt, da ich bezüglich mietfreiem Wohnen in meinem Haus um Anerkennung von Rücklagen für Instandhaltungskosten
in Höhe von mtl. 150,-- gebeten habe. Im September 2018 mußten Reparaturen am Wohnhaus in Höhe von 14.000,-- Euro vorgenommen werden, die ich über Bauspardarlehen finanziert habe .Unterlagen ( Rechnungen und Kreditbelege)habe ich eingereicht. Jetzt ist ein halbes Jahr vergangen und das Sozialamt reagiert nicht. Der Unterhaltsanspruch beträgt mittlerweile 3000,-- Euro. Was kann ich machen ?