Hallo
Ich habe heute den Weg zu euch gefunden, da bei mir demnächst das Erstgespräch beim Anwalt ansteht und ich mich schon mal ein bisschen vorab informieren möchte.
Ich bin Mitte 40 und im Juni 23 Jahre verheiratet.
Seit Juli 2014 bin ich krank und bekomme ,seit Januar 2017 volle Erwerbsminderungsrente (unter 3 Stunden arbeitsfähig für leichte Tätigkeiten mit einer 90 min Pause).
Diese beträgt (incl. einer Zusatzrente) monatlich rund 1160€.
Mein Noch-Mann ist voll berufstätig und verdient 1650 € pro Monat.
Unsere Tochter (20) studiert, bezieht BaFög und bekommt von mir zusätzlich das Kindergeld ausgezahlt (sie wohnt nicht zu Hause, sondern am Studienort).
Derzeit zahlt mein Mann mir monatlich 200 € Unterhalt. Für meine Tochter,zahlt er nichts, da sie derzeit mit dem BaFög + Kindergeld über die Runden bekommt.Wenn sie bei mir ist, komme ich für die Kosten auf.
Ich lebe in unserem Haus, dass ich aber noch bis 2028 monatlich mit 400 € abbezahlen muss. In einem Teil davon, lebt mein Vater, der lebenslanges Nießbrauchsrecht hat.
Meine Frage ist nun ob mein Mann, nach der Scheidung ,mir und meiner Tochter gegenüber unterhaltspflichtig ist ? Bzw auf was ich beim Anwaltstermin (1 gemeinsamer Anwalt) so achten muss.
Ich danke euch schon mal für euer Feedback.