Hilflos : Danke, ich bin gespannt. Die Frage ist ja eh, wie lange die ganze Sache noch dauert..
VG
Hilflos : Danke, ich bin gespannt. Die Frage ist ja eh, wie lange die ganze Sache noch dauert..
VG
awi, Du bist einsame Spitze. Was würden wir hier in diesem Forum ohne Dich machen? Du hast meinen grössten Respekt
awi, da kann man sich nur bedanken!!!
Mir kam beim Durchlesen nur noch die Idee, ob man die MdBs nicht darauf stossen sollte, dass die Einnahmen aus Regress in keinem Verhältnis zum Verwaltungsaufwand stehen?
aus PANORAMA schon 2014:
Eine ökonomische Analyse kommt zu dem Schluss, dass die fiskalische Bedeutung des Elternunterhalts von Wissenschaft und Politik maßlos überschätzt wird. Selbst unter günstigsten Annahmen werden durch den Sozialhilferegress max. 12 Millionen Euro pro Jahr an fiskalisch wirksamen Einnahmen generiert. Dies begründet sich nicht zuletzt durch die sehr hohen Verwaltungskosten, die für die Bearbeitung der Regressfälle bei den Sozialhilfeträgern entstehen. Diese zwölf Millionen Euro sind im Hinblick auf die Belastbarkeit der öffentlichen Haushalte bedeutungslos; sie entsprechen nicht einmal 0,002 Prozent des Gesamtsteueraufkommens.
Mir kam beim Durchlesen nur noch die Idee, ob man die MdBs nicht darauf stossen sollte, dass die Einnahmen aus Regress in keinem Verhältnis zum Verwaltungsaufwand stehen?
Das habe ich ja geschrieben. Ob die Emails überhaupt von allen Abgeordneten gelesen wurden? Ich habe da Zweifel.
Im Verhältnis zur Zahl der Abgeordneten bekam ich die größte positive Resonanz von den Linken, z.B.
ZitatAlles anzeigenSehr geehrter Herr Wi??,
vielen Dank für Ihre wichtige E-Mail. Ihre Sorge und Unruhe kann ich gut verstehen.
Pflege darf nicht arm machen – weder die zu pflegenden Menschen noch ihre Familienangehörigen. Deshalb unterstützt DIE LINKE. jeden Schritt, der die gegenwärtige Regelung in der „Hilfe zur Pflege“ zumindest verbessert. Entsprechend haben wir die Vereinbarung im Koalitionsvertrag, auf das Einkommen von Kindern pflegebedürftiger Eltern erst ab einem Einkommen von 100.000 Euro jährlich zurückzugreifen, als einen Schritt in die richtige Richtung begrüßt. Auf eine mündliche Frage der Fraktion DIE LINKE. antwortete die zuständige Staatssekretärin im November 2018: „Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales strebt eine zügige Umsetzung dieses Vorhabens an. Zunächst sind jedoch die rechtliche Ausgestaltung und die Finanzierung zu klären. Aus diesem Grund kann derzeit noch keine Aussage zur zeitlichen Planung einer Umsetzung getroffen werden“. Bisher liegt jedoch weder ein Gesetzentwurf noch eine Zeitplanung für einen Regelungsvorschlag vor.
DIE LINKE will verhindern, dass Menschen überhaupt zum Sozialamt gehen müssen, wenn sie Pflegeleistungen brauchen. Das heißt, die Pflegeversicherung soll alle pflegebedingten Kosten finanzieren. Wir wollen professionelle Sachleistungen ohne Zuzahlungen. Wir wollen nicht, dass Kinder für die Pflegekosten der Eltern überhaupt zur Kasse gebeten werden. Deshalb hat unsere Fraktion bereits im März 2018 einen Antrag in den Bundestag eingebracht, um die Eigenanteile in Pflegeheimen zu senken. Dieser Antrag wurde leider abgelehnt. Außerdem wollen wir die Investitionskostenanteile und die Ausbildungszuschläge absenken und dafür Steuermittel verwenden.
Eine Pflegevollversicherung, die alle pflegebedingten Leistungen finanziert und öffentlich finanzierte Investitionen in die Pflegeinfrastruktur können verhindern, dass Menschen Hilfe zur Pflege nach SGB XII überhaupt brauchen. Dann werden auch Kinder seltener zum Elternunterhalt herangezogen.
Aus unserer Sicht ist das finanzierbar durch eine Solidarische Gesundheits- und Pflegeversicherung. Nach unserem Modell zahlen alle in diese Pflegversicherung ein, aus ihrem vollständigen Einkommen, ohne Beitragsbemessungsgrenze. Das macht die Pflegeversicherung gerecht und bessere Pflege wie höhere Löhne für die Pflegekräfte bezahlbar. So werden die Kommunen als Sozialhilfeträger entlastet und die Kinder der zu pflegenden Menschen verschont.
Sie sprechen ein weiteres Problem an: Die Ungerechtigkeit des Elternunterhalts allgemein, weil er vor allem weniger vermögende oder nicht verbeamtete Familien trifft. Diese Kritik teilen wir. Nicht nur wird auf diese Weise auch Armut weiter vererbt. Außerdem regelt die biologische Abstammung keine soziale Verantwortlichkeit. Und: die Pflegefinanzierung wird auf diese Weise zusätzlich privatisiert. Pflege ist jedoch per Gesetz eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wir wollen eben durch unser LINKEs Modell der Bürgerversicherung Gesundheits- und Pflegeversorgung solidarisch finanzieren: Alle zahlen ein, auch Beamte. Die Einkommensgrenze wird abgeschafft. Wer mehr Einkommen hat, zahlt auch höhere Beiträge. Und höhere Steuern für Vermögende fordert DIE LINKE schon lange.
Auf dieser Finanzgrundlage könnte auch das Unterhaltsrecht reformiert werden. Wir haben dazu ebenfalls die Bundesregierung befragt. Ihre Antwort lautet: „Eine Reform des zivilrechtlichen Elternunterhalts über die Vereinbarung im Koalitionsvertrag hinaus … ist derzeit nicht geplant.“ Diese Antwort entspricht dem Kurs der Bundesregierung, an den Finanzierungsgrundlagen der Kranken- und Pflegversicherung grundsätzlich nichts ändern zu wollen.....
Mit freundlichen Grüßen
Harald Weinberg MdB
Gesundheitspolitischer Sprecher
der Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag
Wenn sich das Gesetz dahingehend ändern würde, würden dann die Kinder die Elternunterhalt zahlen automatisch befreit werden von den Zahlungen wenn sie < als 100.000 Euro Jahresbrutto haben ?
Wenn es analog zur Grundsicherung beschlossen würde, dann wäre es ungefähr so
Zitat§ 43 Einsatz von Einkommen und Vermögen, Berücksichtigung von Unterhaltsansprüchen
(5) Unterhaltsansprüche der Leistungsberechtigten gegenüber ihren Kindern und Eltern sind nicht zu berücksichtigen, es sei denn, deren jährliches Gesamteinkommen im Sinne des § 16 des Vierten Buches beträgt jeweils mehr als 100.000 Euro (Jahreseinkommensgrenze). Es wird vermutet, dass das Einkommen der unterhaltsverpflichteten Personen nach Satz 1 die Jahreseinkommensgrenze nicht überschreitet. Wird diese Vermutung widerlegt, besteht keine Leistungsberechtigung nach diesem Kapitel.
Es muss einfach abgewartet werden welche endgültige Fassung irgendwann einmal verabschiedet werden wird. Da gibt es noch einige Hürden zu nehmen. Eine Mehrheit im Bundestag dürfte sicher sein aber auch die Länder müssen zustimmen und es ist damit zu rechnen das sich Landräte und Bürgermeister dagegen aussprechen werden, denn die müssen ja die Kosten tragen. Inwieweit der Finanzminister hier Zugeständnisse macht bleibt auch abzuwarten.
Wenn es analog zur Grundsicherung beschlossen würde, dann wäre es ungefähr so
Es muss einfach abgewartet werden welche endgültige Fassung irgendwann einmal verabschiedet werden wird. Da gibt es noch einige Hürden zu nehmen. Eine Mehrheit im Bundestag dürfte sicher sein aber auch die Länder müssen zustimmen und es ist damit zu rechnen das sich Landräte und Bürgermeister dagegen aussprechen werden, denn die müssen ja die Kosten tragen. Inwieweit der Finanzminister hier Zugeständnisse macht bleibt auch abzuwarten.
Die Kosten auf kommunaler Ebene vermindern sich erheblich aufgrund der Einkommensgrenze. Weniger Verwaltungsaufwand, weniger Gerichtskosten!