Elternunterhalt rückwirkend nachzahlen

  • Hallo an alle,

    bin sehr froh diese Seite hier mal gefunden zu haben. Denn ich finde im Internet leider nichts dazu.

    Meine Situation sieht so aus:

    Mein Vater ist seit 2016 in einem Pflegeheim (Autounfall), er hat keine Ersparnisse und auch nur eine geringe Rente von ca. 70€. Also müssen ja die Kinder ran.

    In 2016 habe ich nicht gearbeitet, nur mein Mann und deswegen wurden wir bis auf weiteres in Ruhe gelassen.

    Inzwischen sind schon 2,5 Jahre vergangen (nach der RWA und Auskunft) und es hat sich einiges geändert.

    Ich und mein Mann arbeiten jetzt beide(ich seit Mai 2017), Kind im Kiga. Wir sind in eine andere Wohnung umgezogen die etwas teurer als die alte ist(in der alten W gab es Probleme).

    Dies alles habe ich nicht gemeldet. Außer der neuen Adresse vor kurzem (die Umleitung bei der Post läuft aus).

    Meine Frage ist - ab welchem Zeitpunkt müsste ich Unterhalt nachzahlen, ab Mai 2017, ab der zweiten Auskunft die noch nicht da ist oder ab 12 Mo rückwirkend?

    Und wie wird Kindesunterhalt beim Elternunterhalt abgezogen, nach Düsseldorfer Tabelle habe ich gelesen, aber wird das Einkommen der Familie genommen oder von jedem einzeln?

    Danke euch allen im Voraus.


    Grüße

  • Hallo Saja,


    willkommen im Forum. :)

    Also müssen ja die Kinder ran.

    Gibt es Geschwister?

    Wenn ja, zahlen diese EU?

    In 2016 habe ich nicht gearbeitet, nur mein Mann und deswegen wurden wir bis auf weiteres in Ruhe gelassen.

    Wie geschah das? Wurde mitgeteilt, dass du nicht leistungsfähig bist oder ließ man nichts mehr von sich hören?

    Ich und mein Mann arbeiten jetzt beide(ich seit Mai 2017), Kind im Kiga. Wir sind in eine andere Wohnung umgezogen die etwas teurer als die alte ist(in der alten W gab es Probleme).

    Wie hoch war die alte Miete? Wie viele qm?

    Wie hoch ist die gegenwärtige Miete? Wie viele qm?

    Wie alt ist das Kind?

    Dies alles habe ich nicht gemeldet. Außer der neuen Adresse vor kurzem (die Umleitung bei der Post läuft aus).

    Man muss von sich aus nichts melden.

    Verstehe ich das richtig? Die neue Adresse hast du gemeldet?

    Meine Frage ist - ab welchem Zeitpunkt müsste ich Unterhalt nachzahlen, ab Mai 2017, ab der zweiten Auskunft die noch nicht da ist oder ab 12 Mo rückwirkend?

    Hier gibt es unterschiedliche Ansichten. Siehe auch Frage oben: Wurde mitgeteilt, dass du nicht leistungsfähig bist oder ließ man nichts mehr von sich hören?

    Und wie wird Kindesunterhalt beim Elternunterhalt abgezogen, nach Düsseldorfer Tabelle habe ich gelesen, aber wird das Einkommen der Familie genommen oder von jedem einzeln?

    Gesamtes Nettoeinkommen. KITA muss extra berücksichtigt werden.


    Gruß

    awi

  • Hallo und danke:)


    Ich habe noch 2 Schwestern, die müssen auch kein EU zahlen. Uns wurde mitgeteilt, dass wir keins zahlen müssen, da nicht leistungsfähig.

    Und aber dass man in Abständen von 2 Jahren erneut überprüft wird.



    Alte Miete 950€-wäre aber ab diesem Jahr 1000, nächstes Jahr 1050+Garage wäre neue dazu gekommen +50-70€ anstatt 30€ für Carport. 100qm

    Die neue ist 120qm-1000€ warm


    Kind ist bald 5 Jahre


    Ja, die neue Adresse habe ich am Freitag gemeldet, da ich keine Verlängerung der Umleitung der Post machen möchte.


    Und nun warte ich schon auf ein weiteres Schreiben))

    Denke eher nicht, dass wir nachzahlen müssen, da ich nicht so viel zurzeit verdiene. Aber falls doch, würde ich gerne wissen ab wann.

    Außerdem habe ich eine neue Stelle ab Mai diesen Jahres, um einiges besser als die jetzige (Gehaltsvergleich) und es wäre besser wenn ich jetzt schon alles weiß)


    Ach noch eine kurze Frage, wir möchten in ein Paar Jahren ein Haus kaufen oder bauen, kann man uns es verbieten bzw. die Kosten als nicht abzugsfähig ansehen?


    Danke:)

  • Hallo Saja,


    Uns wurde mitgeteilt, dass wir keins zahlen müssen, da nicht leistungsfähig.

    Und aber dass man in Abständen von 2 Jahren erneut überprüft wird.

    Dann gehe ich davon aus, dass ab dem Zeitpunkt, ab dem eine Leistungsfähigkeit besteht, nachgefordert werden könnte, aber nicht mehr als 12 Monate rückwärts. Also Füße still halten und abwarten. Nicht nachfragen.


    Alte Miete 950€-wäre aber ab diesem Jahr 1000, nächstes Jahr 1050+Garage wäre neue dazu gekommen +50-70€ anstatt 30€ für Carport. 100qm

    Die neue ist 120qm-1000€ warm

    Das dürfte ok sein. Die neue Wohnung ist ja nicht unangemessen groß und die Miete ist vergleichbar mit der vorherigen Wohnung.


    Ach noch eine kurze Frage, wir möchten in ein Paar Jahren ein Haus kaufen oder bauen, kann man uns es verbieten bzw. die Kosten als nicht abzugsfähig ansehen?

    Verbieten kann ein SA gar nichts.

    Es könnte allenfalls Kredite nicht anerkennen, wobei der Ehepartner nicht den gleichen Beschränkungen unterliegt wie der UHP selbst. Im Rahmen der möglichen Altersvorsorge müssten Tilgungen anerkannt werden.


    ist ein schwieriges Kapitel.

    Entsprechende Urteile kenne ich nicht.


    Gruß

    awi

  • Hallo awi,


    Vielen, vielen Dank!?

  • Wie ist das eigentlich im umgekehrten Fall? Ich bezahle schon seit einigen Jahren EU und vor einigen Monaten kam Post vom Amt um den aktuellen EU zu berechnen...jetzt hat sich bei uns auch einiges geändert und ich schätze mal, dass ich nach einer aktuellen Berechnung nicht zahlen müsste...bekomme ich dann das, was ich die letzten Monate - als seit der neuen Berechnungsanfrege - bezahlt habe, zurück? Würde die neue Berechnung so aussehen, dass ich mehr bezahlen müsste, müsste ich dies doch auch rückwirkend bis zu dem Zeitpunkt, da der Brief vom Amt kam, oder?

  • .bekomme ich dann das, was ich die letzten Monate - als seit der neuen Berechnungsanfrege - bezahlt habe, zurück?

    Die Rückforderung von zuviel bezahlten Unterhalt ist ausgeschlossen, hier liegt kein Fall von ungerechtfertiger Bereicherung gemäß §§ 812 BGB vor.

    Erst mit der Vorlage neuer Beweise und der Aufforderung der Neuberechnung durch den Unterhaltsverpflichteten ist zukünftig der neue Unterhalt zu zahlen, genausowenig ist es möglich rückwirkend einen erhöhten Unterhalt zahlen zu müssen

    s. dazu § 1613 BGB

  • Erst mit der Vorlage neuer Beweise und der Aufforderung der Neuberechnung durch den Unterhaltsverpflichteten ist zukünftig der neue Unterhalt zu zahlen, genausowenig ist es möglich rückwirkend einen erhöhten Unterhalt zahlen zu müssen


    Anders ausgedrückt, ohne Wissen der anderen Partei keine "Schuld" bzw. Verzug, erst wenn Kenntnis der anderen Partei vorliegt, durch entsprechende Information, können entsprechende Rechtsfolgen eintreten, Erhöhung bzw. Minderung von Unterhalt

  • Die Rückforderung von zuviel bezahlten Unterhalt ist ausgeschlossen, hier liegt kein Fall von ungerechtfertiger Bereicherung gemäß §§ 812 BGB vor.

    Erst mit der Vorlage neuer Beweise und der Aufforderung der Neuberechnung durch den Unterhaltsverpflichteten ist zukünftig der neue Unterhalt zu zahlen, genausowenig ist es möglich rückwirkend einen erhöhten Unterhalt zahlen zu müssen

    s. dazu § 1613 BGB

    ok, dankeschön!

    Ich bin darauf gekommen, da ich den Utnerhalt damals auch rückwirkendzahlen musste, als er erstmalig berechnet wurde...bis zum Zeitpunkt als der Brief mich erreichte glaube ich...

  • Ich bin darauf gekommen, da ich den Utnerhalt damals auch rückwirkendzahlen musste, als er erstmalig berechnet wurde...bis zum Zeitpunkt als der Brief mich erreichte glaube ich...

    Das ist soweit auch korrekt, die Rechtswahrungsanzeige ist der Beginn der Freundschaft, wenn dies der gemeinte Brief war

  • Meine Frage ist - ab welchem Zeitpunkt müsste ich Unterhalt nachzahlen, ab Mai 2017, ab der zweiten Auskunft die noch nicht da ist oder ab 12 Mo rückwirkend?

    Rückwirkenden Unterhalt gibt es nicht, daher erst ab Eingang eines weiteren Auskunftsersuchen, s. § 1613 BGB

    § 1613 Unterhalt für die Vergangenheit

    (1) Für die Vergangenheit kann der Berechtigte Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung nur von dem Zeitpunkt an fordern, zu welchem der Verpflichtete zum Zwecke der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs aufgefordert worden ist, über seine Einkünfte und sein Vermögen Auskunft zu erteilen, zu welchem der Verpflichtete in Verzug gekommen oder der Unterhaltsanspruch rechtshängig geworden ist. Der Unterhalt wird ab dem Ersten des Monats, in den die bezeichneten Ereignisse fallen, geschuldet, wenn der Unterhaltsanspruch dem Grunde nach zu diesem Zeitpunkt bestanden hat.

  • Kommt eine Rechtswahrungsanzeige mit Auskunftsersuchen, entweder § 117 SGB XII oder § 1605 BGB, dann kann ab Eingang dieses Schreiben beim Unterhaltspflichtigen Unterhalt gefordert werden

    Wenn der Unterhaltspflichtige diese Auskunft erteilt und das Sozialamt innerhalb von 12 Monaten den Unterhaltsanspruch beziffert, dann ist ab Rechtswahrungsanzeige dieser Unterhalt zu zahlen, begrenzt durch die Höhe der Leistungsfähigkeit

    Meldet sich das Sozialamt erst nach 15 Monaten, dann ist der Unterhaltsanspruch nur für die letzten 12 Monaten zu bezahlen, die 3 Monate vorher sind für das Sozialamt verloren, dies wird zeitliche Verwirkung genannt (Schuldnerschutz)


    Wenn das Sozialamt dem Unterhaltspflichtigen mitteilt, kein Unterhaltsanspruch mangels Leistungsfähigkeit, dann kann das Sozialamt erst ab erneuten Auskunftsersuchen Unterhalt fordern, die Zeit davor ist für das Sozialamt verloren, s. § 1613 BGB

    Viele Sozialämter ignorieren diese Rechtslage und fordern rückwirkenden Unterhalt, weil sich beispielsweise die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen erhöht hat, dies ist falsch

  • Hallo awi,


    habe mittlerweile den Brief bekommen.

    Wie kann ich berufsbedingte Aufwendungen angeben? Fahrtkosten- habe gelesen entweder pauschal 5% des Nettoeinkommens, oder die Strecke×2×0.30×220/12, oder aber belegen was man ausgibt (was für mich nicht in Frage kommt, da wir keine Zettel sammeln)

    Was wäre hier als Angabe richtig?

    Ach, und sind die Kiga kosten nicht auch berufsbedingte Aufwendungen? Denn nur weil mein Kind ins Kiga geht kann ich ja arbeiten.

    Danke im Voraus


    Grüße

    Saja

  • oh, noch etwas

    Im Aug/September kommen 2 Kredite auf uns zu

    1. BAföG Rückzahlung meines Mannes

    2. Zahnersatz für mich in Raten für 1 Jahr

    Kann ich gleich die Bescheide beilegen, oder muss ich es erst in 3 Mo an Landratsamt abschicken damit die wieder neue berechnen?

  • habe gelesen entweder pauschal 5% des Nettoeinkommens, oder die Strecke×2×0.30×220/12

    Gib einfach die Entfernung zum Arbeitsplatz an.

    Ob die 5% Pauschale gewährt werden hängt von den internen Richtlinien des SHT und den Leitlinien des OLG ab.

    Nicht jedes OLG gewährt Pauschalen.


    Im Aug/September kommen 2 Kredite auf uns zu

    1. BAföG Rückzahlung meines Mannes

    2. Zahnersatz für mich in Raten für 1 Jahr

    Kann ich gleich die Bescheide beilegen

    Gleich beilegen, so dass das schon jetzt berücksichtigt wird.

    Dann aber kontrollieren.


    Ach, und sind die Kiga kosten nicht auch berufsbedingte Aufwendungen? Denn nur weil mein Kind ins Kiga geht kann ich ja arbeiten.

    Danke im Voraus

    Könnte man so sehen.

    Man könnte es auch als zusätzlichen Aufwand für das Kind sehen.

    Auf jeden Fall extra angeben.

    Muss berücksichtigt werden.

  • Hallo awi,

    Danke für die Antworten.


    Sind Kiga Kosten komplett abzugsfähig oder nur der Grundbetrag ohne Verpflegung?

    Noch eine blöde Frage.

    Mein Mann hat ein Autokredit, aber mit dem Auto fahre ich zur Arbeit. Er ist bis Januar mit dem Zug zur Arbeit gefahren, jetzt mit Arbeitskollegen.

    Habe hier in Forum gelesen, dass entweder der Kredit oder die Fahrtkosten berücksichtigt werden. Wie läuft es aber hier, wenn es nicht auf mich läuft sondern auf ihn?

    Werden seine Fahrtkosten gar nicht berücksichtigt? Oder andersrum meine?

    Danke schon mal im Voraus.


    Grüße

    Saja

  • Sind Kiga Kosten komplett abzugsfähig oder nur der Grundbetrag ohne Verpflegung?

    Ich würde die gesamten Kosten angeben, mich aber nicht wundern, wenn sie nur den Grundbetrag anerkennen.




    Mein Mann hat ein Autokredit, aber mit dem Auto fahre ich zur Arbeit. Er ist bis Januar mit dem Zug zur Arbeit gefahren, jetzt mit Arbeitskollegen.

    Habe hier in Forum gelesen, dass entweder der Kredit oder die Fahrtkosten berücksichtigt werden. Wie läuft es aber hier, wenn es nicht auf mich läuft sondern auf ihn?

    Werden seine Fahrtkosten gar nicht berücksichtigt? Oder andersrum meine?

    Ob Kredit und/oder Fahrtkosten berücksichtigt werden ist durchaus unterschiedlich und hängt vom SHT ab. M.E. kommt es sehr darauf an, wann der Kredit aufgenommen wurde und von wem er aufgenommen wurde.


    In deinem Fall wurde er ja vom nicht pflichtigen Schwiegerkind aufgenommen.

    Wird er auch von ihm (von seinem Konto) bedient.


    Wie wurde das denn bei der ersten Auskunftserteilung angegeben?

  • Guten Morgen,

    Ich habe folgende Frage : erste Rechtwahrungsanzeige 3/2017 alles beantwortet.

    Seither immer mal wieder etwas nachgereicht zb Rentenvorsorge, Zahnarzt, dadurch kam es immer mal wieder zu einer Neuberechnung wo ich diese Dinge dann belegen musste. Auch zb mein Lohn hat sich geändert es wurde weniger durch Krankheit, Arbeitszeit reduziert.

    Jetzt wurde wieder Neuberechnet weil ich Zahnarztkosten nachgereicht habe. Das Amt schreibt Zitat" Ich habe nach Ihren Unterlagen eine Neuberechnung durchgeführt. Daraus ergibt sich das sie zuviel bezahlt haben . Dieses Geld wird bei einer Neuberechnung verrechnet.

    Senden Sie bitte folgende Einkommensnachweise 05/2018 -04/2019 von Ihnen und Ihrem Mann bis zum xxx an mich zurück.

    So jetzt meine Frage muss ich dem Nachkommen , sie haben doch schon neu berechnet zumindest vom Einkommen her. Ist die 2 Jahresfrist nicht somit erst ab Neuberechnung also jetzt aktuell und sie darf gar nicht nachfragen ? Ist das vielleicht ein Versuch eventuelle Nachzahlungen zu bekommen ?

    Ich danke euch im voraus für die Antwort.

  • Oh dann habe ich mich falsch ausgedrückt Sie hat schon neu berechnet mit den Zahnarztkosten,dadurch muss ich weniger zahlen,Jetzt möchte sie aber nochmal berechnen und zwar 1 Jahr rückwirkend.