noch eine Frage zählt denn die Auskunfspflicht alle 2 Jahre ab jeder neuen Neuberechnung wieder von vorne so das sie erst wieder 05/2021 nachfragen kann?
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Ich würde die gesamten Kosten angeben, mich aber nicht wundern, wenn sie nur den Grundbetrag anerkennen.
Ob Kredit und/oder Fahrtkosten berücksichtigt werden ist durchaus unterschiedlich und hängt vom SHT ab. M.E. kommt es sehr darauf an, wann der Kredit aufgenommen wurde und von wem er aufgenommen wurde.
In deinem Fall wurde er ja vom nicht pflichtigen Schwiegerkind aufgenommen.
Wird er auch von ihm (von seinem Konto) bedient.
Wie wurde das denn bei der ersten Auskunftserteilung angegeben?
vor 2 Jahren habe ich gar nicht gearbeitet.
Ich hatte damals nur 150€ Betreuungsgeld und Kindergeld.
Es war alles leichter))
Angaben nur über mein Mann, und Kredite liefen und laufen auf Ihn.
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Entschuldige bitte Saja , Die Frage war an AWI gerichtet.
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HIi !
Die zwei Jahre gelten, wenn ich das richtig im Kopf habe, ab Mitteilung des Berechnungsergebnisses an dich bzw. die Einigung. Das ganze Vorgeplänkel, was ja selbst auch manchmal Jahre dauern kann zählt da nicht rein. Sobald du nen Brief bekommst "zahlen Sie bitte 20 €" und du bist damit einverstanden, kannst du dich auch darauf verlassen, dass du diesen Betrag zwei Jahre zahlst. Außer es ändert sich was Wesentliches (großer Kredit läuft aus; Kinder fallen aus dem Unterhalt etc) oder beantragst selbst eine Neuberechnung.
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Hallo Ingwer, also bist du der Meinung ich sollte der Aufforderung nicht Nachkommen. Sondern dem Amt Mitteilen das ich keine weitere Neuberechnung benötige ? Kann es dann Ärger geben weil ich dem nicht Nachkomme ?
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Um das beurteilen zu können, hab ich den Sachverhalt noch nicht richtig verstanden.
Es wurde also eine Berechnung bei dir gemacht mit einem Ergebnis al la „Zahlen Sie 50€ ab 1.1.2018 “. Du hast ein paar Monate gezahlt und dann nochmal Zahnarztrechnungen eingereicht, so dass eine Neuberechnung stattfand bei der herauskam, dass du nur 40 € hättest zahlen müssen und daher die Verrechnung.
Oder hast du nach denn Schreiben mit der Berechnung nochmal Unterlagen nachgereicht und dann kam eine korrigierte Berechnung mit „Zahlen Sie bitte 40€ ab dem 01.01.2018“ ?
Bei beiden Varianten Die Berechnung bzw. Neuberechnung die 2 Jahre gültig ist. Wenn das Amt keine Hinweise hat, dass du mehr zahlen müsstest (weil du ggf. Absichtlich/Unabsichtlich was verschwiegen hast), dann verstehe ich nicht was die von dir wollen...
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Es wurde eine Berechnung gemacht zahlen sie ab 02/2019 zb 50 Euro.
jetzt Zahnarzrechnung eingereicht. Daraufhin wurde neu berechnet mit den Unterlagen die sie schon hatten.
Es kam raus das nur noch 20 Euro zu zahlen sind und ich dadurch ein kleines Guthaben habe. Bei diesem Schreiben stand dann weiter unten im Text das das Guthaben bei einer Neuberechnung verrechnet wird und ich soll Einkommensnachweise von 05/2018 - 04/2019 einreichen bis zum 7.6.2019
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Okay, ja dann gibt es jetzt quasi folgendes Problem:
Mit deinen Zahnarztrechnungen hast du eine Neuberechnung angestoßen und da so eine Berechnung aus einkommensmindernden und einkommenserhöhenden Positionen besteht, möchte das Sozialamt eben auch prüfen, ob deine Leistungsfähigkeit, nicht nur (wie z.B. durch die Zahnarztrechnungen) gesunken ist, sondern auch gestiegen ist. Da das Einkommen aus Erwerbstätigkeit immer mal so ein bisschen steigt, ist das natürlich so die erste Frage des Sozialamtes. Viel mehr wird da aber vermutlich auch nicht mehr abgefragt werden.
Du bist jetzt quasi in einer vollkommen neuen Prüfung bei der das Sozialamt nochmal die aktuellen Unterlagen anfordert. Das ist tasächlich vollkommen legitim. Im schlimmsten Fall musst du mit einer Auskunftsklage rechnen oder damit, dass man dir für die Zukunft den Unterhaltsbeitrag erhöht (sei es auf Grund der fiktiven Berechnung einer Einkommensteigerung oder aus Grund des Weglassens der Arztkosten für die Zukunft).
Ich kann Dir jetzt nichts raten, außer, dass du mal nachprüfst, ob dein Einkommen sich tatsächlich verändert hat. Wenn Nein, dann reich die Unterlagen ein.
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Hallo Ingwer, ok vielen Dank für deine Hilfe. Mein Einkommen ist gleich aber in 2018 war es ca 100 Euro mehr Einkommen im Monat und das Weihnachtsgeld. Ist aber unterm Strich nicht viel jedenfalls unter 10% Nochmals Danke ich werde die Abrechnungen einschicken.
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Entschuldige bitte Saja , Die Frage war an AWI gerichtet.
Ist klar, kein Problem))