Hallo liebes Forum.
Ich habe mich gerade angemeldet, weil ich eine dringende Frage habe.
Ich wurde 2009 geschieden, der Versorgungsausgleich ergab, dass mein Exmann von mir knapp 200 Euro Rente erhält, da ich die wesentlich längeren Beitragszeiten hatte.
Soweit alles gut, darum geht es nur beiläufig.
Ich habe meine Riester Rente gekündigt und um Auszahlung gebeten (bitte keine Fragen , warum , ich habe mich entschieden).
Nun erhielt ich gestern einen Anruf vom Versicherer.
Es bestehe ein Auszahlungsverbot, da damals im Versorgungsausgleich auch die Riester Rente angegeben war.
Ich habe diese Riester Rente in der Trennungsphase abgeschlossen, da ich damals noch aufgestockt habe, habe ich 5,00 Euro monatlich eingezahlt.
Der Wert der Rente belief sich beim Termin auf 36 Euro.
Nun möchte man von mir die Kopie des Scheidungsurteils haben und wenn ich das richtig verstanden habe, dann muss darin erwähnt sein, dass die Riester Rente im Versorgungsausgleich
ausgeschlossen ist.
Steht da aber nirgendwo.
Bedeutet das jetzt, ich kann mir die Riesterrente nicht vorzeitig auszahlen lassen?
Kennt sich da wer aus?
Würde mich freuen.