Hallo zusammen,
durch Zufall bin ich auf dieses Forum gestoßen, da uns seit einigen Wochen das Thema Elternunterhalt beschäftigt.
Und zwar geht es um folgenden Sachverhalt.
Meine Schwiegermutter ist seit Dezember in einem Pflegeheim und wird z.Zt. vom Sozialamt mit ca. 700 Euro unterstützt.
Nun hat das Sozialamt meine Frau als Unterhaltspflichtige angeschrieben und uns aufgefordert unsere Einkommen und Vermögensverhältnisse
offenzulegen.
Ich habe bereits viel über Schonvermögen und Einkommen gelesen, kann aber nicht genau abschätzen inwieweit eine Beteiligung an den
Unterbringungskosten auf uns zu kommt.
Folgende Einkommens- und Vermögensverhältnisse sind gegeben.
Meine Frau, 66 Jahre,
bezieht eine mon. Netto-Rente in Höhe von 1100 Euro
Guthaben auf dem Bankkonto ca. 5000 Euro
Ich als Ehegatte, 56 Jahre alt
mon. Netto-Einkommen von nicht selbstständiger Arbeit 3300 Euro
Sparguthaben: ca. 160.000 Euro zzgl. einer noch laufenden LV von ca. 40.000 Euro
Aufgrund der Einkommenshöhe von zusammen 3240 Euro kommt laut Unterhaltsrechner ein
zu zahlender Anteil von ca. 150 Euro auf uns zu. Soweit ist mir schon alles klar.
Jedoch weiß ich nicht, wie das Schonvermögen hier aufgeteilt wird.
Wir haben keine Gütertrennung. Wenn das Vermögen getrennt betrachtet wird, ergäbe sich bei
meinem Sparguthaben die Formel der 5% * Verdienstjahre etc.
Bei meiner Frau ergäbe sich die Rechnung mit der Lebenszeit, fiktive Rente etc.
In beiden Spalten im Vordruck des SA (UHP und Ehepartner) müssen ja die Vermögenswerte
angegeben werden. Werden diese vom SA auch getrennt bewertet ? oder wird mein Sparguthaben
für die Berechnung des Unterhaltes mit einbezogen??
Ich habe in diesem Forum schon viel darüber gelesen bin mir aber in meiner vorliegenden Konstellation
nicht fündig geworden.
Für eine Hilfestellung wäre ich sehr dankbar, da ich bis jetzt das Formular noch nicht ausgefüllt habe
und ich für jeden Rat dankbar bin.
Liebe Grüße
Nicolino