Seit Ende Januar gibt es eine neue Sächsische Unterhaltstabelle.
Wir haben den Unterhalt für das Kind aus erster Ehe nach der Düsseldorfer Tabelle ausgerechnet und hier zahlen wir 228 EUR weniger im Jahr!
Der Grund: die DDT geht von 2 Unterhaltsberechtigten aus, die Sächsische Tabelle von 3, somit erfolgt in unserem Fall, wir haben ein weiteres Kind aus einer neun Beziehung keine Herabstufung.
Angeblich handelt es sich hierbei lediglich um eine Schlamperei beim OLG, von der nicht sicher ist ob sie noch behoben wird. Die Sächsische Tabelle orientiert sich ausdrücklich an der Düsseldorfer Tabelle.
Wir sind auf das Geld angewiesen. Haben wir irgendeine Möglichkeit uns dagegen zu wehren?
lg Larun2710