Hallo Leute,
super Forum hier.
Leider habe ich keine Antwort auf meine Frage gefunden.
Habe folgendes Problem:
Die Mutter meiner Ehefrau ist ins Pflegeheim gekommen. Zu der Mutter (meine Schwiegermutter) besteht seid ca. 20 Jahren null Kontakt.
Nun befürchten wir, dass das Sozialamt irgendwann mit einer forderung bezüglich Elternunterhalt kommt.
Seit fast 5 Jahren lebe ich von meiner Ehefrau getrennt (verschiedene Adressen, finanzielle Sachen getrennt, trotzdem verstehen wir uns Super).
Noch ist ja keine Anfrage vom Sozialamt gekommen, zwecks Elternunterhalt.
Aber, wie wird dann der selbstbehalt berechnet.
Nur das Einkommen der Ehefrau, oder das Familieneinkommen (familie gibt es eigentlich nicht mehr).
Beim Einkommen der Ehefrau sollte es eventuell auf null ausgehen.
Wenn ich, als Ehemann, doch noch in die berechnung einbezogen werden sollte, könnte es aufgrund von Mieteinnahmen teuer werden.
Aber ich lebe seit fast 5 jahren von meiner Frau getrennt, sollte es sich hier nun rächen, das keine Scheidung vollzogen wurde.
Aufgrund des trotz Trennung guten Verhätlnisses wurde nie über eine scheidung nachgedacht.
Achja, Meine Frau ist mittlerweile Mieterin in einer meiner Wohnungen (aber erst nach ca. 3 Jahren Trennung).
Nun habe ich also Sorge, noch für meine Schwiegermutter (hab ich nie gemocht) aufkommen zu müssen.
Nun meine Frage:
Zählt hier nur das Einkommen der Ehefrau, oder wird das Familieneinkommen zugrunde gelegt?
Freue mich schon auch Eure Antworten.
Gruss BIO