Bereinigtes Nettoeinkommen-was zählt?

  • Der Anwalt der Exfrau hat den Unterhalt neu berechnet.


    Zur Berechneung des bereinigten Nettoeinkommens habe ich folgende Aufwendungen angegeben:


    - 2 Lebensversicherungen (eine auf Ex eine auf meine neue Familie)
    - private Krankenversicherung
    - Unfallversicherung
    - priv. Rentenversicherung
    - Bafög


    Der Anwalt berücksichtigt lediglich eine Lebensversicherung.


    Das Bafög würde nur im Mangelfall berücksichtigt und zählt damit nicht, obwohl jeden Monat 105 EUR rückgezahlt werden müssen. Ich habe bis in meine erste Ehe hinein studiert und trotzdem sei das Bafög nicht "eheprägend". Wie ist das zu verstehen?


    Die restlichen Aufwendungen fallen unter den Tisch.


    Wir leben in Sachsen.


    Ist denn dies rechtens?


    lg larun

  • Hi,


    wie ist das? Bekommt deine Ex-frau die Lebensversicherung? Ist sie Begünstigte? Und bleibt das so, oder läßt sich das ändern?


    Also verstehe ich das richtig: du hast während deiner ersten Ehe BAföG bezogen und musst das nun zurückzahlen?


    Hast du in die private Rentenversicherung und die Unfallversicherung auch schon während der ersten Ehe eingezahlt?


    Viele Grüße

  • Ich hatte zu Zeiten der Ehe diese 1.LV. Die Ehefrau ist nun nicht mehr die begünstigte.


    Eine Unfallversicherung bestand damals gemeinsam. Jetzt natürlich separat für mich.


    Rentenversicherung habe ich relativ neu.


    Bafög zahle ich gemäß den gesetzl. Vorschriften seit 5 jahre nach Abschluss d. Studiums zurück.


    Wieso ist es für den Kindesunterhalt wichtig, ob dies schon in der Ehe bestand?
    Ich habe 2009 ein weiteres Kind bekommen.
    Sind die Kinder nicht gleichberechtigt?
    Mein Einkommen ist ja für das 2. Kind um all die genannten Posten ebenso reduziert wie für das erste.


    lg larun

  • Hallo larun2710,


    um welchen Unterhalt geht es denn hier eigentlich?


    Kindesunterhalt ?
    Trennungsunterhalt ?
    nachehelicher Unterhalt ?


    lg
    edy

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  • Hallo larun 2710,


    Wieviel Kinder hast du (bist du der leibliche Vater) ?


    Wie alt sind diese ?


    Wo wohnen diese ( bei dir oder bei der EX ) ?


    Wie hoch ist dein durchschnittliches Nettoeinkommen plus Urlaubsgeld
    plus Weihnachtsgeld plus Steuerrückerstattung ?( alles zusammen durch 12)


    Mit "eheprägend" hat Kindesunterhalt nichts zu tun.



    lg
    edy

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  • Um es etwas klarer zu machen:


    1 Exfrau -kein Unterhaltsanspruch
    1 Kind mit Exfrau 7 Jahre
    1 Kind aus meiner jetzigen Beziehung 1 Jahr


    Es geht mir nicht um die Bestimmung des Unterhaltes, sondern nur darum, was ich an Versorgungsaufwendungen von meinem Netto abziehen kann.


    ich habe all dies :


    - 2 Lebensversicherungen (eine auf Ex eine auf meine neue Familie)
    - private Krankenversicherung
    - Unfallversicherung
    - priv. Rentenversicherung
    - Bafög


    von meinem Netto abgezogen, dann noch die 5% Pauschale weg und dann den Unterhalt aus der Tabelle genommen.


    Ich verstehe nicht warum der Anwalt Bafög und Versicherungen nicht gelten lässt.


    Was darf ich also abziehen? Ich bin Angestellter.