Der Anwalt der Exfrau hat den Unterhalt neu berechnet.
Zur Berechneung des bereinigten Nettoeinkommens habe ich folgende Aufwendungen angegeben:
- 2 Lebensversicherungen (eine auf Ex eine auf meine neue Familie)
- private Krankenversicherung
- Unfallversicherung
- priv. Rentenversicherung
- Bafög
Der Anwalt berücksichtigt lediglich eine Lebensversicherung.
Das Bafög würde nur im Mangelfall berücksichtigt und zählt damit nicht, obwohl jeden Monat 105 EUR rückgezahlt werden müssen. Ich habe bis in meine erste Ehe hinein studiert und trotzdem sei das Bafög nicht "eheprägend". Wie ist das zu verstehen?
Die restlichen Aufwendungen fallen unter den Tisch.
Wir leben in Sachsen.
Ist denn dies rechtens?
lg larun