Berechnungsmodelle

  • Hallo zusammen,


    Ich komme grade von einer Infoveranstaltung Elternunterhalt.

    Meine erste Frage:

    Was ist der Erwerbsanreiz 10%

    2. Auf welche Grundlage bezieht sich die Auskunftspflicht des Einkommens Schwiegerkind?

    3. Einkommen UHP 2000 Euro Schwiegerkind 2000 Euro, beides bereinigt. Wie hoch ist die Leistungsfähigkeit des UHP


    Einkommen UHP 1800 Euro Schwiegerkind 2200 Euro, bereinigt. Wie hoch ist die Leistungsfähigkeit des UP?


    Einkommen UHP 2200 Euro Schwiegerkind 1800 Euro, bereinigt. Wie hoch ist die Leistungsfähigkeit des UHP?


    Könnt ihr mir das bitte mal anhand einer Berechnung erklären?


    Vielen Dank!

  • Was ist der Erwerbsanreiz 10%

    Keine Ahnung. In welchem Zusammenhang steht das?


    2. Auf welche Grundlage bezieht sich die Auskunftspflicht des Einkommens Schwiegerkind?

    § 117 SGB XII Pflicht zur Auskunft

    (1) Die Unterhaltspflichtigen, ihre nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner und die Kostenersatzpflichtigen haben dem Träger der Sozialhilfe über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse Auskunft zu geben, soweit die Durchführung dieses Buches es erfordert. Dabei haben sie die Verpflichtung, auf Verlangen des Trägers der Sozialhilfe Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen.


    3. Einkommen UHP 2000 Euro Schwiegerkind 2000 Euro, beides bereinigt. Wie hoch ist die Leistungsfähigkeit des UHP

    209 EUR


    Einkommen UHP 1800 Euro Schwiegerkind 2200 Euro, bereinigt. Wie hoch ist die Leistungsfähigkeit des UP?

    188 EUR


    Einkommen UHP 2200 Euro Schwiegerkind 1800 Euro, bereinigt. Wie hoch ist die Leistungsfähigkeit des UHP?

    230 EUR


    Ich rechne so:


    Bereinigtes EK UHP 2.200,00 € Anteil in % 55
    Bereinigtes EK Schwiegerkind 1.800,00 € Anteil in % 45
    Gesamteinkommen 4.000,00 €    
    abzgl. Familienselbstbehalt 3.240,00 €    
    Resteinkommen 760,00 €    
    + 10% Haushaltsersparnis 76,00 €    
    Resteinkommen + Haushaltsersparnis 836,00 €    
    Davon entfallen auf den UHP 55% 459,80 €    
    Die Hälfte davon kann gefordert werden = 229,90 €    
    Gerundet 230,00 €    
  • guten morgen awi,



    Ein Anwalt sagte gestern dass vom bereinigten EK 10% Erwerbsanreiz beim EUH abgezogen werden kann. Auch dass das Schwiegerkind keine Auskunft geben muss.


    So ein Wirrwarr habe ich noch nie gehört. Als wüßte er gar .net wovon er spricht....


    Vielen Dank für deine ausführliche Aufstellung!

  • Ein Anwalt sagte gestern dass vom bereinigten EK 10% Erwerbsanreiz beim EUH abgezogen werden kann. Auch dass das Schwiegerkind keine Auskunft geben muss.

    Ich glaube, dass dieser Anwalt keine Ahnung vom Elternunterhalt hat.


    Wenn Auskunft nur nach dem BGB verlangt würde, müsste das Schwiegerkind tatsächlich keine Auskunft geben, deshalb wird in der Regel Auskunft nach §117 SGB verlangt.