Elternunterhalt Fragen. Neuling

  • Hallo,


    leider sieht es bei mir im Moment so aus das mein Vater 24/7 ins Pflegeheim muss. Da kommt natürlich viel auf einen zu mit Sachen wo man sich noch nie beschäftigt hat. Daher habe ich ein paar Fragen. Wäre schön ein paar Informationen zu bekommen.


    Man liesst ja immer nur davon das Kinder für ihre Eltern haften und zum Elternunterhalt hingezogen werden.

    - Wie sieht es aus wenn die Mutter der Person die ins Pflegeheim kommt noch lebt ? Wird sie auch vom Sozialamt hinzugezogen wegen Elternunterhalt Zahlungen ?

    - Wie sieht es mit der Ehefrau der Person aus ? Die Ehefrau ist die Frau aus zweiter Ehe also nicht die Mutter der Kinder.

    - Ab wann müsste man zahlen ? Wenn man einen Brief vom Sozialamt bekommt?


    Wie sind im allgemeinen eurer Erfahrungen mit dem Sozialamt? Geht es dann meistens auch vor Gericht und es wird um die Summe "gestritten"?


    Mit freundlichen Grüßen

  • Hallo Maclife,


    willkommen im Forum. :)

    - Wie sieht es aus wenn die Mutter der Person die ins Pflegeheim kommt noch lebt ? Wird sie auch vom Sozialamt hinzugezogen wegen Elternunterhalt Zahlungen ?

    Kann durchaus sein, wenn von den Kindern nichts zu holen ist.

    Eltern von Volljährigen stehen auf der Rangliste jedoch ziemlich hinten.

    Geregelt ist das in § 1609 Rangfolge mehrerer Unterhaltsberechtigter


    Siehe hier: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1609.html


    - Wie sieht es mit der Ehefrau der Person aus ? Die Ehefrau ist die Frau aus zweiter Ehe also nicht die Mutter der Kinder.

    Die Ehefrau des Bedürftigen haftet sogar noch vor den Kindern, sogar mit ihrem Vermögen. Ob sie die Mutter der Kinder ist spielt überhaupt keine Rolle.


    - Ab wann müsste man zahlen ? Wenn man einen Brief vom Sozialamt bekommt?

    Zahlen müsste man ab dem Monat, in dem die sog. Rechtswahrungsanzeige RWA ein geht.


    Geht es dann meistens auch vor Gericht und es wird um die Summe "gestritten"?

    So allgemein kann man das nicht beantworten.

    Meistens würde ich allerdings verneinen.

    Die Regel ist wohl eher eine außergerichtliche Einigung.


    In der Regel läuft das so ab, dass man Auskunft gibt und das SA an Hand der Auskunft die Leistungsfähigkeit des UHP berechnet und eine Forderung stellt. Ist man mit der Berechnung einverstanden, dann zahlt man, stellt man Fehler fest, dann teilt man das dem SA mit und zahlt eventuell nur einen Teil. Wenn das SA nicht nachgibt, dann muss es klagen.


    Ich empfehle Dir vorab folgende Seiten:


    https://hilferundumsfamilienre…ilt-man-auskunft-t82.html


    https://hilferundumsfamilienre…m-schonvermoegen-t90.html





    Gruß

    awi

  • Danke ich habe noch eine wichtige Frage:


    Wenn die Person die ins Pflegeheim muss 2 erwachsene Kinder hat.


    1 Kind davon aber keinen Elternunterhalt zahlen kann da er zuwenig einkommen hat. Das andere Kind genug Einkommen hat und dort Elternunterhalt vom Sozialamt gefordert. Hat das dann irgendwelche Positiven oder Negativen Auswirkungen auf den Betrag der gefordert wird vom Sozialamt von dem Kind das zahlen kann ??

  • Ahja und noch eine Frage.


    Ich habe eine Finanzierung noch laufen über noch knapp 30 Monate fuer einen Computer den ich mir gekauft habe den ich auch beruflich brauche da ich Informatiker bin. Kann ich diese monatliche Finanzierung auch mitangeben?

  • 1 Kind davon aber keinen Elternunterhalt zahlen kann da er zuwenig einkommen hat. Das andere Kind genug Einkommen hat und dort Elternunterhalt vom Sozialamt gefordert. Hat das dann irgendwelche Positiven oder Negativen Auswirkungen auf den Betrag der gefordert wird vom Sozialamt von dem Kind das zahlen kann ??

    Wer nicht leistungsfähig ist, muss nichts zahlen. Wer voll leistungsfähig ist, muss unter Umständen alles alleine zahlen.


    Siehe auch hier


    https://hilferundumsfamilienre…-elternunterhalt-t66.html


    und hier


    https://hilferundumsfamilienre…arsame-der-dumme-t30.html

    Ich habe eine Finanzierung noch laufen über noch knapp 30 Monate fuer einen Computer den ich mir gekauft habe den ich auch beruflich brauche da ich Informatiker bin. Kann ich diese monatliche Finanzierung auch mitangeben?

    Ja, Schulden sind vorrangig zu bedienen. Da es sich hier um eine beruflich notwendige Anschaffung handeln dürfte, müssten solche Darlehen auch anerkannt werden, wenn sie nach der RWA erfolgt.

  • Danke für die Informationen.


    Eine Frage habe ich noch.


    Ich zahle auch noch jeden Monat 200 Euro an meine Tante, weil sie mir wegen der Ausbildung und dem Umzug in eine andere Stadt wegen Job nach der Ausbildung damals mit geld unterstützt hat. Welche ich jetzt monatlich mit 200 Euro zurückzahle. Das kann ich dann auch mit angeben oder ?

  • Das kann ich dann auch mit angeben oder ?

    Angeben kann man alles, ich wage aber die Vorhersage, dass man wahrscheinlich um die Anerkennung kämpfen muss. Ein Sachbearbeiter wird folgende Nachweise einfordern:

    - Kreditvertrag

    - Belege über die Rückzahlung

    - usw.


    Es gilt wie immer: Wer etwas behauptet muss es beweisen.

  • ok danke. Ja das sollte kein Problem sein da ich erstens einen Dauerauftrag habe. Und natürlich auch schriftlich eine Vereinbarung darüber habe

  • Ich habe mal noch eine Frage. Danke erst mal an awi .


    Ich bekomme jedes Jahr im August eine Nebenkostennachzahlung. Die letzten 3 Jahre war dies jedes Jahr 150 Euro die ich nachzahlen muss für Nebenkosten!


    Kann ich das mit angeben bei dem Berechnungsschrieb ? Und wie gebe ich das an. 150 Euro /12 = 12.5 Euro mtl mehr ?

  • Kann ich das mit angeben bei dem Berechnungsschrieb ?

    Du meinst bei Auskunftserteilung.

    Ja, einfach alles angeben, z.B. jährliche Nachzahlung von Nebenkosten, z.B. für das Jahr xxx, rechnen können die selbst. Kopie der Nebenkostenabrechnung beilegen.