Liebe Kollegen,
vor einer Woche habe ich ein zweites Schreiben des Landratsamt erhalten, in dem ich erneut aufgefordert wurde mein Vermögen und meine Einkünfte darzulegen. Mit der Rechtswahrungsanzeige zum 28.02 wurde ich das erste Mal aufgefordert meine Vermögensverhältnisse darzulegen. Nach einem Erstgespräch mit dem Anwalt (hat sich leider nicht sonderlich ausgekannt; wollte dass ich das Musterformular sorgfältig ausfülle..) habe ich einen Widerspruch geschrieben, der sich aus meinen persönlichen Erlebnissen gemäß den drei einzelnen Voraussetzungen nach 1611BGB auf soziales Verschulden meiner Mutter prägt (Alkoholsucht etc., was schließlich zur Unterhaltsbedürftigkeit geführt hat). Wenn ich auf Biegen und Brechen drauf gehe, dann kann man das ein oder andere auch belegen.
Nun kam ein zweites schreiben des LA und ich weiß nicht, wie ich mich kurzfristig verhalten soll zumal mir nur eine 2 Wochen Frist gegeben wurde:
Sie beabsichtigen nicht, meinen Widerruf abzuhelfen und geben mir daher nochmals Gelegenheit mich zu den Tatsachen zu äußern und meine Vermögensverhältnisse vorzulegen. Sollte es zu einer leistungspflichtigkeit kommen, so sind die Ansprüche vor dem Familiengericht zu klären und nicht auf dem Sozialrechtsweg.
Sollten sie innerhalb dieser Zeit nichts mehr von mir hören, so wird ein förmlicher Widerspruchsbescheid erstellt und mir zugestellt.
Wie verhalte ich mich nun am klügsten? Fordere ich erstmal eine Fristverlängerung und gebe meine Angaben separat, anhand einer eigenen Aufstellung mit Belegen an. Es kann nämlich gut sein, dass ich unter dem Selbstbehalt lande und mein Vermögen evtl. unangetastet bleibt (hier ist das Risiko aber hoch, da ich mit 26 Jahren ca. 45 TEUR angespart habe, allerdings auch Verbindlichkeiten aufweise).
Ist es zudem richtig, dass ich mein Vermögensverzeichnis nur aufstellen muss, aber erstmal nicht belegen? Mein Einkommen ist aktuell aufgrund eines dualen Studiums sowieso gering, aber um mein erspartes Vermögen mache ich mir sorgen..
Lasse ich es drauf ankommen, weil man auf den Widerspruchsbescheid einen Einspruch erheben könnte - oder gebe ich eine Auskunft ab? Zumal das Finanzamt m.E. meine Einwände nochmal prüfen müsste, dann erneut entscheiden muss und es nicht gleich vor Gericht geht.
Besten Dank für eure Einschätzung!