Auskunftsersuchen für volljähriges Kind - diverse Grundfragen

  • Hallo liebe Forenmitglieder!


    Zum Thema Kindesunterhalt habe ich für einen Freund folgende Frage:


    - der Sohn wird nächsten Monat 18 Jahre alt und mein Freund wurde aufgefordert, seine Einkommensverhältnisse darzulegen, da der Unterhalt aufgrund dessen neu berechnet werden soll. Das Kind wurde mittlerweile von dem neuen Ehepartner der Kindsmutter adoptiert und trägt auch dessen Namen.


    - neben den üblichen Einkommensnachweisen soll mein Freund aber auch einen Auskunftsbogen ausfüllen. In diesem wird abgefragt, wie hoch die Miete von ihm sei und dass er dies belegen muss


    Hierzu die Frage: Miete und Nebenkosten sowie Essen, Trinken und Kleidung müssen doch sowieso aus dem Selbstbehalt bestritten werden. Warum will man hier Details wissen?

    Ist mein Freund wirklich verpflichtet, dazu Auskunft zu geben?

    Es ist nämlich so, dass er mit einer Partnerin zusammenlebt und alle Kosten über ihr Konto laufen. Er gibt ihr einen monatlichen Anteil dazu in bar. Dies kann er ja schlecht belegen und befürchtet nun, dass man ihm aufgrund dieser Tatsache keinen Selbstbehalt zugesteht.


    Zweite Frage: Wie hoch ist der Selbstbehalt für ihn eigentlich? Ändert er sich, weil sein Sohn nun schon 18 ist?



    Ich danke euch für die Beantwortung und wünsche einen schönen Sonntag.


    NY-Shopgirl

  • Hi,


    wenn das Kind adoptiert wurde, bestand zumindest ab Adoption kein Unterhaltsanspruch mehr. Könnte es vielleicht sein, dass das Kind nur einbenannt wurde, also den Namen des Ehepartners der Kindsmutter angenommen hat? Das ist nämlich ein ganz entscheidender Unterschied. Ehe wir das nicht wissen, können wir auch nicht weitermachen.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Timekeeper,


    ich habe meinen Freund gefragt. Er weiß es leider nicht, geht davon aus, dass das Kind nur einbenannt wurde. Er hat es auch nur zufällig durch ein Schreiben des Jugendamtes erfahren.

    Ich denke mal, das JA hätte darauf hingewiesen, wenn es eine Adoption gewesen wäre bzw. seine Zustimmung wäre erforderlich gewesen, oder?

    Es besteht leider von Geburt an keinerlei Kontakt.


    Liebe Grüße

    NY-Shopgirl

  • Hi,


    nee, er hat auch die Einbenennung nicht durch Zufall erfahren. Er war in alles involviert. Soll vielleicht mal seine Unterlagen sortieren. Die nächsten Fragen sind nämlich, ob ein Titel existiert, der über die Volljährigkeit hinaus geht, wie der ausgestaltet ist.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Timekeeper,


    ich verstehe nicht, warum das unglaubwürdig ist, dass er das zufällig erfahren hat? Er hat mir das Schreiben gezeigt, welches eigentlich einen ganz anderen Inhalt hatte und dem er nur aus der Betreffzeile entnehmen konnte, dass der Sohn mittlerweile einen anderen Namen trägt. Nicht jedes Jugendamt ist unbedingt besonders mitteilsam, es sei denn, es geht um ihre eigentlichen Belange ;-)


    Er hat dann jetzt telefonisch in Erfahrung gebracht, dass es sich nur um die Annahme des Namens handelt.


    Falls Du die oben stehenden Fragen beantworten kannst, würde ich mich sehr freuen und danke schon mal vorab dafür. Es existiert kein Titel.


    Viele Grüße

    NY-Shopgirl

  • Hi,


    weil die Einbenennung gewisse gesetzliche Voraussetzungen hat, das Verfahren vorgeschrieben ist. Ohne das läuft da nichts. Eine heimliche Namensänderung gibt es nicht. Und dafür ist auch nicht das Jugendamt zuständig, also da flunkert dein Freund. Ich habe auch erhebliche Zweifel, dass kein Titel besteht. Denn im Rahmen einer Beistandsschaft wird immer ein Titel erstellt, aus dem auch vollstreckt werden kann. Könnte sich natürlich auch um die Unterhaltsvorschusskasse handeln, wenn die Kindsmutter nicht (mehr) verheiratet ist. Da gibt es teilweise unterschiedliche Berechnungsweisen, und wenn es die letzte Kasse ist, dann erwächst ein öffentlich-rechtlicher Bescheid in Bestandskraft.


    Aufgrund der dürftigen Angaben begebe ich mich jetzt in den Bereich der Vermutung, allerdings besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass es so ist. Genaue Angaben über Miete u.s.w. werden in der Regel nur dann erfragt, wenn der Verpflichtete nicht mal den Mindestunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle bezahlt. Dann kann unter bestimmten Voraussetzungen der Selbstbehalt herabgesetzt werden, insbesondere in dem Fall, wenn der Verpflichtete mit jemandem zusammen lebt. Deshalb wohl der Fragebogen. Es wäre töricht, diesen Fragebogen nicht sorgfältig auszufüllen (man kann ja auch Anmerkungen anfügen), denn dann wird im Zweifel vermutet, dass der Selbstbehalt durch die neuen Lebensumstände herabzusetzen ist.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Timekeeper,


    vielen Dank für Deine Antwort. Wie ich oben schrieb, ist der Sohn nun 18 Jahre alt. Es geht also um eine Neuberechnung des Unterhaltes hierfür, da ja nun auch die Mutter wohl herangezogen wird. Daher ist es ihm schleierhaft, warum er nun nach der Miete gefragt wird, was vorher nicht der Fall war.


    Der Fragebogen wurde von ihm noch nicht ausgefüllt, weil ich erst hier Fragen gestellt habe. Warum Du meine Angaben als dürftig empfindest, weiß ich nicht.

    Mein Bekannter zahlt von Geburt an ordentlich und lückenlos den Unterhalt.

    Er hat keinerlei Kontakt von Geburt an zum KInd und auch nicht mehr zur Mutter.


    Die Beantwortung Deiner Fragen hat mir leider nicht geholfen, sehr schade. Ich finde es schade, das ich zwischen Deinen Zeilen immer wieder versteckte Kritik an meinem Bekannten lese. Er ist seiner Verpflichtung bis jetzt immer nachgekommen.


    Ich danke Dir für Deine Zeit und wünsche einen schönen Tag


    NY-Shopgirl

  • Hi,


    mich nervt es, wenn man seine Unterlagen nicht in Ordnung hat, nicht genau weiss, auf welcher Basis man zahlt, weil man dann die Rechtslage einfach nicht einschätzen kann. Wenn das Geld denn aus der Unterhaltsvorschußkasse kommt (was wir nicht wissen), dann ist mit 18 eigentlich Schluß. Wenn eine Beisandsschaft eingerichtet war, ein Titel existiert, wäre zu prüfen, ob dieser über die Volljährigkeit hinaus geht. Wenn er denn über die Volljährigkeit hinaus geht, ist zu prüfen, ob die Berechnung richtig ist. Dazu muss man wissen, was der Mann verdient, was die Mutter verdient, ob auf beiden Seiten noch weitere Unterhaltsberechtigte da sind, ob das Kind noch priviligiert ist. Wenn es nicht mehr priviligiert ist, oder nicht mehr bei der Mutter lebt, ist weiter zu prüfen, ob das Kind überhaupt noch einen Anspruch hat ........ und das alles sollen wir hier im Weg der Wahrsagung oder des Bemühens einer Kristallkugel heraus bekommen? Liefere endlich belastbare Fakten, dann helfen wir gerne.


    Herzlichst


    TK

  • GuMo TI und NY,


    hab das gerade gelesen und finde es Schade, das sich hier was "Hochschaukelt"

    Es geht doch um ein Hilfeersuchen für eine dritte Person. Da kommen schonmal Faktenlücken und Übermittlungsfehler vor.

    Eine zielführende Lösung kann aber nur mit Hilfe der genauen Faktenlage erfolgen, was TI ja schon angemahnt hat.

    Einige Antworten findet man hier schon.

    (Quelle: https://www.familienrecht-heut…bstbehalt-mangelfall.html)

    Der Selbstbehalt kann abgesenkt werden, wenn der UHP durch eine Partnerschaft eine "Haushaltsersparnis" hat.

    Hier schaue ich jetzt in meine Glaskugel. Der Freund von NY zahlt seine Anteil bar an seine Partnerin bei der er lebt. Warum?

    Will er den vollen Selbstbehalt, muss er diese Kosten auch belegen, sonst kann gekürzt werden.

    Es ist also in seinem Interesse diese Kosten zu belegen, es sei denn, die Partnerin bezieht Sozialleistungen und hat diesen Mittelzufluss nicht angegeben, bzw, die Bedarfsgemeinschaft verschleiert. Ein klassischer Fall von... meine Glaskugel trübt sich gerade ein.


    LG frase

  • Hi frase,


    wir wissen doch gar nicht, ob es ein Mangelfall ist. Wir müssen noch so vieles wissen. Und das kommt einfach nicht rüber, das ist doch das Problem. Wenn jemand nicht mal weiss, ob sein Kind adoptiert oder nur einbenannt worden ist, wie soll man da Auskünfte geben bzw. helfen? Und zwar so, dass man den Betroffenen nicht in ein Verfahren reintreibt, was er nur verlieren kann?


    Herzlichst


    TK

  • Ja ja, ist mir schon klar. Ich wollte ja nur aus einer andere Richtung meine Sichtweise darlegen.

    Wir könnten ja auch fragen, warum der Betroffene nicht selber hier schreibt?

    Ist doch alles anonym und völlig unverbindlich, einen Rechtsstreit durch Infos aus einem "Laienforum" sollte man sowieso nicht starten.


    LG frase