Hallo zusammen,
meine Mutter möchte endlich Ordnung machen und mir ihre Eigentumswohnung verkaufen. Wir wohnen beide in einem Haus mit 2 Eigentumswohnungen. Natürlich soll sie Wohnrecht oder Missbrauch erhalten (hab den Unterschied noch nicht verstanden). Wenn die Wohnung zu einem günstigeren Preis verkauft wird als der tatsächliche Wert ist, kann mich dann das Sozialamt in Falle der Bedürftigkeit auf Zahlung in Höhe der Differenz heranziehen?
Könnt ihr mir da mal Eure Meinung sagen?
Vielen Dank