Unterhaltsmindernde Position erhöhte Mietkosten

  • Hier im Forum gibt es einen Beitrag zu der Fragestellung, können erhöhte Mietkosten geltend gemacht werden, wenn sie die im Selbstbehalt enthaltene Miete übersteigen

    Es ging in in diesem Zusammenhang auch um unterhaltsrechtliche Leitlinien, die nicht immer dieses Thema explizit erwähnen

    Dazu folgendes, unterhaltsrechtliche Leitlinien orientieren sich in der Regel an der Rechtsprechung des BGH, sind zugleich aber unverbindlich, Gerichte orientieren sich daran, müssen aber nicht


    aus Urteil BGH vom 25.06.2003, AZ: XII ZR 63/00

    "Bei dieser Betrachtungsweise verlieren die in den Selbstbehaltsätzen ausgewiesenen Warmmietanteile nicht ihren Sinn. Ihnen kommt vielmehr die Bedeutung zu, daß der Unterhaltspflichtige bei unvermeidbar höheren Wohnkosten als im Selbstbehalt berücksichtigt, evtl. dessen Heraufsetzung geltend machen kann (vgl. Anmerkung 5 der Düsseldorfer Tabelle)."