Hallo Zusammen,
mein Fall ist sicher speziell, aber vielleicht könnt ihr mir helfen....
Ich bin Eigentümer einer bisher selbst genutzten Immobilie. Mein Vater lebt mit mir dort und hat ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht bzw. beschränkt persönliche Dienstbarkeit. Die Wohnfläche beträgt 93 qm insgesamt. Es besteht eine Grundschuld über ca. 140.000 Euro. Tilgungen werden ab 12/19 begonnen.
Nun werde ich berufsbedingt umziehen in eine andere Stadt und mit meinem Freund zusammen ziehen! Es stellt sich die Frage, ob das Einwohnermeldeamt meinen Nebenwohnsitz an dem Ort meiner Arbeitsstätte anerkennt oder zu meinem neuen Hauptsitz macht. Angenommen, ich hätte in der neuen Stadt meinen neuen Hauptwohnsitz, würde ich am Ort des Eigentumshauses einen Nebenwohnsitz anmelden. Gilt die eigene Immobilie dann noch als selbstgenutzt? Oder fällt sie dann nicht mehr unter das Schonvermögen?
Vermieten wird schwer, da Wohnrecht des Vaters. Es gibt auch keine separaten Wohnungen im Haus..
Danke vorab für die Hilfe.
Grüße Nani