Behandlung NICHT selbstgenutzter Immobilie

  • Hallo Zusammen,


    mein Fall ist sicher speziell, aber vielleicht könnt ihr mir helfen....

    Ich bin Eigentümer einer bisher selbst genutzten Immobilie. Mein Vater lebt mit mir dort und hat ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht bzw. beschränkt persönliche Dienstbarkeit. Die Wohnfläche beträgt 93 qm insgesamt. Es besteht eine Grundschuld über ca. 140.000 Euro. Tilgungen werden ab 12/19 begonnen.


    Nun werde ich berufsbedingt umziehen in eine andere Stadt und mit meinem Freund zusammen ziehen! Es stellt sich die Frage, ob das Einwohnermeldeamt meinen Nebenwohnsitz an dem Ort meiner Arbeitsstätte anerkennt oder zu meinem neuen Hauptsitz macht. Angenommen, ich hätte in der neuen Stadt meinen neuen Hauptwohnsitz, würde ich am Ort des Eigentumshauses einen Nebenwohnsitz anmelden. Gilt die eigene Immobilie dann noch als selbstgenutzt? Oder fällt sie dann nicht mehr unter das Schonvermögen?

    Vermieten wird schwer, da Wohnrecht des Vaters. Es gibt auch keine separaten Wohnungen im Haus..


    Danke vorab für die Hilfe.

    Grüße Nani

  • Guten Morgen,


    danke schon einmal für eure Hilfe. Habe mich gestern durch die Emotionen wahrscheinlich etwas blöd ausgedrückt :/ es geht darum, dass ich eine Einkommens/Vermögensauskunft an das Sozialamt hinsichtlich evtl. Elternunterhalts abgeben muss. Konkret geht es um meine Mutter.


    Und meine Frage ist einfach, ob eine Immobilie (Schonvermögen, eigentlich) noch als selbstgenutzt gilt und somit erstmal geschützt ist, wenn ich dort „nur“ meinen Nebenwohnsitz hätte? Ich kann sie wie beschrieben ja nicht vermieten, da Wohnrecht Vater und ich diese jedes Wochenende auch selber nutze.


    LG

  • Hi!


    Also die Konstellation ist an sich schon etwas "problematisch". Das Sozialamt wird natürlich erstmal danach fragen, warum du quasi zwei Wohnsitze hast. Wäre der Nebenwohnsitz beruflich bedingt gäbe es kein Problem.


    Ich vermute der Sachbearbeiter wird die Immobilie als nicht selbstgenutzt und dann als Vermögen bzw. hier Vermögensbildung einstufen. Das könnte bedeuten, dass die Tilgungsraten nicht direkt einkommensmindernd berücksichtigt werden, sondern vielleicht im Rahmen der Altersvorsorge. Dann kommt es halt auf den Wert der Immobilie an und welche Belastung dem gegenüber steht. Und was du noch für Vermögen hast und ob dies alles insgesamt dein potentielles Altersvorsorgevermögen überschreitet.


    Fiktive Einkünfte kann Dir das Sozialamt nicht anrechnen, da du die Wohnung ja nicht vermieten kannst.


    Wenn du am Wochenende nach Hause fährst geht es dann da "nur" um den Besuch bei deinem Vater oder erbringst du auf diese Weise eine Art Pflege für ihn? Wenn das so ist, würde ich das vielleicht erwähnen. Soziale Aspekte können manchmal Entscheidungen von Sachbearbeitern beeinflussen. Vielleicht wird ein Teil dieser Heimfahrten dann in der Unterhaltsberechnung berücksichtigt.


    LG

  • Hallo Nani,


    weder ein Einwohnermeldeamt noch ein SA kann dir vorschreiben, welches dein Hauptwohnsitz sein soll. Das könnte nur ein Gericht.


    § 7 BGB


    (1) Wer sich an einem Orte ständig niederlässt, begründet an diesem Orte seinen Wohnsitz.

    (2) Der Wohnsitz kann gleichzeitig an mehreren Orten bestehen.

    (3) Der Wohnsitz wird aufgehoben, wenn die Niederlassung mit dem Willen aufgehoben wird, sie aufzugeben.


    In der Regel ist der Ort der Hauptwohnsitz, an dem man sich mehr als die Hälfte des Jahres aufhält.


    Wer zwei Wohnsitze hat, muss Argumente dafür vorbringen können, warum einer davon Hauptwohnsitz sein soll und der andere nicht.


    Das kannst du in deinem Fall.


    Dafür spricht:


    - Deine Immobilie

    - Deine soziale Bindung zu Deinem Vater, den du regelmäßig besuchst und um den du dich kümmerst

    - Eventuell hast du weitere soziale Bindungen, z.B. Mutter, Verwandte, Freunde, Bekannte, usw. Ein Freund ist kein Ehemann.

    - Der beruflich bedingte Zweitwohnsitz. Es gibt tausende von Pendlern, die unter der Woche berufsbedingt auswärts wohnen müssen und nur am Wochenende zu ihrem Hauptwohnsitz zurück kehren.



    Gruß

    awi

  • Ich bin Eigentümer einer bisher selbst genutzten Immobilie. Mein Vater lebt mit mir dort

    Ist das eine gemeinsame Wohnung, d.h. Küche, Bad usw. und getrennte Schlafräume oder sind das 2 Wohnungen unter einem Dach?

  • Danke schon mal für eure tolle Hilfe!


    Es ist ein Reihenhaus, ca. 93 qm Wohnfläche und ist mit Grundschuld belastet. Es gibt keine getrennten Wohnungen in diesem Haus. Ich habe mein eigenes Schlafzimmer, Vater natürlich auch seins. Der Rest wie Wohnzimmer, Küche etc. wird von uns beiden benutzt.

    Da ich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln knapp 3 Stunden insgesamt am Tag unterwegs wäre von dort, habe ich einen Nebenwohnsitz in der Stadt an meinem Arbeitsort. Dort bin ich von Mo-Do, jedes Wochenende sowie Feiertage und Urlaub bin ich bei meinem Vater, meinem Haus, demnach mein Lebensmittelpunkt. Er benötigt auch meine Hilfe im Haushalt, da starke Arthrose in Händen und Beinen. Dort habe ich auch meine engsten Bekannten und Freunde...Aktuell besteht kein Zweifel, dass es sich um meinen Hauptwohnsitz handelt und die Immobilie selbstgenutzt ist.


    Aber was passiert, wenn ich mit meinem Freund (nicht Ehemann und auch nicht absehbar) zusammen eine Wohnung beziehe am Ort meiner Arbeitsstätte, an meinem derzeitigen Nebenwohnsitz? Ich habe bedenken, dass man mir unterstellt, diese würde mein neuer Hauptsitz werden.?(


    Ich hoffe ihr versteht meine Bedenken..


    Tausend Dank für die Hilfe bisher!

  • Aber was passiert, wenn ich mit meinem Freund (nicht Ehemann und auch nicht absehbar) zusammen eine Wohnung beziehe am Ort meiner Arbeitsstätte, an meinem derzeitigen Nebenwohnsitz? Ich habe bedenken, dass man mir unterstellt, diese würde mein neuer Hauptsitz werden.


    Eine Unterstellung genügt nicht. Das müsste man beweisen. Ich glaube, dass du genügend Argumente hättest, ein Gericht davon zu überzeugen, dass sich dein Lebensmittelpunkt in der eigenen Immobilie befindet, falls überhaupt ein Gericht sich damit befassen müsste. Ich glaube nicht, dass bei den o.g. Argumenten ein SHT klagen würde.


    Das Zusammenleben mit einem Freund in einer Wohnung ist wirtschaftlich vernünftig, da man sich die Kosten teilen kann.

    Ist die neue Wohnung bereits Fakt oder ist das zukünftige Planung?


    Im übrigen würden die Kosten der Wohnung das Einkommen als berufsbedingte Ausgaben bereinigen.

  • Danke :) nein, ich lebe am Nebenwohnsitz noch alleine in einer Wohnung. Mein Freund und ich hätten allerdings jetzt die Chance eine andere Wohnung gemeinsam zu beziehen. Ich muss mich daher kurzfristig entscheiden. Ich habe jedoch keine Lust, meine eigene Immobilie zu gefährden. Im Zweifel müsste ich diesen Plan dann sein lassen...

    Echt ein komplizierter Sachverhalt....

  • Ich habe jedoch keine Lust, meine eigene Immobilie zu gefährden. Im Zweifel müsste ich diesen Plan dann sein lassen...

    Echt ein komplizierter Sachverhalt....

    Ich finde den Sachverhalt gar nicht so kompliziert.

    Eine Gefährdung der Immobilie sehe ich nicht.

    Wieso soll die denn gefährdet sein?


    Du hast doch jede Menge gute Argumente in der Nähe des Arbeitsplatzes zu wohnen.

    Du musst dort keinen Hauptwohnsitz haben, wenn du es nicht willst.

    Die soziale Bindung zu deinem Vater ist ein weiteres gewichtiges Argument.


    Bei Auskunftserteilung gibst du die Immobilie als Wohnsitz an und die Miete und wöchentlichen Fahrtkosten als berufliche Ausgaben.

    Wie hoch ist denn die Miete für die Zweitwohnung?

    Welche Entfernung (einfache Strecke) müsstest du täglich fahren?

  • Genau, es entspricht ja auch den Tatsachen.


    Vom Haus bis zur Arbeitsstätte sind es 30 km. Darauf kommt es laut der Finanzgerichte beispielsweise aber nicht mehr an seit einem Urteil aus 2017, meine ich. Zumutbar wäre eine Stunde Fahrzeit pro Strecke. Da das Haus auf dem Land angesiedelt ist, ist die Infrastruktur, wie man sich vorstellen kann, super schlecht. Brauche mit den Öffentlichen 1 1/2 Stunden pro Strecke, mindestens. Das ist mit 3 Stunden pro Tag für mich nicht zumutbar ehrlich gesagt. Von meinem Nebenwohnsitz sind es 4 km bis zur Arbeitsstätte, 15 Min. fahrt. Miete beträgt 750 warm.

    Ich bin gespannt, werde alles noch mal mit einem Anwalt durchsprechen und gerne berichten.

    Ganz liebe Grüße

  • werde alles noch mal mit einem Anwalt durchsprechen

    Mein Tipp:


    Spar dir den Anwalt.

    Der erzählt dir auch nichts anderes und kostet nur.


    Du hast gute Gründe, deine Immobilie als Hauptwohnung anzugeben.


    1. 3 Stunden Fahrtzeit sind nicht zumutbar.

    2. Deine soziale Bindung zu deinem Vater.

    3. Du kümmerst dich regelmäßig um den Vater

    4. Du kümmerst dich um die Immobilie.


    Wenn man noch etwas nachdenkt, wird man weitere Gründe finden.



    Warum ich die Entfernung und Miete wissen wollte:


    Wenn du täglich mit dem Auto fährst - vorausgesetzt du hast ein Auto - dann muss das Sozialamt monatlich 330 EUR Fahrtkosten anerkennen. (30 km * 2 * 0,30 EUR/km *220 Arbeitstage /12 Monate)


    Wenn Du die 750 EUR mit deinem Freund teilst, dann ist es ungefähr genau so viel.