Elternunterhalt, abzugsfähige Kosten!

  • Hallo, ich bin nun seit März auch betroffen.

    Bei mir handelt es sich um meinen Adoptivvater, meine leibliche Mutter ist 2016 verstorben. Keine Geschwister. Keine Kinder. Bin 47 Jahre alt.

    In der Kindheit, viele Mißhandlungen, die ich aber nicht nachweisen kann, da alles hinter verschlossenen Türen stattfand und niemals Polizei oder Jugendamt informiert wurden. Beide Alkoholiker.

    Habe 2008 den Kontakt zu den beiden abgebrochen. Danach ging es mir besser. Jetzt kommt seit diesem Schreiben vom Sozialamt am 14. März alles wieder hoch. Habe mich über meine Rechtschutzversicherung anwaltlich beraten lassen, damit ich beim ausfüllen der Unterlagen nichts verkehrt mache. Der Brief ging am 19. März an das Sozialamt zurück und habe seitdem nichts gehört. Habe auch keine Belege mit beigelegt, weil der Anwalt meinte, die sollen sich melden, was sie haben wollen.


    Habe folgende Fragen:

    1. Habe mir im September 2017 auf Kredit ein neues Auto gekauft über 6 Jahre. Jetzt habe ich gehört, sollte ich den Kredit mit angeben, werden meine Fahrtkosten zur Arbeit nicht mehr anerkannt. Weil sie dann abgegolten sind durch den Kredit. Und können sie mich zwingen mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren? Habe mit dem Auto 16 Km jeweils hin und zurück. Also 32 km zusammen. Arbeite beim öffentlichen Nahverkehr hier in Hamburg, habe aber eine Sperre, dass ich 45 min vor Dienstbeginn und 45 min nach Dienstschluss die öffentlichen Verklehrsmittel nicht nutzen darf. Habe mir das vorsorglich von meinem Arbeitgeber bestätigen lassen.


    2. Bin unverheiratet, lebe aber mit meinem Freund zusammen in einer Mietwohnung. Meine Miete beträgt 493 EUR. Ich weiss dass die Miete schon in den 1800 EUR Freibetrag mit drin ist. Wird das Sozialamt nun sagen: sie bezahlen nur die Hälfte der Miete, also sind sie auch mehr Leistungsfähig den Unterhalt für den Adoptivvater zu bestreiten?


    Ich bin so verunsichert, habe so viele unterschiedliche Versionen gehört. Habe mir ebooks zu dem Thema besorgt. Und werde dadurch nur unsicherer


    Habe einen durchschnittlichen Verdienst netto von 2.700 EUR und sonst keinerlei Verpflichtungen. Ich weiß, dass ich zahlen muss, nur ist mir jeder Cent zuviel, den ich für ihn hergeben muss. Ich hoffe das dass Gesetz mit den Elterunterhalt ab 100.000 EUR schnellstmöglich durchkommt.



    Sorry für den langen Text.

    Herzliche Grüße

  • Hallo Adre,


    willkommen im Forum. :)

    ich den Kredit mit angeben, werden meine Fahrtkosten zur Arbeit nicht mehr anerkannt. Weil sie dann abgegolten sind durch den Kredit.

    Du hast das Auto bereits vor Erhalt der RWA gekauft und den Kreditvertrag vor der RWA abgeschlossen. Der Kredit muss also auf jeden Fall anerkannt werden.


    Hast du den Kredit angegeben und dass du mit dem Pkw zur Arbeit fährst?

    Wie hoch ist die monatliche Kreditrate?


    Aus den Leitlinien des OLG Hamburg


    Zitat

    10.2 Berufsbedingte Aufwendungen, die sich von den privaten Lebenshaltungskosten nach

    objektiven Merkmalen eindeutig abgrenzen lassen, sind im Rahmen des Angemessenen vom

    Nettoeinkommen aus unselbständiger Arbeit abzuziehen.

    10.2.1 Eine Pauschale wird in der Regel nicht gewährt, sondern die berufsbedingten Aufwendungen

    sind im Einzelnen darzulegen.


    Es könnte passieren, dass man die Fahrtkosten nur zur Hälfte anerkennt oder auf öffentliche Verkehrsmittel hin weist. Hier müsste man dann entsprechend argumentieren. Warte erst mal ab, wie der SHT reagiert und argumentiert.

    Wird das Sozialamt nun sagen: sie bezahlen nur die Hälfte der Miete, also sind sie auch mehr Leistungsfähig

    Nein. Die 1800 EUR können wegen der Miete nicht gekürzt werden, aber wegen des Zusammenlebens mit einem Freund führt eine sog. Haushaltsersparnis zu einem geringeren Selbstbehalt. 10% des bereinigten Einkommens.


    Hast du den Freund angegeben?

    Hast du sein Einkommen angegeben?

    Ich hoffe, der Anwalt hat dich diesbezüglich richtig beraten.


    Gruß

    awi

  • Habe einen durchschnittlichen Verdienst netto von 2.700 EUR und sonst keinerlei Verpflichtungen

    Wie hoch ist dein Brutto?

    Sparst du Geld für deine Altersvorsorge?

    Hast Du Ausgaben für Versicherungen usw.?

  • Ja, habe meinen Freund angegeben, weil er auch bei mir gemeldet ist. Nein, habe sein Einkommen nicht angegeben, weil es ein nicht eingetragene Lebensgemeinschaft ist. Wir sind ja nicht verheiratet.


    Den Kreditbetrag 376 EUR für das Auto habe ich angeben sowie Fahrkosten 16 km eine einzelne Fahrt zur Arbeit.


    Gruß Adre

  • Wie hoch ist dein Brutto?

    Sparst du Geld für deine Altersvorsorge?

    Hast Du Ausgaben für Versicherungen usw.?

    Gesamtbrutto 4089 EUR,


    Von meinem Arbeitgeber Pensionskasse 96 EUR


    Und die Angaben zu meinen Versicherungen : Haftpflicht, Rechtschutz, etc.


    Sowie eine Zahnzusatzversicherung


    Dann habe ich als berufliche Aufwendung 2 Paar Arbeitsschuhe angegeben, leider keine Quittung mehr vorhanden


    Gruß

    Adre

  • Und die Angaben zu meinen Versicherungen : Haftpflicht, Rechtschutz, etc.


    Sowie eine Zahnzusatzversicherung

    Haftpflicht und Rechtschutz werden wahrscheinlich nicht anerkannt werden.

    Die Zahnzusatzversicherung ja.

    Gesamtbrutto 4089 EUR,


    Von meinem Arbeitgeber Pensionskasse 96 EUR

    5% des Brutto kann für das Alter bereinigend gespart werden.

    Das wären 204 EUR.


    Trägst du die 96 EUR alleine oder nur die Hälfte?

    Du kannst jederzeit mit der Altersvorsorge beginnen. Das Geld muss nur nachweislich angelegt werden. Tagesgeldkonto genügt.

    Ich würde also sofort ein Tagesgeldkonto eröffnen und noch im Mai mit der Einzahlung des fehlenden Betrags beginnen.

    Dann nichts mehr von diesem Konto abheben.


    Überschlägige Berechnung des möglichen EU:


    Erwerbseinkommen netto 2.700,00 €

    ./. Zahnzusatzversicherung angenommen -50,00 €

    ./. Autokredit -376 EUR

    ./. Altersversorgung -204,00 €

    ./. Fahrtkosten (falls sie voll anerkannt werden) - 176 €

    --------------------------

    bereinigtes Resteinkommen 94 EUR

    + Haushaltsersparnis 9,40 EUR

    -------------------------------

    Ergibt 103,40 EUR

    Davon könnte die Hälfte gefordert werden = 52 EUR


    Falls die Fahrtkosten nur zur Hälfte anerkannt werden, dann ca. 100 EUR

  • Ich trage die 96 EUR Pensionskasse alleine, mein AG zahlt auch noch 88 EUR aus seiner Tasche rein.


    Kann man die Altersvorsorge auch noch Rückwirkend einreichen? Hatte die Unterlagen ja schon verschickt.

  • Hi !


    Bezüglich der nicht anerkannten Fahrtkosten wird sich das Sozialamt auf diesen PUnkt der Hamburger Leitlinien berufen:

    10.2.2 Für die Kosten der notwendigen berufsbedingten Nutzung eines Kraftfahrzeugs kann der nach

    den Sätzen des § 5 Abs. 2 Nr. 2 JVEG anzuwendende Betrag (derzeit 0,30 €) pro gefahrenen Kilometer

    angesetzt werden. Damit sind i.d.R. Anschaffungskosten erfasst. Bei langen Fahrtstrecken kann nach

    unten abgewichen werden (regelmäßig 0,20 €).

    Das Sozialamt erkennt in der Regel entweder Kredit oder Fahrtkosten an, aber nicht beides. Sollten die die errechneten Fahrtkosten höher sein als der Kredit, kann das ggf. berücksichtigt werden.


    Du kannst nicht rückwirkend mit der Altersvorsorge beginnen, aber jederzeit damit anfangen und den max. möglichen Betrag dann auch ausschöpfen. Einfach den Nachweis zum Sozialamt schicken und die müssen das dann ab der Leistung von Vorsorgeaufwendungen berücksichtigen.

  • Das Sozialamt erkennt in der Regel entweder Kredit oder Fahrtkosten an, aber nicht beides. Sollten die die errechneten Fahrtkosten höher sein als der Kredit, kann das ggf. berücksichtigt werden.

    Ich würde das allerdings nicht ohne Weiteres akzeptieren. Immerhin wurde der Kredit für das Fahrzeug vor der RWA aufgenommen.

    Ich würde dann argumentieren:


    "Hätte ich diesen Kredit für Möbel oder eine Urlaubsreise aufgenommen, dann würde er als "sonstige Verpflichtungen" in voller Höhe anerkannt werden und zusätzlich könnte ich die Fahrtkosten geltend machen. Nur weil ich die Möbel bar bezahlt und das Fahrzeug finanziert habe, soll das jetzt anders sein?"


    Rückwirkend wird die Altersvorsorge nicht anerkannt. Ich nehme an, du hast die 96 EUR angegeben.


    Richte dir schnellstens ein Sparkonto oder Tagesgeldkonto ein, zahle noch im Mai den Restbetrag ein, errichte einen Dauerauftrag mit dem Vermerk "Altersvorsorge" und teile das dem SHT. Ab Mai muss das dann berücksichtigt werden.

  • Warum geht man eigentlich zu einem Anwalt, wenn man nicht richtig beraten wird?


    Pensionskasse habe ich nicht mit angegeben, weil das gleich beim Brutto abgezogen wird. War das etwa ein Fehler? Bei den 2700 EUR netto war die Pensionskasse schon runter.


    Werde mich nach Feierabend erst mal mit meinem Freund beraten, wegen der Altersvorsorge.

    Muss ich dann die Kontoauszüge vom Sparkonto hinschicken, oder wie soll ich das beweisen? Wie wird das überprüft?


    Das Amt kann einen echt fertig machen. Schaffen es die Eltern nicht, dann kümmert sich das Amt um den Rest.

  • Pensionskasse habe ich nicht mit angegeben, weil das gleich beim Brutto abgezogen wird. War das etwa ein Fehler? Bei den 2700 EUR netto war die Pensionskasse schon runter.

    Aus der Gehaltsabrechnung würden sie das m.E. sehen.

    Du kannst deine Auskunft jederzeit korrigieren oder ergänzen.

    Die obige Rechnung ändert sich dann etwas.


    Richte dir ein Extra Konto ein, zahle den Restbetrag als Ersteinlage ein und richte einen Dauerauftrag mit dem Vermerk "Altersvorsorge" ein.

    Schick auf Anforderung eine Kopie des Dauerauftrags oder eine entsprechende Bestätigung der Bank.


    Bis jetzt hat dich das Amt noch gar nicht fertig gemacht sondern nur die RWA geschickt und um Auskunft gebeten.

    Bis jetzt liegt es wahrscheinlich nur an der Ungewissheit und den wieder hoch kommenden Emotionen.

    Du musst ganz einfach die Nerven behalten.


    Grundsätzlich empfehle ich, nicht beim SA persönlich vorzusprechen und nicht mit einem SB zu telefonieren. Alles schriftlich abwickeln und Kopien anfertigen.


    Zur Auskunftserteilung siehe hier:

    https://hilferundumsfamilienre…ilt-man-auskunft-t82.html


    Ich gehe davon aus, dass du nicht die Absicht hast, deinen Adoptivvater zu besuchen.

    Die Kosten solcher Besuche werden anerkannt.

    Berechnungsmodus der Fahrtkosten ist der gleiche wie bei beruflich bedingten Fahrten.

  • Danke für Eure Hilfe. Werde morgen zu meiner Bank gehen und ein Tagesgeldkonto eröffnen.


    Ein Glück dass es dieses Forum gibt.


    Fühlt Euch gedrückt..


    Melde mich sobald ich was vom Amt höre.

  • Es gibt ganz wenige Profis auf diesem Gebiet aber alle wollen was ab haben vom Kuchen.

    Auch ich kommuniziere über eine Anwältin mit dem SA. Der Witz ist aber, das ich die Schreiben
    selber formuliere, nachdem ich es mir awi´s Hilfe in die richtige Richtung gebracht habe.

    Dann bekomme ich immer lobende Dankesworte für meine Zuarbeit von meiner Anwältin.

    Das zieht sich jetzt schon über 14 Monate und seit 3 Monaten habe ich nichts mehr vom SA gehört.

    Kann gerne so bleiben, wird es aber nicht, da ich eigentlich Leistungsfähig bin.

    Nur mit der ersten Berechnung war ich nicht einverstanden und habe mich gewehrt.


    LG frase

  • Mal eine zusätzliche Frage zu diesem Thema. Ich habe eine selbstbewohnte, abbezahlte Immobilie. Um meinen möglichen Elternunterhalt zu reduzieren, habe ich ein Sparkonto eingerichtet, auf das ich monatlich 5% meines Bruttoeinkommens überweise, das wird, wie ich verstanden habe, von meinem Netto zur Berchnung des EU abgezogen. Wie sieht es mit einem weiteren Tagesgeldkonto aus, auf das ich monatlich sagen wir weitere 200 € überweise, als Reperaturücklage für das Haus oder ein neues Auto oder sonstiges? Wird so etwas auch anerkannt?

  • Wie sieht es mit einem weiteren Tagesgeldkonto aus, auf das ich monatlich sagen wir weitere 200 € überweise, als Reperaturücklage für das Haus oder ein neues Auto oder sonstiges? Wird so etwas auch anerkannt?

    wenn du gute Argumente hast, die das Gericht überzeugen, dann ja

    Sozialämter pflegen Rücklagenbildung abzulehnen

    aus Urteil des BGH vom 30. August 2006, AZ: XII ZR 98/04

    aa) Soweit das Berufungsgericht einen Betrag in Höhe von 21.700 € für die Anschaffung eines neuen Pkw unberücksichtigt gelassen hat, wendet sich die Revision dagegen nicht. Insoweit ist die Entscheidung schon deswegen zu-treffend, weil der Beklagte seine gegenwärtigen Lebensverhältnisse auf eine Rücklage in dieser Höhe eingestellt hat. Sein Pkw war im Zeitpunkt der mündli-chen Verhandlung vor dem Berufungsgericht 12 Jahre alt und wies eine Lauf-leistung von mehr als 215.000 km aus. Damit erhöhen sich nach aller Erfahrung die Reparaturaufwendungen, was die Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs für die notwendigen Fahrten zum Arbeitsplatz sinnvoll erscheinen lässt. Wenn der Beklagte teurere Konsumgüter, wie z.B. einen Pkw, statt durch Kreditaufnahme mit einem vorab angesparten Betrag finanziert, ist das wirtschaftlich sinnvoll. Von dem unterhaltsberechtigten Elternteil ist es dann hinzunehmen, dass der angesparte Betrag insoweit Kosten der allgemeinen Lebensführung abdeckt und deswegen für Unterhaltszwecke nicht zur Verfügung steht

  • mein Lieblingsurteil


    aus Urteil des BGH vom 26.02.1992, AZ: XII ZR 93/91


    "Das Gesetz erlaubt bei der Bestimmung der Leistungsfähigkeit ausdrücklich die Berücksichtigung sonstiger Verpflichtungen, zu denen auch solche gerechnet werden dürfen, die sich nicht in einer konkreten Zahlungspflicht ausdrücken, sondern auf Vorsorge - etwa der angemessenen Bildung von Rücklagen - beruhen."

    Dieses Urteil des BGH wurde vom Bundesverfassungsgericht zu dem bisher einzigen Urteil zum Elternunterhalt mehrfach zitiert, auch der BGH hat sich in weiteren Urteilen auf dieses Urteil aus dem Jahr 1992 bezogen

  • So, ich habe nun einen Brief vom SA erhalten. Da ich ja keinerlei Unterlagen mitgeschickt hatte, nur den Antrag ausgefüllt habe, wollen sie jetzt zur Prüfung folgendes haben:

    1. Verdienstbescheinigungen für die Monate November 2018 bis Februar 2019 ( aus der vom Arbeitgeber ausgefüllten Bescheinigung geht nicht hervor, welche Beträge ich monatl. für Bausparen, ProfiTicket, Unterstützungskasse, Miete und Pensionskasse bezahle)

    2. PKW Kreditvertrag


    Zu 1. Ich habe die RWA im März 2019 erhalten. Zu diesem Zeitpunkt habe ich zusätzlich hin und wieder an meinen freien Tagen bei meinem Arbeitgeber gearbeitet. D.h. ich habe mehr Lohn erhalten. Ab dem Zeitpunkt als ich die RWA erhalten habe, habe ich sofort alles gestoppt, was zusätzliches Geld bedeutet. Ich soll ja erst ab März 2019 rückwirkend Unterhalt zahlen (Eingang der RWA), dann müssen sie doch berechenen, was ich derzeit verdiene und nicht von Nov18-Feb.19 verdienn habe, oder sehe ich das falsch? . Habe dann bis heute nur zusätzlich gearbeitet, wenn ich dafür einen Urlaubstag erhalten habe. So kommt es, dass ich derzeit 200-300 EUR weniger verdiene. Sie fordern allerdings die Bescheinigungen mit mehr Lohn. Soll ich sie wirklich hinschicken, oder von April 2019 bis Juli 2019, oder alle bis Juli 2019?

    Bausparvertrag habe ich nicht, nur Vermögenswirksame Leistungen die zur Hälfte mein Arbeitgeber trägt.


    Ich soll die Unterlagen bis 30.09.2019 einreichen. ( Kopien reichen aus, schreiben sie)

    Natürlich lege ich noch den Dauerauftrag für mein Tagesgeldkonto als Altersvorsorge bei.


    Habe bedenken, wenn ich nicht die geforderten Verdienstbescheinigungen mitschicke, dass ich Ärger bekommen könnte.

  • dann müssen sie doch berechenen, was ich derzeit verdiene und nicht von Nov18-Feb.19 verdienn habe, oder sehe ich das falsch?

    Das siehst du richtig. Wenn Überstunden nicht berufstypisch sind und deshalb vom Arbeitgeber auf Grund des Arbeitsvertrags oder Berufsbilds erwartet werden können, dann sind sie überobligatorisch.


    Schicke die angeforderten Verdienstbescheinigungen ruhig mit, weise aber in gleichem Schreiben darauf hin, dass das bescheinigte Einkommen der Vergangenheit nicht dein aktuelles Einkommen ist und dass du erwartest, dass das aktuelle Einkommen zu Grunde gelegt wird. Lege die aktuellen Lohnabrechnungen in Kopie bei.