Liebe Forenteilnehmer*innen,
ich könnte demnächst mit meiner Schwester selbst betroffen sein und habe zu dem Thema Elternunterhalt folgende noch hypothetische Frage. Angenommen wir zahlen nach bekannten Berechnungsformeln Elternunterhalt, was insgesamt für die Pfege jedoch nicht reicht, so dass das Sozialamt den Differenzbetrag übernimmt. Ich bewohne eine abbezahlte Immobilie (schön blöd, dass ich diese nicht auf Kredeit gekauft habe sondern vom Ersparten).
1. Ich verkaufe die Immobilie noch zu Lebzeiten des schon pflegebedürftigen Elternteils. Dann wird der Verkaufswert sicher Teil des zu bewertenden Vermögens für die Pflege werden?
2. Ich verkaufe die Immobile nach dem Tod des pflegebedürftigen Elternteils. Kann das Sozialamt dann von mir die vom Sozialamt geleisteten Zuzahlungen aus dem Verkaufswert der Immobilie zurückverlangen?