Liebe Alle,
da ich mich immer mehr in das Thema Elternunterhalt reinhänge, hier eine weitere Frage, zu der ich gerne eure Meinungen hören würde:
Grds. erlaubt der BGH nach Rechtsprechung dem UHP die zusätzliche Altersvorsorge i.H.v. 5 Prozent des Bruttolohns. Wie werden denn Berufsjahre definiert? Zählt die Berufsausbildung mit? Zeiten während des Studiums, in denen man als Minijobber angestellt war? Ich habe auch gelesen, dass von 35 Berufsjahren gesamt ausgegangen werden kann.
Danke und Grüße