Wertes Forum,
folgender fiktiver Fall:
Ausgangslage:
Nehmen wir an, das Elternteil liegt in der Klinik mit sehr ernster Diagnose (Künstliches Koma, falls man es schafft wird das Elternteil aller Wahrscheinlichkeit nach zum Pflegefall). Die Prognose ist ungewiss.
Mit dem Thema EU wurde sich zuvor nur am Rande beschäftigt, daher kein fundiertes Wissen.
Seit 7 Monaten ist ein Kauf einer Immobilie geplant. Der 1. VK sprang ab, beim 2. Objekt ist man mitten in der Vorbereitung. Seit Dezember wird alles für die Teilungserklärung beigebracht, in 3 Tagen wäre Termin beim Notar für die endgültige Aufsetzung der Teilungserklärung und des Kaufvertrags.
Nun zur Zwickmühle: Die Finanzierung der ETW wäre nur machbar, da die Betreuungskosten der Alleinerziehenden für das Kind weg fallen. Kämen Kosten für den Elternunterhalt hinzu weil die Kreditkosten für die Immobilie nicht für die Bereinigung der Leistungsfähigkeit anerkannt würden , wäre der Kauf der ETW ein finanzielles Desaster.
Was zählt: Der Kauf der Immobilie ist angestoßen, der Ausgang ob der Pflegefall eintreten wird ungewiss - die Lebensplanung sieht den Kauf einer Immobilie vor - der Kredit müsste anerkannt werden
Oder: Die Pflegebedürftigkeit könnte zu 50 Prozent eintreten, der Unterhaltspflichtige muss den Erwerb der Immobilie vermeiden um leistungsfähig zu sein - der Kredit hätte verhindert werden können, das heißt persönliches Pech für die Lebensplanung des Kindes