Bitte um Einschätzung / Berechnung von EU

  • Hallo Zusammen,


    ich brauche bitte eure Einschätzung / Meinung zur Berechnung des möglichen EU (Mutter erhält Eingliederungshilfe) auf Basis der vorliegenden Angaben:


    Durchschnittliches Nettoeinkommen (nichtselbständige Tätigkeit): 2.550 Euro


    Wohnvorteil: Fraglich. Wohnfläche gesamt 96 qm, zwei Personen (Vater, Ich) im Haushalt. Meine Rechnung wäre: 48 qm x 11 Euro/qm= 528,00 Euro (11 Euro/qm hoch angesetzt von mir, ist in Prüfung), keine separaten Wohnungen im Haus vorhanden


    Vom Einkommen evtl absetzbare Beträge:
    PKW Haftpflicht: 18,00 Euro (PKW Nutzung um Einkäufe insb. für Vater zu tätigen)
    Öffentliche Verkehrsmittel: Jobticket 58,00 Euro (fahre bis auf wenige Ausnahmen nur mit Öffentlichen)
    (freiwillige) Rentenversicherung: 112,50 Euro
    Zweitwohnsitzsteuer: 61,65 Euro
    Mietaufwand für beruflich bedingte doppelte Haushaltsführung: 770,00 Euro warm (616,52 kalt, Heizung 43,00 Euro, Betriebskosten110,50)


    Zur eigenen Immobilie ergänzend:
    Dauernde Lasten (unentgeltliches Wohnrecht Vater, Höhe der Dienstbarkeit jährlich 4.200 Euro gem. Notarvertrag) mtl. 350,00 Euro
    Betriebsausgaben Immobilie (Öffentliche Abgaben, Versicherung, 1.186 Euro/Jahr) mtl. 98,83 Euro
    Sonstiges (Heizung, Wasser/Strom, 1.873 Euro/Jahr) mtl. 156,00 Euro
    Tilgungen, zur Vorgeschichte: Immobilie in 2016 auf mich, entgeltlich, vom Vater übertragen mit bestehenden Grundschulden, Tilgung bisher nicht erfolgt, da kein Bankkredit sondern aus privaten Verbindlichkeiten gesicherte Schuld: geplant ab 08/19 ca. 400,00 mtl.


    Etwaige Umlagen sind m.E. nach nicht möglich...


    Danke vorab für Einschätzungen!
    Grüße

  • Ich beschäftige mich seit Jahren mit dem Thema "Elternunterhalt", ich halte nicht viel davon sich vor der Auskunft viel Gedanken zu machen, was könnte sein


    ich rate in der Regel allen Unterhaltshaltspflichtigen, gib einfach Auskunft und dann wird man sehen

    im übrigen sollten Unterhaltspflichtige zugleich Auskunft vom Sozialamt verlangen, sofern die entsprechenden Unterlagen nicht vorliegen

    vieles hängt vom jeweiligen Sachbearbeiter des Sozialamts, wer kann vorher sagen wie die Person tickt

    wer unterhaltsmindernde Position geltend macht, wird sich üblicherweise bei etlichen Positionen auf Widerstände einstellen müssen

    die Durchsetzung von unterhaltsmindernden Positionen vor Gericht und darum geht es letztendlich, hängt sehr stark von der eigenen Argumentation ab

  • ich rate in der Regel allen Unterhaltshaltspflichtigen, gib einfach Auskunft und dann wird man sehen

    Ich sehe das etwas anders. Wenn man weiß worauf es ankommt, kann man Auskunft zielgerichteter geben und vermeidet Missverständnisse, Nachfragen und Korrekturen. Wir mussten mehrfach nachbessern und richtig stellen, da wir uns zum Zeitpunkt der ersten Auskunft noch überhaupt nicht mit EU beschäftigt hatten.


    Ich rate dazu, die mitgeschickten Auskunftsformulare nicht zu verwenden und Auskunft auf leeren Blättern zu geben.

    Siehe z.B. hier: https://hilferundumsfamilienre…ilt-man-auskunft-t82.html


    Auf diese Weise kann man die eigene Situation sehr viel besser darstellen und ist nicht Platz auf den Formularen beschränkt.

    Gerade in obigem Fall wird einiges zu erklären und übersichtlich darzustellen sein.



    im übrigen sollten Unterhaltspflichtige zugleich Auskunft vom Sozialamt verlangen, sofern die entsprechenden Unterlagen nicht vorliegen

    vieles hängt vom jeweiligen Sachbearbeiter des Sozialamts, wer kann vorher sagen wie die Person tickt

    wer unterhaltsmindernde Position geltend macht, wird sich üblicherweise bei etlichen Positionen auf Widerstände einstellen müssen

    die Durchsetzung von unterhaltsmindernden Positionen vor Gericht und darum geht es letztendlich, hängt sehr stark von der eigenen Argumentation ab

    Das kann ich voll unterstreichen. Ergänzend dazu sollte man bedenken, dass ein Gerichtsurteil keine 100%ige Sicherheit dafür bietet, dass ein anderes Gericht zu einem ähnlichen Urteil kommen würde. Die eigene Überzeugung und Argumentation ist m.E. nach immer der bessere Weg.

  • @ Nani,


    Durchschnittliches Nettoeinkommen (nichtselbständige Tätigkeit): 2.550 Euro

    Wie hoch ist das durchschnittliche Bruttoeinkommen? Geschätzt 3500 EUR - 3900 EUR. Kommt das hin?


    48 qm x 11 Euro/qm= 528,00

    Woher hast du die 11 EUR? Vergleichen kann man nur Immobilien in gleicher Lage und gleicher Wertigkeit.


    PKW Haftpflicht: 18,00 Euro (PKW Nutzung um Einkäufe insb. für Vater zu tätigen)

    Wird nicht anerkannt werden. Ich würde trotzdem alle Ausgaben auflisten.


    (freiwillige) Rentenversicherung: 112,50 Euro

    Sollte auf die 5% vom Brutto erhöht werden.


    Mietaufwand für beruflich bedingte doppelte Haushaltsführung: 770,00 Euro warm (616,52 kalt, Heizung 43,00 Euro, Betriebskosten110,50)


    Ist das der Istzustand oder die Miete, die nach dem Zusammenziehen mit dem Freund zu zahlen sein wird?




    Gruß

    awi

  • 350,00 Euro
    Betriebsausgaben


    Was beinhalten die 350 EUR Betriebsausgaben?

    Ist das eine ETW oder ein EFH?


    da kein Bankkredit sondern aus privaten Verbindlichkeiten gesicherte Schuld

    An wen erfolgt die Tilgung? An den Vater?

    Gibt es darüber einen Vertrag?

  • Ich sehe das etwas anders. Wenn man weiß worauf es ankommt, kann man Auskunft zielgerichteter geben und vermeidet Missverständnisse, Nachfragen und Korrekturen.

    was ist Auskunft, nichts anderes als ein DIN A4 Blatt auf dem Einkommen und die unterhaltsmindernden Positionen aufgelistet werden, dazu die Belege, mehr nicht


    bloß nicht auf die Idee kommen irgendwelche Erklärungen abgeben


    dann errechnet das Sozialamt eine mögliche Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen und begründet in der Regel, warum er bestimmte Positionen ablehnt und fordert den errechneten Betrag

    jetzt hat der Unterhaltsverpflichtete die Chance entsprechend zu reagieren

    gute Argumente sind notwendig, wird nach meiner über 10 jährigen Erfahrung jedoch wenig nutzen, da Sozialämter selten zu überzeugen sind

    Sachbearbeiter wissen aus langjähriger Erfahrung sehr gut, wie man Unterhaltspflichtige und ihre Anwälte "weichkocht"


    gute Anwälte wissen das auch und lassen es in der Regel auf einen Prozess ankommen, denn Gerichte sehen die Welt anders

    wenn ein Anwalt merkt, der Unterhaltspflichtiger will diesen Weg nicht gehen dann könnte ein Kompromiss in Form eines Angebots die Lösung sein

  • Danke erstmal für eure Antworten. Genau, brutto bei 3750, jedoch zuvor weniger. Daher Durchschnitt gebildet (letzte 12 Abrechnungen). Die 11 Euro pro Quadratmeter sind absolut unsicher. Ich habe bei der Stadt für eine Auskunft keinen erreicht bislang, weiß nicht, woher ich den Spiegel nehmen soll bisher. Miete ist der Istzustand, würde sich beim Zusammenzug verringern. Da ich ohnehin nachberechnen lassen muss, bei einer etwaigen Festsetzung, habe ich das offen gelassen...Tilgungen bisher nicht erfolgt, Vereinbarung schriftlich ab Herbst 19 an einen Freund der Familie durch Schulden, die mein Vater kurzfristig in der Vergangenheit aufbauen musst. Sicherheit dann im Grundbuch eingetragen.

  • Was beinhalten die 350 EUR Betriebsausgaben?

    Ist das eine ETW oder ein EFH?


    An wen erfolgt die Tilgung? An den Vater?

    Gibt es darüber einen Vertrag?

    Die 350 Euro sind die mtl. Dienstbarkeit / dauernde Last wg. des unentgeltlichem Wohnrechts des Vaters. Betriebsausgaben sind 98 mtl..sind öffentliche Abgaben (Grundsteuer, Müllabfuhr usw) sowie Versicherung Feuer, Wasser, Sturm. Es ist ein Reihenendhaus. Nicht freistehendes EFH

  • Hallo Zusammen,


    ich brauche bitte eure Einschätzung / Meinung zur Berechnung des möglichen EU

    meine Einschätzung, auf der Basis der genannten Zahlen, es ist eine Leistungsfähigkeit von mind. 300 € zu erwarten

    Kosten für den Vater sind nicht abzusetzen, außer es liegt eine gesetzliche Verpflichtung vor, sprich, der Vater ist unterhaltsrechtlich bedürftig

  • meine Einschätzung, auf der Basis der genannten Zahlen, es ist eine Leistungsfähigkeit von mind. 300 € zu erwarten

    Kosten für den Vater sind nicht abzusetzen, außer es liegt eine gesetzliche Verpflichtung vor, sprich, der Vater ist unterhaltsrechtlich bedürftig

    Danke für deine Einschätzung. Welche Kosten für meinen Vater meinst du genau?

  • Meine Einschätzung


    Je nachdem, welche Parameter wann zutreffen:


    Zur Zeit

    Wohnvorteil 528,00 €

    Öffentliche Verkehrsmittel: Jobticket 58,00 €

    Rentenversicherung: 112,50 €

    Mietaufwand für beruflich bedingte doppelte Haushaltsführung: 770,00 €

    Zweitwohnsitzsteuer: 61,65 €


    Leistungsfähigkeit: ca. 140 EUR


    Falls du deine Altersvorsorge auf 5 % des Brutto (185 €) aufstockst

    Leistungsfähigkeit: ca. 102 EUR


    Falls du mit deinem Freund am Ort des Arbeitsplatzes vor Beginn der Tilgung zusammen ziehst .

    Er übernimmt dann die halbe Miete. Zusätzlich kommt eine Haushaltsersparnis von 10% hinzu.

    Leistungsfähigkeit: ca. 341 €


    ab dem Zeitpunkt, ab dem die Tilgung 400 EUR für deine Immobilie beginnt

    Leistungsfähigkeit: ca. 110 €


    In den 528 EUR sehe ich noch Luft.



  • Durchschnittliches Nettoeinkommen (nichtselbständige Tätigkeit): 2.550 Euro


    Wohnvorteil 528,00 €

    dazu kommt eine eine nicht unerhebliche Steuernachnachzahlung, Einkommen somit locker über 3.000 € als unterhaltsrechtliches Einkommen


    Die 350 Euro sind die mtl. Dienstbarkeit / dauernde Last wg. des unentgeltlichem Wohnrechts des Vaters.

    dieser Betrag ist keine unterhaltsmindernde Position

  • Wenn der Wohnvorteil dann so wäre, ja. 11 Euro sind verdammt hoch angesiedelt und auch überzogen. Das habe ich als worst case mal gerechnet, da neue Immobilien damit so gehandelt werden. Meine ist aus den 80ern...keine Sanierung / Aufrüstung, aber eigentlich fällig...


    Nun ich warte ab. Danke für die Hilfe bisher

  • dieser Betrag ist keine unterhaltsmindernde Position

    Habe ich auch nicht in meine Berechnung einbezogen.



    meinte natürlich Steuererstattung

    Wie kommst du auf diese Idee?

    Steuererstattung auf Grund der doppelten Haushaltsführung?


    @ Nani,


    hast du vergessen anzugeben oder ist das in deinen Zahlen enthalten?

  • Wenn beruflich bedingt gibt es ja Steuererstattungen. Kann, wenn das Finanzamt anerkennt, bis 1.000 EUR pro Monat ansetzen. Aber so weit bin ich ja lange nicht, da keine Steuererklärung abgegeben wurde bisher. Ich habe die Kosten für die doppelte Haushaltsführung ja angegeben und nachgewiesen

  • Ich habe ja erst seit 8 Monaten die doppelte Haushaltsführung. Nun ja, es werden jetzt einige Wochen und Monate ins Land gehen. Ich berichte gerne, wenn es Neuigkeiten gibt.

    LG