Der Ehepartner könnte ja zu berücksichtigende Posten haben, die das Familieneinkommen verringern und damit den EU des UHP.
es ist nicht das Thema des Sozialamts, sondern des Unterhaltspflichtigen, denn er möchte seine Leistungsfähigkeit vermindern
für seine Leistungsfähigkeit ist der Unterhaltspflichtige darlegungs- und beweisverpflichtet
es bleibt dem Unterhaltspflichtigen unbenommen, sich entsprechend zu äußern oder nicht