Seit November letzten Jahres setzen wir uns wegen des Elternunterhalts für die Mutter meiner Frau im Pflegeheim mit dem zuständigen Sozialamt auseinander.
Nachdem die Auskunftserstattung über Einkommen meiner Frau (UP) und meiner Rente (Ehegatte) und unserer Vermögen erbracht war, kam im April eine
1. Zahlungsaufforderung auf die wir mit Rückfragen und Einlassung hinsichtlich Nachvollziehbarkeit und geschütztem Vermögen (Ehegatte) reagiert haben.
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Freitag vergangener Woche ging darauf ein Schreiben mit magersten Hinweisen und weiterhin fehlender Nachvollziehbarkeit, mit was man im Detail rechnet, ein.
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Der gravierendste Punkt ist, daß man das Vorsorge-Vermögen des Ehegatten als einbringbar ansieht, da er bereits in Rente ist. Hierzu muss man wissen, daß ich während meines Arbeitslebens meine variablen Gehaltsbestandteile im Unternehmen über mehr als 10 Jahre angesammelt habe (entspr. KBV) und nach der Verrentung in jährlichen Raten bis 2019 von jeweils ca. 25000 Euro jährlich als Einmalbetrag ausbezahlt bekam (der als thesaurierende Anlage angelegt wurde).
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Nach allem was die Literatur so hergibt, zumindest die der ich habhaft werden konnte, ist das Vermögen des Ehegatten vor dem Zugriff geschützt, lediglich beim UP kann so vorgegangen werden!? Stutzig wurde ich schon, als man bei der Auskunftserteilung die Höhe meines letzten Einkommen vor Verrentung wissen wollte (um daraus möglicherweise ein Schonvermögen abzuleiten). Was mir von allen Seiten als höchst ungewöhnlich bestätigt wurde.
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Da ich momentan leider ohne den eigenen Rechner bin, kann ich leider kein Bild bzw. PDF des Briefes einstellen und übernehme einfach mal die Passage (als Tippse) in der es um Einkommen/Vermögen des Ehegatten geht:
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Ausgriff aus dem Schreiben:
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"Zum angerechneten Einkommen von Herrn Sch. möchten wir folgende Ergänzenden Angaben machen. Nach den uns vorliegenden Unterlagen erhält der Ehemann eine monatliche Rentenleistung der Telekom von 772,03 Euro. Des Weiteren bezieht er eine Altersrente incl. Zuschuss für die Krankenversicherung in Höhe von 2.355,73 Euro (FALSCH! Rente 2018 laut Mitteilung DRV: 24.098,28 + Beitragszuschuß KV 1.759,26 = 2.154,79). Hinzugerechnet wurde der Wohnvorteil des Eigenheims mit 344,00 Euro sowie der Einsatz der privaten Altersvorsorge in Form einer monatlichen Rente. Herr Schiller hat bereits das reguläre Renteneintrittsalter erreicht und somit ist die private Altersvorsorge in der Weise einzusetzen, dass diese in eine die statistische Lebenserwartung orientierte Monatsrente umgerechnet wird. Hier hat sich ein monatlich einzusetzender Betrag von 1.279,00 Euro ergeben. In der Summe ist bei Herrn Sch. somit ein monatlichen Einkommen von 4.750,78 unterhaltsrechtlich anzurechnen.
Dem Zahlungseingang gemäß unserem Schreiben vom 8.4.2019 sehen wir bis zum 24.5.2019 entgegen."
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Was ist Eure Meinung dazu und wie könnte man weiter vorgehen?
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Danke!