ich bin ja durchaus deiner Meinung bezüglich des Einsatzes des Vermögens, bei den Gesundheitskosten bin ich zwiespältig, denn auch die mir bekannten Urteile sind nicht eindeutig
auch wenn ich dir insgesamt zustimmen würde, nützen würde es dir offensichtlich nicht, dein Sozialamt geht ja auf kein Argument ein, so kommst du jedenfalls nicht weiter, meine Sicht
wenn du deine Sicht durchsetzen willst, dann bleibt dir wohl nichts anderes übrig, passe deine Leistungsfähigkeit entsprechend an, und zahle den Betrag, von dem glaubst, er wäre richtig
Meiner Meinung nach ist Null der richtige Betrag!
Meine Frau ist die UP und wir liegen nach Abzug der Aufwände unter dem Familienselbstbehalt (wenn man mein Vermögen außen vor lässt).
Nimmt man die Kosten der Behandlung in die Berechnung, würde selbst der Einbezug der errechneten fiktiven Rente aus meinem Vermögen zu einer Leistungspflicht von Null in 2019 führen.