P.S. Meine Frau hat Vermögen, dass aber als AV-Vermögen (Schonvermögen) komplett (lt. Rechtsprechung) vor dem Zugriff geschützt ist!
eine Behauptung ohne Wert, oder hat das Sozialamt oder ein Gericht dies anerkannt?
P.S. Meine Frau hat Vermögen, dass aber als AV-Vermögen (Schonvermögen) komplett (lt. Rechtsprechung) vor dem Zugriff geschützt ist!
eine Behauptung ohne Wert, oder hat das Sozialamt oder ein Gericht dies anerkannt?
Ich würde das ebenfalls so sehen.
Wenn für einen UHP eine Zahnzusatzversicherung problemlos anerkannt wird, dann kann man einem anderen UHP ohne eine solche Versicherung die Aufwendungen für notwendigen Zahnersatz nicht verwehren.
ist dies das Argument, eine mögliche Zahnzusatzversicherung, um den Sachbearbeiter bzw. ein Gericht zu überzeugen, oder sollen nur die Belege vorgelegt werden, ohne weitere Erklärungen
in der ersten Auskunftsstufe wäre dies soweit ok, nur wenn eine Ablehnung kommen sollte, dann helfen nur noch Argumente
was bisher nicht gesagt wurde, was bezahlt die Krankenkasse?
ca. 5.500 Euro Behandlungskosten angefallen, die sich hinsichtlich der Kronen dann wohl in Richtung 8-10.000 Euro bewegen werden. Dazu noch Fahrt- und Rezeptkosten.
Wirken diese Kosten komplett mindernd auf die Leistungsfähigkeit aus dem Familieneinkommen?
soll die gesamte Summe in diesem Jahr auf einmal abgesetzt werden?
wenn ja, warum?
eine Bestätigung kann dir niemand geben, da hilft auch keine Kristallkugel
niemand hier im Forum weiß, wie ein Sachbearbeiter entscheiden wird
Es würde mich wundern. wenn es darüber noch keine Auseinandersetzungen vor Gericht gegeben hätte. Urteile?
soll die gesamte Summe in diesem Jahr auf einmal abgesetzt werden?
wenn ja, warum?
Ja klar, Einnahmen werden übers Jahr verteilt ja auch als Leistungsfördernd eingepreist!
Ebenso sehe ich Ausgaben für Krankheit, mit denen meiner Meinung nach ebenso verfahren werden muss.
P.S. in den genannten Kosten stecken nur die Implantate, die Kronen werden nach Ausheilung erst noch gesetzt, was weitere Kosten mit sich bringt.
soll die gesamte Summe in diesem Jahr auf einmal abgesetzt werden?
wenn ja, warum?
Warum nicht?
Antwort: Weil nächstes Jahr das Amt diese als nicht mehr relevant ansehen könnte, außerdem hoffen wir immer noch auf die gesetztliche Änderung zum 1.1.2020.
Alles anzeigenDer SHT verwendet einen winzigen Ausschnitt aus diesem Urteil. Dieser Ausschnitt ist jedoch m.E. nicht auf Euren Fall anzuwenden. Er verfälscht den Zusammenhang.
Nach dem o.g. Urteil ging es einzig und allein darum, ob einer Hausfrau ohne eigenes Einkommen ein AVV verbleiben soll.
Der Fall wurde m.E. nicht endgültig entschieden, sondern zur Prüfung an das OLG zurück gegeben. Das OLG sollte überprüfen, ob der Ehegatte mit seinem Einkommen und Vermögen den Lebensunterhalt seiner Ehefrau sicher stellen kann.
Dazu wäre er nach § 1360 BGB durchaus gesetzlich verpflichtet.
1) Die Ehegatten sind einander verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten.
Ich kann aber aus diesem Gesetz nicht heraus lesen, dass ein Ehegatte dazu verpflichtet sein sollte, mit seinem Einkommen und Vermögen die Eltern des Ehepartners angemessen zu unterhalten.
Was sagt denn der Anwalt dazu?
Meine Meinung:
Ich würde es darauf ankommen lassen und durch alle Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht gehen.
Ich persönlich glaube, dass es gar nicht so weit kommen würde.
Schon das o.g. Urteil wurde von namhaften Juristen heftig kritisiert.
Danke awi!
Habe den RA meiner Frau diesbezüglich aufgeschlaut. Wenn es dabei bleibt, werden wir Deinen Rat annehmen und (aus eigener Entscheidung) keinesfalls klein beigeben.
Es würde mich wundern. wenn es darüber noch keine Auseinandersetzungen vor Gericht gegeben hätte. Urteile?
muss sich ein Sachbearbeiter nach Urteilen richten, nein, denn jedes Urteil ist ein Einzelfall, nur bedingt nutzbar
muss sich ein Sachbearbeiter nach Urteilen richten, nein, denn jedes Urteil ist ein Einzelfall, nur bedingt nutzbar
Sag mal? Müssen sich die Sachbearbeiter überhaupt nach irgendetwas richten, sind die im komplett rechtsfreien Raum?
Es muss doch auf Basis von Entscheidungen eine Arbeitsanweisung der Behörden geben, mindestens?
Warum nicht?
ich hatte schon einen Hintergedanken zu dieser Frage, gleichzeitig hatte ich einen Hintergedanken zum Thema Notgroschen, .....
auf die 100.000 Grenze würde ich nicht unbedingt vertrauen .............
Sag mal? Müssen sich die Sachbearbeiter überhaupt nach irgendetwas richten, sind die im komplett rechtsfreien Raum?
Es muss doch auf Basis von Entscheidungen eine Arbeitsanweisung der Behörden geben, mindestens?
so ist es, es geht hier nicht um rechtsfreien Raum, sondern das pures Unterhaltsrecht, manche nennen es auch Basar
der Unterhaltspflichtige kann ja auch seine Chancen, die das Unterhaltsrecht bietet, so gesehen herrscht Waffengleichheit
und Arbeitsanweisungen sind doch kein Unterhaltsrecht ....
nutz doch selber die Möglichkeiten, denk doch mal im Umkehrschluss, meckern über das böse Sozialamt ist keine Lösung
es ist kein konstruktiver Ansatz, das böse, böse, Sozialamt
ist dies das Argument, eine mögliche Zahnzusatzversicherung, um den Sachbearbeiter bzw. ein Gericht zu überzeugen, oder sollen nur die Belege vorgelegt werden, ohne weitere Erklärungen
in der ersten Auskunftsstufe wäre dies soweit ok, nur wenn eine Ablehnung kommen sollte, dann helfen nur noch Argumente
was bisher nicht gesagt wurde, was bezahlt die Krankenkasse?
Die Krankenkasse leistet das Ziehen der Zähne, was bereits abgerechnet ist und auch nicht änderungsrelevant eingebracht wurde. Bei dem Betrag handelt es sich ausschließlich um von der Krankenkasse nicht ersetzte Kosten. Bei den kommenden Aufwendungen für die Kronen wird ein Teilbetrag übernommen.
Übrigens hat das Amt bisher noch nicht einmal auf die Nennung der Kosten reagiert!
Auch der Betrag meiner Rente der wohl PixDaumen geschätzt wurde, wurde nicht abgeändert.
Derzeit sind wohl Bauferien auf dem Amt?
eine Behauptung ohne Wert, oder hat das Sozialamt oder ein Gericht dies anerkannt?
Nach dem Verfahren wie das BGH Schonvermögen berechnet schon!
(BGH, Urteil vom 30. August 2006, AZ: XII ZR 98/04)
Alles anzeigenich gehe mal davon aus, es gibt noch weitere strittige Positionen
die Frage, die sich hier stellt, wie umstritten sind diese unterhaltsmindernden Positionen
würden diese vor einem Gericht zu Gunsten des Sozialamts ausgelegt und beim Thema Vermögensverwertung nicht, das Ergebnis könnte ein Teilsieg des Sozialamts sein
für einen hartnäckigen Sachbearbeiter ist das ein Erfolg
viele Unterhaltspflichtige knicken vor sturen Sachbearbeitern ein und zahlen, oder
das Sozialamt macht einen Kompromissvorschlag, oder
der eingeschaltete Anwalt
nicht jeder Unterhaltspflichtige hat die Nerven für aufreibende Prozesse, unter dem Gesichtpunkt
"lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende"
in meinem Umfeld etliche Male erlebt, wenn ich zum Thema Elternunterhalt angesprochen werde
Natürlich gibt es jenseits von der Einbeziehung des Vermögens des Schwiegerkindes, der Anerkennung von nicht ersetzten Krankheitskosten, das einsetzen eines falschen Rentenbetrages noch weitere strittige Positionen, mit denen wir nicht einverstanden sind.
Beispeilsweise: Fahrtkosten/-kilometer; Rücklagen für Kfz-Ersatz, Anerkennung von Hausgeldbestandteilen als Minderung
Tatsächlich haben wir uns in der Auseinandersetzung mit dem SA erst einmal um die Posten gekümmert, die zu einer kompletten Zurückführung des Leistungsbetrages führen würden.
Müssen sich die Sachbearbeiter überhaupt nach irgendetwas richten, sind die im komplett rechtsfreien Raum?
Verallgemeinern kann man das nicht. Das zeigt schon das Beispiel "Nani", bei der sogar Ausgaben anerkannt wurden, die ich nie für möglich gehalten hatte.
Es gibt sicher interne Dienstanweisungen, wie zu verfahren ist, aber es soll SB geben, die ihre Vorgesetzten vielleicht durch gute Ergebnisse beeindrucken wollen. Unserer gehörte sicher zu dieser Kategorie.
Aber genau dieses Verhalten hat meinen Widerstand nur verstärkt. War ich am Anfang noch bereit, freiwillig für meine Schwiegermutter 250 EUR monatlich zu zahlen wuchs mein Frust und mein Widerstand mit zunehmenden Schriftverkehr.
Hätten Sie mein anfängliches Angebot angenommen, dann hätten sie fast 100% ihres tatsächlichen Aufwands eingefahren. Gesehen haben sie keinen Cent, allerdings hatte ich einige schlaflose Nächte.
Ich gehe heute davon aus, dass die Rechtsabteilung ein Verfahren als aussichtslos einstufte, denn der SHT hat schließlich nichts mehr von sich hören lassen.
es geht hier nicht um rechtsfreien Raum, sondern das pures Unterhaltsrecht, manche nennen es auch Basar
Etwas viel "recht" in diesem Satz, was sich doch im Zusammenhang mit dem Begriff "Basar" komisch anhört.
Jedes Amt hat eine Rechtsabteilung, die ist dann auch ein Teil des Basar vermute ich.
Was willst du uns denn nun eigentlich mitteilen?
Der SHT kann machen was er will und erst vor Gericht entscheiden dann Urteile über Argumente der streitenden Parteien.
Andererseits warnst du vor hohen Kosten durch dieses Verfahren!
Was soll also der UHP tun?
LG frase
Nach dem Verfahren wie das BGH Schonvermögen berechnet schon!
(BGH, Urteil vom 30. August 2006, AZ: XII ZR 98/04)
zu diesem Aspekt gibt es viele Urteile, jedes Einzelfall bezogen, und ein Sachbearbeiter hat auch seine Sicht
Etwas viel "recht" in diesem Satz, was sich doch im Zusammenhang mit dem Begriff "Basar" komisch anhört.
jeder Aspekt im Unterhaltsrecht ist frei verhandelbar, nichts steht fest, weil es sich um Richterrecht handelt, im Gegensatz zum Steuerrecht, da ist das meiste in Gesetzen geregelt
Jedes Amt hat eine Rechtsabteilung, die ist dann auch ein Teil des Basar vermute ich.
die Rechtsabteilung ist nur der verlängerte Arm der Unterhaltsabteilung, deswegen ja