Ist das Vorsorgevermögen des verrenteten Ehegatten Verteilmasse des SHT/SA?

  • pleitier , bitte entschuldige, das wir(ich) irgendwie von deiner Themenstellung abgeschweift sind.

    Manche Gedanken machen sich selbständig, wenn da Fehlimpulse dazwischen funken.


    LG frase

  • Andererseits warnst du vor hohen Kosten durch dieses Verfahren!

    ich verstehe meine Beiträge als Aufklärung, ob jemand dies als Warnung versteht, hat jeder selber zu entscheiden

    Was soll also der UHP tun?

    war diese Frage jetzt auf diesen Fall bezogen oder mehr allgemein?

  • Wirken diese Kosten komplett mindernd auf die Leistungsfähigkeit aus dem Familieneinkommen?

    Hinsichtlich der Einbeziehung meines AV-Vermögens wären wir bereit, klären zu lassen ob dies zulässig ist, wenn nötig höchstrichterlich.

    hier wird die Gefahr geäußert, das Sozialamt könnte auf die Idee kommen, die Finanzierung ist aus dem Vermögen zu leisten, und genau darauf habe ich hingewiesen, dies könnte durchaus Realität werden


    wie ich vorgehen würde, dazu morgen mehr

  • Übrigens hat das Amt bisher noch nicht einmal auf die Nennung der Kosten reagiert!

    hat der Unterhaltspflichtige im Rahmen der Auskunft nur die die Kosten angegeben und die entsprechenden Belege hinzugefügt, oder


    wurden zu den Zahnarztkosten und evtl. zu der Vermögensthematik irgendwelche Erklärungen/Erläuterungen abgegeben,

    wenn ja, welche?

  • hat der Unterhaltspflichtige im Rahmen der Auskunft nur die die Kosten angegeben und die entsprechenden Belege hinzugefügt, oder


    wurden zu den Zahnarztkosten und evtl. zu der Vermögensthematik irgendwelche Erklärungen/Erläuterungen abgegeben,

    wenn ja, welche?

    Nein, es wurden nur schriftlich die Aufwände erklärt.

  • hat der Unterhaltspflichtige im Rahmen der Auskunft nur die die Kosten angegeben und die entsprechenden Belege hinzugefügt, oder


    wurden zu den Zahnarztkosten und evtl. zu der Vermögensthematik irgendwelche Erklärungen/Erläuterungen abgegeben,

    wenn ja, welche?

    Zur Inanspruchnahme des AV-Vermögens wurde nach Stellungnahme des Amts noch nichts erklärt.
    Da bin ich mir noch am überlegen, in welcher Form man darauf antworten könnte.

  • Zur Inanspruchnahme des AV-Vermögens wurde nach Stellungnahme des Amts noch nichts erklärt.
    Da bin ich mir noch am überlegen, in welcher Form man darauf antworten könnte.

    ist meine Annahme richtig, es wird befürchtet, das Sozialamt verweist bzgl Zahnarztkosten auf das vorhandene Vermögen, und könnte deshalb die Anerkennung als unterhaltsmindernde Position verweigern?

  • falls das Sozialamt auf die Idee kommen sollte, die gesamten Kosten sind nicht in diesem Jahr voll abzusetzen, sondern beispielsweise auf 3 Jahre zu verteilen, wärst du damit einverstanden?

  • falls das Sozialamt auf die Idee kommen sollte, die gesamten Kosten sind nicht in diesem Jahr voll abzusetzen, sondern beispielsweise auf 3 Jahre zu verteilen

    Warum sollte man das tun?

    Wenn die Kosten angefallen sind, dann sind sie zu berücksichtigen.

    Es gilt das In-Out-Prinzip.

  • ist meine Annahme richtig, es wird befürchtet, das Sozialamt verweist bzgl Zahnarztkosten auf das vorhandene Vermögen, und könnte deshalb die Anerkennung als unterhaltsmindernde Position verweigern?

    Befürchten tue ich nichts mehr! Entweder die Kosten werden anerkannt oder es muss gerichtlich geklärt werden.

  • Warum sollte man das tun?

    Wenn die Kosten angefallen sind, dann sind sie zu berücksichtigen.

    Es gilt das In-Out-Prinzip.

    Unikat meint ja, dass der/die SB ja erst einmal (um die eigene Daseinsberechtigung zu stärken) alles Mögliche abweisen oder ins Feld führen können.
    ich seh' das so wie Du awi, entweder gibt es die Kosten und sie sind für die Berechnung relevant, oder eben nicht.

    Der Anwalt meiner Frau schlägt vor 50 Euro kulanzhalber anzubieten.

    Allerdings habe möchte ich keine Zusage machen, bevor nicht das SA auf mein Schreiben bezüglich Gesundheitskosten, falschem Rentenbetrag und Rechtsgrundlage reagiert hat. Eigentlich möchte ich gar keine Zusage machen, da müssen wir uns intern noch einigen. ;=)

  • falls das Sozialamt auf die Idee kommen sollte, die gesamten Kosten sind nicht in diesem Jahr voll abzusetzen, sondern beispielsweise auf 3 Jahre zu verteilen, wärst du damit einverstanden?

    Nein! Unsere Einkommen und die Sonderzahlungen werden auf ein Jahr verteilt, Warum sollte man diese Kosten, nächstes Jahr entstehen vielleicht weitere, auf mehrere Jahre verteilen?

  • Der Anwalt hat bisher die ungerechtfertigte Inspruchnahme meines AV-Vermögens im Namen meiner Frau moniert und um Nennung der Rechtsgrundlage gebeten. Meine Frau hat bisher nur im Rahmen der Auskunft Schriftverkehr mit dem Amt gehabt. (ausgeführt durch mich)

    Gruß

  • Befürchten tue ich nichts mehr! Entweder die Kosten werden anerkannt oder es muss gerichtlich geklärt werden.

    wenn du bei deiner Haltung bleibst, dein gutes Recht


    dann brauche ich hier auch keine Ideen mehr einbringen, ich hätte eine Idee, wie du das Thema "Schonvermögen" und die Kosten unter einen Hut bringen könntest, nur bist du ja daran nicht interessiert

  • wenn du bei deiner Haltung bleibst, dein gutes Recht


    dann brauche ich hier auch keine Ideen mehr einbringen, ich hätte eine Idee, wie du das Thema "Schonvermögen" und die Kosten unter einen Hut bringen könntest, nur bist du ja daran nicht interessiert

    Immer raus damit! Bin an jedem hilfreichen und interessanten Tipp interessiert!
    Außerdem kann ich nicht alles einfach so umsetzten, wie ich es für richtig halte. ;=) Da ist ja noch die UP Ehefrau!

  • Der Anwalt hat bisher die ungerechtfertigte Inspruchnahme meines AV-Vermögens im Namen meiner Frau moniert und um Nennung der Rechtsgrundlage gebeten.

    Dann sollte der Anwalt den zukünftigen Schriftverkehr führen. Richter haben es nicht gerne, Schriftstücke lesen zu müssen, die von unterschiedlichen Verfassern kommen.


    So wie ich das gelesen habe, hat ja der SHT mit Verweis auf das besagte Hausfrauenurteil die seiner Meinung nach zutreffenden Rechtsgrundlagen genannt.